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   OLG Düsseldorf, 18.10.1973 - 12 U 184/72   

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OLG Düsseldorf, 18.10.1973 - 12 U 184/72 (https://dejure.org/1973,1606)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.1973 - 12 U 184/72 (https://dejure.org/1973,1606)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 1973 - 12 U 184/72 (https://dejure.org/1973,1606)
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Papierfundstellen

  • MDR 1974, 409
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.05.2001 - IX ZR 9/99

    Bestimmtheit und Rangwahrung der Vorpfändung

    Die der Vorpfändung dienende Benachrichtigung an den Drittschuldner (§ 845 Abs. 1 ZPO) muß die Forderung des Vollstreckungsschuldners gegen den Drittschuldner, deren Pfändung angekündigt wird, ebenso eindeutig bezeichnen wie die Pfändung selbst (OLG Düsseldorf MDR 1974, 409; Brehm, in: Stein/Jonas ZPO 21. Aufl. § 845 Rn. 7; Smid, in: Münchener Kommentar zur ZPO 1992 § 845 Rn. 13; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 845 Rn. 4, 12; Zöller/Stöber, ZPO 22. Aufl. § 845 Rn. 3; Musielak/Becker, ZPO 2. Aufl. § 845 Rn. 3; Stöber, Forderungspfändung 12. Aufl. Rn. 799).
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   OLG Zweibrücken, 30.10.1973 - 3 W 100/73   

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OLG Zweibrücken, 30.10.1973 - 3 W 100/73 (https://dejure.org/1973,8663)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.1973 - 3 W 100/73 (https://dejure.org/1973,8663)
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Papierfundstellen

  • MDR 1974, 409
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 18.07.1988 - 7 W 17/88

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen im Zwangsvollstreckungsverfahren;

    Nur so setzt er das Gericht als Vollstreckungsorgan in die Lage zu prüfen, ob die tatsächlich beabsichtigte Handlung innerhalb des Rahmens der Verurteilung liegt, zur Erreichung des gewellten Zieles zweckmäßig ist und den Schuldner nicht unnötig oder übermäßig belastet (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 74, 317; Büro 1982, 939; OLG Frankfurt Büro 1976, 397; Werner/Pastor Der Bauprozeß 5. Aufl. Rn. 1996; aA. OLG Hamm MDR 1984, 591 [OLG Hamm 21.03.1984 - 26 W 4/84] ).

    Den Gläubigern ist vielmehr durch die Zurückverweisung Gelegenheit zu geben, einen bestimmten Antrag zu stellen, über den das Landgericht dann zu befinden hat (OLG Zweibrücken OLGZ 74, 317).

    Ergibt sich ihre Eignung, so werden die Gläubiger ihren Antrag wegen des bei Fortbestand eines Nachbesserungsanspruchs gegebenen Wahlrechts der Schuldnerin dem Gegenvorschlag anpassen und ihr Begehren auf die so konkretisierte Leistungspflicht richten müssen (OLG Zweibrücken OLGZ 74, 317; OLG Frankfurt Büro 1976, 397).

  • OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90

    Hinreichende Bestimmung eines Vollstreckungsantrags; Konkrete Bezeichnung der für

    a) Das Landgericht hat schon ausgeführt, daß nach einer Auffassung bei einem Titel, der den Schuldner - wie hier - allgemein verpflichtet "diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um beeinträchtigende Einwirkungen durch Geräusche und Gerüche aus der Gaststätte zu verhindern" im Vollstreckungsantrag die zur Erfüllung des Anspruchs erforderlichen Handlungen im einzelnen bezeichnen muß (vgl. RGZ 60, 120, 121; OLG Zweibrücken, OLGZ 1974, 317; OLG Frankfurt JurBüro 1976, 398; OLG Zweibrücken WDR 1983, 500; 88, 22; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 156; Zöller/Stöber, 10. Aufl., § 887 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Auch der Umstand, daß der geschuldete Erfolg auf mehrfache, unterschiedliche Weise erbracht werden kann und der Schuldner nach dem Titel insoweit freie Hand hat, welchen Weg er geht, macht die Handlung nach ganz h.M., der sich der Senat nunmehr anschließt, nicht zu einer unvertretbaren (vgl. nur: OLG Zweibrücken MDR 1974, 409 f; 1983, 500; OLG Hamm OLGZ 1974, 62; MDR 1983, 850; OLGZ 1984, 184, 187; LG Berlin WUM 1994, 552; Schuschke, Rn. 2, 6 zu § 887 ZPO; Stein/Jonas/Brehm, Rn. 9 zu § 887 ZPO; Zöller/Stöber, Rn. 2 zu § 887 ZPO; Staudinger/Gursky, BGB, 13. B., Rn. 226 zu § 1004).
  • VG Ansbach, 18.09.2014 - AN 9 V 13.01534

    Vollstreckungsrecht:

    Ebenso muss die gerichtliche Entscheidung den Gegenstand der Vollstreckung genau erkennen lassen (OLG Zweibrücken, B.v. 30.10.1973 - 3 W 100/73 - juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl. 2013, § 887 Rn. 4b).
  • OLG Bamberg, 07.01.1999 - 6 W 42/98

    Pflicht zur Angabe der vom Schuldner vorzunehmenden Maßnahme im Rahmen des

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  • OLG Hamburg, 14.06.1988 - 10 W 10/88

    Anforderungen an die Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses;

    Diesen Erfordernissen trägt die Rechtsprechung auch sonst Rechnung, wenn es um die Vollstreckung wegen Handlungen geht, die sich aus dem Titel erst durch zusätzliche Konkretisierung ergeben (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1974, 317 für das Verfahren nach § 887 ZPO m.w.N.; Thomas-Putzo § 888 ZPO Anm. 3 b aa).
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Rechtsprechung
   LG Essen, 04.07.1973 - 11 T 186/73   

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https://dejure.org/1973,2670
LG Essen, 04.07.1973 - 11 T 186/73 (https://dejure.org/1973,2670)
LG Essen, Entscheidung vom 04.07.1973 - 11 T 186/73 (https://dejure.org/1973,2670)
LG Essen, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - 11 T 186/73 (https://dejure.org/1973,2670)
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Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1002
  • MDR 1974, 409
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