Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882h) |
| Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
| Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 - 863) |
(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Gerichtsvollzieher hat die Benachrichtigung mit den Aufforderungen selbst anzufertigen, wenn er von dem Gläubiger hierzu ausdrücklich beauftragt worden ist. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post.
(2) Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Benachrichtigung zugestellt ist.
Rechtsprechung zu § 845 ZPO
106 Entscheidungen zu § 845 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 29.03.2006 - 23 U 77/05
Zwangsvollstreckung: Auskunftspflicht des Drittschuldners auf Grund einer ...
- LAG München, 13.07.2007 - 3 Ta 211/07
Vorpfändung, Aufhebung durch das Prozessgericht
- BGH, 08.05.2001 - IX ZR 9/99
Zwangsvollstreckung - Zur Bestimmtheit der Drittschuldnerbenachrichtigung
- OLG Celle, 04.03.2003 - 16 U 179/02
Zwangsvollstreckung: Notwendigkeit der Vollstreckungskosten bei nicht ...
- OLG Naumburg, 13.11.2003 - 4 U 122/03
Verpflichtung der kontofürenden Bank eines Schuldners zur Gestellung einer ...
- BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03
Insolvenzrecht - Anfechtung Vorpfändung / Hauptpfändung
- OLG Hamm, 17.06.2011 - 32 Sdb 42/11
Zuständigkeitsbestimmung, örtliche Zuständigkeit, Vollstreckungsgericht, ...
- OLG München, 04.11.2009 - 20 U 3116/09
Zulässigkeit einer weiteren Zwangsvollstreckung nach Teilzahlung eines ...
- OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00
Oder-Konto - Verfügung über Auszahlungsforderung bei Vorpfändung durch anderen ...
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Querverweise
- ZPO
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Allgemeine Vorschriften
- § 802a (Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Erfolgsunabhängige Vergütung)
- Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- Anordnung der Versteigerung
- § 22
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Steuerschuldverhältnis
- § 46 (Abtretung, Verpfändung, Pfändung)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Leistungsverfahren in Sonderfällen
- § 334 (Pfändung von Leistungen)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 136 (Behördliches Veräußerungsverbot) (zu § 845 II)