Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882h) |
| Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
| Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 - 863) |
(1) Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Hypothek besteht, ist außer dem Pfändungsbeschluss die Übergabe des Hypothekenbriefes an den Gläubiger erforderlich. Wird die Übergabe im Wege der Zwangsvollstreckung erwirkt, so gilt sie als erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher den Brief zum Zwecke der Ablieferung an den Gläubiger wegnimmt. Ist die Erteilung des Hypothekenbriefes ausgeschlossen, so ist die Eintragung der Pfändung in das Grundbuch erforderlich; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses.
(2) Wird der Pfändungsbeschluss vor der Übergabe des Hypothekenbriefes oder der Eintragung der Pfändung dem Drittschuldner zugestellt, so gilt die Pfändung diesem gegenüber mit der Zustellung als bewirkt.
(3) Diese Vorschriften sind nicht anzuwenden, soweit es sich um die Pfändung der Ansprüche auf die im § 1159 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Leistungen handelt. Das Gleiche gilt bei einer Sicherungshypothek im Falle des § 1187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von der Pfändung der Hauptforderung.
Rechtsprechung zu § 830 ZPO
29 Entscheidungen zu § 830 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93
Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des ...
- BGH, 16.02.2012 - V ZB 308/10
Grundbuchrecht - Erteilung eines neuen Grundschuldbriefes und Pfändung
- OLG Frankfurt, 25.08.2009 - 20 W 363/05
Umwandlung Eigentümergrundschuld zur Fremdgrundschuld nach Eigentumsübertragung
- OLG Hamm, 23.06.1980 - 23 W 253/80
ZPO § 830
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 Wx 11/07
Pfändung des Rückübertragungsanspruches einer zukünftigen Eigentümergrundschuld
- OLG München, 20.06.2011 - 34 Wx 259/11
Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Eintragung einer Pfändung im Grundbuch
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05
Insolvenzrecht - Beschlagnahme hat keine Auswirkung auf das Insolvenzverfahren
- BGH, 19.12.1996 - IX ZR 321/95
- BGH, 21.11.1996 - IX ZR 22O/95
Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Notars
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Querverweise
- ZPO
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 846 (Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Erfolgsunabhängige Vergütung)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1154 (Abtretung der Forderung)