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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4127
OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83 (https://dejure.org/1983,4127)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.1983 - 2 W 87/83 (https://dejure.org/1983,4127)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - 2 W 87/83 (https://dejure.org/1983,4127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 8 O 150/83
  • OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 06.10.1983 - 8 O 150/83
    Auszug aus OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83
    In Abänderung der Streitwertfestsetzung am Ende des landgerichtlichen Beschlusses vom 9. Mai 1983 - 8 0 150/83 - wird der Streitwert für den ersten Rechtszug ebenfalls auf 1.000,-- DM festgesetzt.
  • LAG Köln, 26.06.2007 - 7 Ta 75/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme

    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen (Fraunholz in Riedel/Sußbauer, Kommentar zum RVG, 9. Aufl. § 23 Rdnr. 51), die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt.
  • BGH, 19.11.1992 - III ZR 12/92

    Ausschluß aus dem Kuratorium einer Stiftung als Anspruch

    Beim Ausschluß aus einem Verein hat der Bundesgerichtshof maßgeblich darauf abgestellt, in welcher Hinsicht der Betroffene durch den Ausschluß in seinen Belangen berührt ist und ob diese Belange ausschließlich oder vornehmlich auf personenrechtlichem oder auch wesentlich auf vermögensrechtlichem Gebiet liegen (BGHZ 13, 5, 9; vgl. auch OLG Köln MDR 1984, 153 [OLG Köln 05.10.1983 - 2 W 87/83] ).
  • LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09

    Gegenstandswert

    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen, die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt (vgl. LAG Köln, Beschl. vo. 26.6.2007, Az.: 7 Ta 75/07, LAGE § 23 RVG Nr. 9 b, m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 25 O 106/11

    Anforderungen an den Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund bei einer

    Die Wertfestsetzung des Gerichts hat sich überdies an der Entscheidung des OLG Köln vom 05.10.1983 (MDR 1984, 153) orientiert, in welcher der Streit über die Wirksamkeit des Ausschlusses aus einem Verein im Eilverfahren mit 1.000 DM als hinreichend bewertet angesehen wurde.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3692
BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83 (https://dejure.org/1983,3692)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83 (https://dejure.org/1983,3692)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - BReg. 1 Z 69/83 (https://dejure.org/1983,3692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind ; Ersetzung der Einwilligung der Mutter zur Adoption durch das Vormundschaftsgericht; Beschwerdeberechtigung des vom Jugendamt vertretenen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung; Persönliche; Termin; Erscheinen; Fernbleiben; Ausbleiben; Eltern; Erzwingen; Zwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 153
  • FamRZ 1984, 201
  • Rpfleger 1984, 140
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 06.12.2023 - XII ZB 485/21

    Minderjährigenadoption; Ersetzung der Einwilligung des Vaters

    Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob einer der Ersetzungsgründe des § 1748 BGB vorliegt, und ist nicht an die Begründung des Antrags gebunden (BayObLG FamRZ 1984, 201, 202; Staudinger/Helms BGB [2019] § 1748 Rn. 70 mwN).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption

    (1) Der Begriff einer "besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung" ist funktional zu verstehen; er ist nach dem Zweck der Vorschrift auszulegen, ohne daß es auf eine sichere diagnostische Einordnung der psyschischen Krankheit oder Behinderung ankommt (BayObLG FamRZ 1984, 201 /202).

    Eine psychische Krankheit oder eine geistige oder seelische Behinderung ist besonders schwer, wenn der Elternteil hierdurch dauernd erziehungsunfähig wird und die geistig-seelische Anomalie so erheblich ist, daß der Elternteil für ein Versagen bei der Ausübung der elterlichen Sorge nicht verantwortlich gemacht werden kann (BayObLG FamRZ 1984, 201/202).

    Dazu ist zumindest die zur Erkenntnis seiner Verantwortung erforderliche Einsicht in das Unrecht seiner Handlungsweise erforderlich (BayObLGZ 1977, 148/154; OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 1058/1059; Staudinger/Frank Rn. 23, MünchKomm/Lüderitz Rn. 7 jeweils zu § 1748 ), während für den Tatbestand des § 1748 Abs. 3 BGB die geistige oder seelische Anomalie so erheblich sein muß, daß der Elternteil für Mißgriffe bei der Ausübung der elterlichen Gewalt nicht verantwortlich gemacht werden kann (BayObLG StAZ 1977, 254/257; FamRZ 1984, 201/202).

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    Im Verfahren nach § 1748 BGB stehen sich aber als Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen das Kind auf der einen und der die Einwilligung verweigernde Elternteil auf der anderen Seite gegenüber (vgl. Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts 4. Aufl. § 68 VI 9); denn es handelt sich um ein gesondertes, vom Verfahren auf Annahme als Kind, das gemäß § 1752 BGB einen Antrag des Annehmenden (hier der Vormünder) voraussetzt, zu trennendes Zwischenverfahren, dessen durch den Antrag des Kindes bestimmter Verfahrensgegenstand allein die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ist (BayobLG FamRZ 1984, 201, 202; Staudinger/Frank aaO § 1748 Rdnrn. 58, 62; Soergel/Liermann aaO § 1748 Rdnr. 46; Finger FuR 1990, 183, 191).

    Insbesondere bedurfte es hier keiner nochmaligen Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) sowie - jedenfalls im Blick auf die Familienpflege (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201, 202; Gennhuber/Coester-Waltjen aaO) - der Vormünder gemäß den §§ 50 a Abs. 2 und 4, 50 c, 55 c, 50 b Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 1990 - 3 W 83/90; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294, 1295).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Es hat nicht gegen seine Pflicht verstoßen, von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen (§ 12 FGG ; BayObLG FamRZ 1984, 201/202).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Das Landgericht hat nicht gegen seine Pflicht verstoßen, von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen (§ 12 FGG ; BayObLG FamRZ 1984, 201/202).
  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Die zweiwöchige Frist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG) zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde hat nicht zu laufen begonnen, weil der Beschluss des Landgerichts den Beteiligten zu 1 und 7 bzw. deren Verfahrensbevollmächtigten nicht gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG zugestellt, sondern nur formlos übersandt worden ist (BayObLG FamRZ 1984, 201; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 22 Rn. 11).
  • BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95

    Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung

    Das Landgericht verstieß hierdurch gegen seine Pflicht, von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen (§ 12 FGG ; BayObLG FamRZ 1984, 201/202).
  • BayObLG, 03.02.1997 - 1Z BR 73/95

    Geburtsname des nichtehelich geborenen Kindes bei späterer Eheschließung des

    Dieser Beschluß ist zwar - entgegen dem Rechtskraftvermerk auf der Ausfertigung vom 5.4.1995 - noch nicht rechtskräftig und daher nicht wirksam geworden (§ 49 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz PStG ), weil die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde (§ 31 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz, § 48 Abs. 1 PStG ; § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ; vgl. Hepting/Gaaz PStG § 31 Rn. 129) mangels Zustellung der Entscheidung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG ) an die Beteiligten (vgl. Hepting/Gaaz aaO. Rn. 124) bis heute nicht zu laufen begonnen hat (§ 22 Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201 sowie Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 16 Rn. 30) und der vor Erlaß der Entscheidung von der Standesamtsaufsichtsbehörde sowie vom Kind und seinen Eltern erklärte Rechtsmittelverzicht nicht wirksam ist (BGHZ 48, 88, 96 f.; Keidel/Kahl § 19 Rn. 102).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.10.1983 - 8 WF 48/83   

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https://dejure.org/1983,3512
OLG Stuttgart, 03.10.1983 - 8 WF 48/83 (https://dejure.org/1983,3512)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.10.1983 - 8 WF 48/83 (https://dejure.org/1983,3512)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Oktober 1983 - 8 WF 48/83 (https://dejure.org/1983,3512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Lörrach, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Beratungshilfe: Erforderlichkeit der Hilfe zur Interessenwahrnehmung

    Über diese entscheidet der Richter am Amtsgericht - nach vorheriger Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 2 Satz 2 RpflG) - endgültig (OLG Stuttgart MDR 84, 153; BayObLG NJW-RR 1994, 831 f; OLGR Karlsruhe 2003, 148f; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe , 4. Aufl., Rdn 991 f), Die Staatskasse ist am Verfahren nicht beteiligt (AG Freiburg JurBüro 1987, 614 ff - die VwV des Justizministeriums Baden Württemberg vom 04.02.2005, GOBezRev, hat insoweit keine Änderung gebracht).
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 105/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine (ablehnende) Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (Senat JurBüro 1984, 1746f; OLG Stuttgart RPfleger 2009, 462; MDR 1984, 153; BayObLGZ 1993, 253ff;.
  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 15 Wx 25/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695 S.9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine (ablehnende) Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (Senat JurBüro 1984, 1746f; OLG Stuttgart RPfleger 2009, 462; MDR 1984, 153; BayObLGZ 1993, 253ff; Beschluss vom 27.06.2003 -2Z BRH 2/03- in juris; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 452; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2007, 1369).
  • LG Stendal, 18.06.2009 - 25 T 122/09
    Dies entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. BayObLG, Rechtspfleger 1985, 406; OLG Stuttgart, MDR 1984, 153; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 452; 453; LG Gießen, Rechtspfleger 1982, 230; LG Bamberg, JurBüro 1982, 572, 573; LG Krefeld, MDR 1983, 852; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn. 991; Schoreit/Groß, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, 9. Aufl., § 6 BerHG Rn. 3).
  • AG Konstanz, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe bei der Vertretung von Interessen i.R.d.

    Über diese entscheidet der Richter am Amtsgericht - nach vorheriger Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 2 Satz 2 RpflG) - endgültig (OLG Stuttgart MDR 84, 153; BayObLG NJW-RR 1994, 831 f; OLGR Karlsruhe 2003, 148f; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe , 4. Aufl., Rdn 991 f), Die Staatskasse ist am Verfahren nicht beteiligt (AG Freiburg JurBüro 1987, 614 ff - die VwV des Justizministeriums Baden Württemberg vom 04.02.2005, GOBezRev, hat insoweit keine Änderung gebracht).
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