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   OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 23 W 47/96   

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OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 23 W 47/96 (https://dejure.org/1997,3700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.1997 - 23 W 47/96 (https://dejure.org/1997,3700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 23 W 47/96 (https://dejure.org/1997,3700)
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Besprechungen u.ä.

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    Muß Gerichtsgutachter Bauteilöffnungen selbst beseitigen? (IBR 1997, 306)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1360
  • MDR 1997, 886
  • BauR 1997, 697
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    Das gerichtliche Weisungsrecht umfasst damit neben den inhaltlichen Vorgaben, die der Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde zu legen hat, grundsätzlich auch die zur Beantwortung der Beweisfrage erforderlichen Maßnahmen, die der Begutachtung selbst oder deren Vorbereitung dienen und der Sachkunde des gerichtlich bestellten Gutachters bedürfen, sowie Weisungen zur Art und Weise des bei der Untersuchung des Beweisgegenstands gebotenen Vorgehens (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1360 [juris Rn. 7]; Stein/Jonas/Berger, ZPO 23. Aufl. § 404a Rn. 3; siehe auch OLG Celle BauR 1998, 1281 [juris Rn. 4]).
  • OLG Schleswig, 24.11.2017 - 1 U 49/15

    Sachverständigenbeweis im Bauprozess: Gerichtliche Anweisung des Sachverständigen

    Die Gegenansicht betrifft z. T. Fälle, in denen der Sachverständige die Folgen der von ihm durchgeführten Begutachtung nicht beseitigt hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.1997, 23 W 47/96, juris; OLG Celle, Beschluss vom 30.10.1997, 4 U 197/95, juris).
  • OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01

    Beauftragung externer Hilfskräfte

    Unter Berufung auf OLG Düsseldorf, BauR 1997, 697, hat es zur Begründung ausgeführt, dass der Sachverständige dafür zu sorgen habe, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erledigung seines Gutachtenauftrages geschaffen würden und keine schädlichen Folgen seiner Tätigkeit zurückblieben Dabei würden dem Sachverständigen auch keine über den normalen Umfang der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten hinausgehenden Haftungsfolgen aufgebürdet.

    Auch das OLG Celle (BauR 1998, 1281.) und das OLG Düsseldorf (BauR 1997, 697) gehen von einer umfassenden Weisungsbefugnis des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen aus, der prozessual nur weisungsgebundener Gehilfe sei.

    Nachdem auch das OLG Düsseldorf (BauR 1997, 697, 698) zutreffend davon ausgeht, dass der Antragsteller des Beweisverfahrens die Kosten für die Beseitigung der anlässlich der Untersuchungen des Sachverständigen angerichteten Schäden zu tragen hat, erscheint es zur Vermeidung der mit einer klageweisen Geltendmachung dieses Anspruches verbundenen erheblichen Risiken sachgerecht, die Schaffung der Voraussetzungen für eine Gutachtenerstattung dem Antragsteller direkt aufzugeben.

  • OLG Bamberg, 09.01.2002 - 4 W 129/01

    Zulässigkeit einer Weisung an den Sachverständigen zur Öffnung von Bauteilen und

    Daraufhin beantragte die Beschwerdeführerin, dem Sachverständigen aufzugeben, zur Öffnung von Bauteilen - falls erforderlich - Hilfspersonen heranzuziehen und die Beseitigung der Schäden, die durch die von ihm durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen entstanden sind, zu veranlassen (Schriftsatz 8.10.2001, Bl. 60 d. A. unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in NJW-RR 1997, 1360 ).

    Der Beschwerdeführer verweist auf Entscheidungen des OLG Düsseldorf (NJW-RR 97, 1360) und des OLG Frankfurt (BauR 98, 1052 mit einer Anmerkung von Rechtsanwalt #####.

  • OLG Koblenz, 27.06.2001 - 2 W 327/01

    Schadensbeseitigungspflicht des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Das "Vorstrecken" der Schadensbeseitigungskosten durch die Staatskasse entspricht der Pflicht, die Folgen des durch die gerichtliche Anordnung der Begutachtung verursachten Eingriffs in das Eigentum (der Antragsteller) möglichst umgehend wieder zu beheben (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 1997, 198, 199).

    Diese Verpflichtung, auf die auch der Senat seine Entscheidung stützt, folgt aus der in § 404 a Abs. 1 ZPO geregelten umfassenden Leitungs- und Weisungsbefugnis des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 1997, 198; OLG Celle, OLG-Report 1998, 71).

  • OLG Oldenburg, 21.11.2013 - 3 W 30/13

    Gerichtsgutachter muss Bauteilöffnungen nicht in eigener Verantwortung

    Dabei kann offen bleiben, welcher Auffassung zu der Frage, ob einem Sachverständigen die bindende Weisung erteilt werden kann, Bauteilöffnungen vorzunehmen, der Vorzug zu geben ist (bejahend: OLG Celle, BauR 1998 S. 1281; OLG Düsseldorf BauR 1997, S. 697; OLG Frankfurt BauR 1998 S. 1052; OLG Stuttgart, OLGR 2006 S. 769; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997 S. 1360; Thüringer Oberlandesgericht, ZfIR 2007 S. 253; OLG Celle Baurecht 2005 S. 1358; Liebheit, BauR 1998 S. 1510 und 1790; verneinend: OLG Brandenburg, BauR 1996 S. 432; OLG Hamm, IBR 2007 S. 160; QLG Frankfurt OLGR 2004 S. 145; OLG Rostock, BauR 2003 S. 757; OLG Bamberg, BauR 2002 S. 829; LG Limburg, 2 0 170/06; LG Saarbrücken 15 OH 41/11; LG Kiel 9 OH 49/07; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 91; Dötsch, NZBau 2008 S. 217; Motzke, BauR 2013 S. 304 ff).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2003 - 15 W 87/03

    Sachverständigenbeweis: Bauteilöffnung durch Sachverständigen

    Zwar werden die einschlägigen Fragen von einigen Oberlandesgerichten gegenläufig entschieden (vgl. z. Bsp.: OLG Frankfurt BauR 1968, 1052; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697 f; OLG Celle OLGR 1998, 71 - jeweils: Aufgabe des Sachverständigen; dagegen: OLG Bamberg BauR 2002, 829 f; OLG Brandenburg BauR 1996, 432 ff (LS 3 und 434 ff); auch: Werner / Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdn.91, 2672).
  • LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16

    Bauteilöffnung des Gerichtssachverständigen: Wann ist er hierzu richterlich

    Soweit daher angenommen wird, es sei die ureigenste Aufgabe des Sachverständigen, dafür Sorge zu tragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erledigung des Gutachtenauftrages geschaffen würden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1360; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697), so kann dies lediglich die äußeren und formalen Voraussetzungen für die Begutachtung betreffen (Ladung der Parteien, Anberaumung und Durchführung des Ortstermins. Hinweis auf notwendige Unterlagen usw.).
  • LG Kiel, 30.01.2009 - 9 OH 49/07

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Bauteilöffnung durch den

    Während die Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 08.02.2005, BauR 2005, 1358), OLG Jena (Beschluss vom 18.10.2006, BauR 2007, 44), OLG Düsseldorf (BauR 1997, 697) die Möglichkeit bejahen, den Sachverständigen - notfalls auch gegen dessen Willen - anzuweisen, derartige Bauteilöffnungen mit Zerstörung von Teilen der Bauteile durchzuführen, verneinen andere Oberlandesgerichte diese Möglichkeit (vgl. OLG Frankfurt, IBR 2004, 442, OLG Hamm, IBR 2007, 160, OLG Bamberg, BauR 2002, 829).
  • OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15

    Sachverständiger wird nicht angewiesen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 18. Oktober 2006, 7 W 302/06) und das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16. Januar 1997, 23 W 47/96, Rdn. 6) ohne bzw. ohne nähere Begründung von der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Nichterteilung von Anweisungen an den gerichtlichen Sachverständigen betreffend die Bauteilsöffnung bzw. -schließung ausgegangen sind, folgt der Senat ihnen nicht, weil in den genannten Beschlüssen keine Gründe aufgezeigt werden, die es rechtfertigen könnten, von der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • OLG Koblenz, 28.11.2000 - 8 W 751/00

    Rechtsfolgen einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch Abschluß

  • LG Saarbrücken, 05.04.2013 - 15 OH 41/11

    Sachverständigengutachten: Befugnis des Gerichts zur Aufgabe von Bauteilöffnungen

  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00
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