Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 6 U 58/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Autorisierte Goldverwertungsagentur - Eine Werbung mit dem Hinweis auf eine "autorisierte" Tätigkeit muss die autorisierende Stelle erkennen lassen.
- openjur.de
§§ 5 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Weist eine Werbung auf einen gewissen, durch eine "Autorisierung" gewährleisteten Standard der beworbenen Dienstleistung hin, muss sie auch erkennen lassen, wer die autorisierende Stelle ist. - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch die Bezeichnung als "autorisierte Goldverwertungsagentur"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführung durch die Bezeichnung als "autorisierte Goldverwertungsagentur"
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Werbung mit "autorisierter Tätigkeit” muss Autorisierungsstelle ausweisen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbung mit autorisierter Stelle muss Prüfagentur benennen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Reklame mit autorisierter Stelle nur bei konkreter Benennung rechtmäßig
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Werbung mit autorisierter Goldverwertung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung mit Autorisierung muss Autorisierenden erkennen lassen
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.04.2009 - 2 O 342/08
- OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 6 U 58/09
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 105