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   OLG Köln, 26.09.2014 - I-6 U 56/14   

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https://dejure.org/2014,44694
OLG Köln, 26.09.2014 - I-6 U 56/14 (https://dejure.org/2014,44694)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.09.2014 - I-6 U 56/14 (https://dejure.org/2014,44694)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. September 2014 - I-6 U 56/14 (https://dejure.org/2014,44694)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Online-Handelsplattform unterliegt nur begrenzt wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten nach § 5 a Abs.3 UWG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Informationspflicht bei Online-Bestellungen aufgrund einer Anzeige in einem Printmedium

  • rechtsportal.de

    Erfüllung der Informationspflicht bei Online-Bestellungen aufgrund einer Anzeige in einem Printmedium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten bei Angebotswerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Print-Anzeige einer Online-Handelsplattform gilt Informationspflicht nach § 5 a Abs.3 UWG nur eingeschränkt

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Pflichtangaben in Preiswerbung: Keine "Impressumspflicht" in Printwerbung für Internetplattform, wenn Produkte nur im Internet gekauft werden können

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Für Print-Anzeigen einer Online-Plattform gelten eingeschränkte Informationspflichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impressum und Informationsangaben in der Werbung - Informationspflichten gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Printwerbung für Verkaufsangebote Dritter muss nicht deren Anschrift & Identität enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Print-Anzeige einer Online-Handelsplattform gilt Informationspflicht nach § 5 a Abs. 3 UWG nur eingeschränkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Unter den Wortlaut des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht nur die rechtsgeschäftliche Vertretung eines anderen im Sinne der unmittelbaren Stellvertretung, sondern auch das für einen anderen wirtschaftlich vorteilhafte Handeln in Form der Bewerbung von konkreten Waren Dritter fassen (s. OLG München WRP 2012, 575 Rn. 41 - Ballonfahrtgutscheine, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon, juris-Tz. 20).

    Der BGH hat hierzu in der o.a. Entscheidung (GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon, juris-Tz. 18 f.) ausgeführt:.

    Dem Gesetzeszweck - Sicherstellung, dass der Verbraucher diejenigen Basisinformationen erhält, die er benötigt, um eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung zu treffen (BGH GRUR 2014, 580 ff. - Alpenpanorama im Heißluftballon, juris.-Tz. 19) - wird im konkreten Fall mit den Impressumangaben im Onlineshop Genüge getan.

  • LG Bonn, 06.03.2014 - 14 O 75/13

    Beeinflussung der Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern durch Vorenthalten von

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.03.2014 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 75/13 -abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 06.03.2014 (Az. 14 O 75/13) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Derartige Links sind für den Verbraucher ohne Weiteres als Hinweise auf Kontaktdaten des Anbieters erkennbar (vgl. BGH GRUR 2007, 159 Rn. 19 ff. - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 4 U 168/11

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von Fällen, in denen die beworbene Ware nicht nur im Internet, sondern auch anderweitig - sei es in einem Geschäftslokal, sei es telefonisch - erworben werden kann, und in denen die Rechtsprechung den Verweis des Verbrauchers auf eigene Ermittlungen an Hand einer in der Werbung angegebenen Internetadresse für unzureichend erachtet hat (s. z.B. OLG Hamburg, Magazindienst 2012, 55 f., juris-Tz. 5; OLG Hamm, WRP 2012, 985, juris-Tz. 35).
  • OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung bei fehlender Offenlegung

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Unter den Wortlaut des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht nur die rechtsgeschäftliche Vertretung eines anderen im Sinne der unmittelbaren Stellvertretung, sondern auch das für einen anderen wirtschaftlich vorteilhafte Handeln in Form der Bewerbung von konkreten Waren Dritter fassen (s. OLG München WRP 2012, 575 Rn. 41 - Ballonfahrtgutscheine, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon, juris-Tz. 20).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Abzustellen ist dabei auf das Angebot einer Ware schlechthin, unabhängig davon, ob das in Rede stehende Produkt nur vermittelt oder selbst angeboten wird (so für Immobilienangebote durch Makler, Bauträger und Bauunternehmer BGH GRUR 1997, 934, 935 - 50 % Sonder-AfA; GRUR 2001, 260 Rn. 19 - Vielfachabmahner).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Die Auslegung dieses Begriffs ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2011, 930, Rn. 28 ff. - Konsumentombudsmannen/Ving Sverige AB), wonach eine Aufforderung zum Kauf - und damitauch ein Angebot i.S.d. § 5 Abs. 2 UWG - immer schon dann vorliegt, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen (s. auch die Gesetzesbegründung zu § 5 UWG, BT-Dr. 16/10145).
  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Ein Verband kann Verstöße von Dritten verfolgen, die - selbst wenn sie in einem anderen Markt tätig sind - den (fremden) Wettbewerb eines mit den Verbandsmitgliedern konkurrierenden Unternehmens fördern (vgl. BGH GRUR 2001, 529, 531 - Herz-Kreislauf-Studie).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95

    Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14
    Abzustellen ist dabei auf das Angebot einer Ware schlechthin, unabhängig davon, ob das in Rede stehende Produkt nur vermittelt oder selbst angeboten wird (so für Immobilienangebote durch Makler, Bauträger und Bauunternehmer BGH GRUR 1997, 934, 935 - 50 % Sonder-AfA; GRUR 2001, 260 Rn. 19 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Köln, MMR 2015, 391).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Köln, MMR 2015, 391).
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