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   SG Hamburg, 01.11.2000 - S 3 KA 61/00   

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https://dejure.org/2000,20770
SG Hamburg, 01.11.2000 - S 3 KA 61/00 (https://dejure.org/2000,20770)
SG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2000 - S 3 KA 61/00 (https://dejure.org/2000,20770)
SG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2000 - S 3 KA 61/00 (https://dejure.org/2000,20770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vpp.org (Zusammenfassung und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Psychotherapeut - Nebentätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • vpp.org (Zusammenfassung und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Psychotherapeut - Nebentätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2001, 376
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Nach der Rechtsprechung ist es auch bei der Beanstandung derart unselbstständiger, einem gebundenen Verwaltungsakt beigefügter Nebenbestimmungen zulässig, (nach Durchführung eines Vorverfahrens) isoliert gegen diese Bestimmungen im Wege der Anfechtungsklage vorzugehen (vgl BSGE 59, 148, 152 = SozR 2200 § 368a Nr. 14; BSGE 70, 167, 169 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 10; Urteile des Senats vom 17. November 1999 - B 6 KA 28/99, 29/99 und 30/99, jeweils mwN ; vgl auch BVerwGE 112, 221, 224 - mit Anmerkung Hufen, JuS 2001, 926 f mwN; Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 32 RdNr 34 mwN; speziell für einen Fall der vorliegenden Art: SG Hamburg MedR 2001, 376 f).

    Das Urteil besagt aber nicht, dass ein halbtags bzw mit weniger als 20 Wochenstunden ausgeübtes Beschäftigungsverhältnis allgemein der Zulassung nicht entgegenstünde (so aber LSG Berlin MedR 1993, 204 ; SG Hamburg MedR 2001, 376, 378 f; ähnlich Plagemann, Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit einer Nebentätigkeit von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten , im Auftrag des Deutschen Psychotherapeutenverbandes und des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP eV, vom 8. September 2000, S 10: Grenze 19, 5 Stunden); denn in dem entschiedenen Fall bestand die nicht ohne Weiteres auf andere Leistungserbringer zu übertragende Besonderheit, dass Pathologen wegen des üblicherweise fehlenden Arzt-Patientenkontaktes an ihrem Arbeitsplatz in geringerem Maße präsent sein müssen, als dies in anderen Medizinbereichen der Fall ist und dass der Betroffene in seiner leitenden Funktion ohnehin einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung unterlag.

    Sie ist im Gegenteil wegen des typischerweise engen, gerade ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzenden Dauerkontaktes zwischen Therapeut und Patient, in dem vielfach sensible, höchstpersönliche Umstände aus der Biografie des Patienten offenbart werden, als eine Gruppe mit besonders hohem Konfliktpotenzial einzuschätzen (zutreffend SG Hamburg MedR 2001, 376, 377).

    All diese Umstände müssen unabhängig davon berücksichtigt werden, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, gerade gegenüber der Klägerin Misstrauen zu hegen; das Bestehen einer objektiven Gefährdungslage lässt sich insoweit aber nicht verneinen (aA - für das Erfordernis einer konkreten Gefährdungslage - SG Hamburg MedR 2001, 376, 377; Plagemann, Gutachterliche Stellungnahme, aaO, S 17 ff).

    Schließlich führt auch der generell gegen die Rechtsprechung des Senats erhobene Einwand, es könne gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen, wenn ein in das System der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung eingebundener Leistungserbringer nur fachfremde Nebentätigkeiten wahrnehmen dürfe, nicht aber solche in seinem erlernten und erwählten Beruf (so SG Hamburg MedR 2001, 376, 377), zu keinem anderen Ergebnis.

  • LSG Hamburg, 11.08.2004 - L 2 KA 4/01

    Anspruch auf bedingungsfreie Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut zur

    Der Kläger hat hiergegen am 14. Februar 2000 Klage erhoben (S 3 KA 61/00).

    Im Verfahren S 3 KA 61/00 hat der Kläger beantragt, die Bedingung im Beschluss vom 8. Dezember 1999 aufzuheben.

  • SG Frankfurt/Main, 12.09.2001 - S 27 KA 59/01

    Psychologischer Psychotherapeut - Zulassung - Nebenbestimmung -

    Nach dem Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 01.11.2000 -- Az.: S 3 KA 61/00 -- ist die Tätigkeit im jugendpsychiatrischen Dienst mit der Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut vereinbar, da dort nur Kinder und Jugendliche behandelt werden würden.
  • SG Hamburg, 22.05.2002 - S 3 KA 1079/00
    Die Kammer hat hierzu in ständiger Rechtsprechung (siehe Urteile vom 1.11.2000 - S 3 KA 61/00 = MedR 2001, 376 ff. und S 3 KA 184/00 -, vom 21.3.2001 - S 3 KA 47/00 -, vom 20.6.2001 - S 3 KA 1055/00 - vom 21.11.2001 - S 3 KA 1353/00 und S 3 KA 1626/00 - und vom 19.12.2001 - S 3 KA 1663/00) entschieden, dass die Ausübung einer im Umfang einer halben Stelle (19, 25 Wochenstunden) ausgeübten Nebentätigkeit mit § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV gerade noch vereinbar ist, da sie die Möglichkeit beläßt, überwiegend vertragsärztlich tätig zu sein.
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