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Rechtsprechung
   BPatG, 26.05.2009 - 21 W (pat) 45/06   

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https://dejure.org/2009,25553
BPatG, 26.05.2009 - 21 W (pat) 45/06 (https://dejure.org/2009,25553)
BPatG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 21 W (pat) 45/06 (https://dejure.org/2009,25553)
BPatG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 21 W (pat) 45/06 (https://dejure.org/2009,25553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Mitt. 2009, 469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

    Auszug aus BPatG, 26.05.2009 - 21 W (pat) 45/06
    29. September 1999, T 35/99 -3.2.2, Absatz 2. und 10.).
  • EuG - T-82/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Hansen / Rat

    Auszug aus BPatG, 26.05.2009 - 21 W (pat) 45/06
    Vielmehr haben mehrstufige Verfahren, bei denen ein chirurgisches (Teil-)Verfahren ein notwendiger Teil des Gesamtverfahrens ist, als Ganzes chirurgischen Charakter und sind somit nicht patentierbar (siehe Schulte, PatG, 8. Aufl. § 2a, Rdn. 72, 67 und Benkard, PatG, 10. Aufl. § 5, Rdn. 24, vgl. auch EPA, Ents. v. 30. Juli 1993, T 0182/90 -3.2.2, Leitsatz 1 und Ents. v. 15. Mai 1995, T 82/93 -3.2.2, Leitsatz 1).
  • BPatG, 26.07.2007 - 21 W (pat) 68/04
    Auszug aus BPatG, 26.05.2009 - 21 W (pat) 45/06
    Dies bedeutet auch kein Abrücken von der Senatsentscheidung 21 W (pat) 68/04 v. 26. Juli 2007, in der der Senat die für die Bejahung einer chirurgischen Behandlung erforderliche Erheblichkeit verneint hatte, denn bei dem dort zu entscheidenden Fall ging es um die Entnahme einer Blutprobe, bei der der Senat der herrschenden Kommentarliteratur (vgl. z. B. Schulte, PatG, 8. Aufl., § 2a Rdn. 71, 72, 73 Nr. 6, 7. m. w. Nachw.) gefolgt war, dass es sich dabei - wie z. B. beim Ohrläppchenstechen oder Tätowieren - um Maßnahmen des täglichen Bedarfs handelt, die keine chirurgischen Verfahren sind.
  • BPatG, 25.09.2012 - 4 Ni 34/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Ein Verfahren zur chirurgischen Behandlung des menschlichen Körpers nach Art. 53 lit. c EPÜ ist dabei eine Methode, die einen konservativen (unblutigen) oder operativen Eingriff in den Körper darstellt, mit dem Ziel der Heilung, Linderung von Beschwerden, Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (BGH GRUR 2001, 321, Rn. 27 - Endoprotheseeinsatz; BPatG Beschl. v. 26. Mai 2009, 21 W (pat) 45/06, Leitsatz in …

    Chirurgisch ist ein Verfahren dabei auch dann, wenn in einem mehrstufigen Verfahren nur ein notwendiger Schritt chirurgischen Charakter aufweist (G 1/07, Entscheidung vom 15. Februar 2010 ABL. 2011, 134, 176; BPatG Beschl. v. 26. Mai 2009, 21 W (pat) 45/06, Leitsatz in …

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08   

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https://dejure.org/2009,8798
LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08 (https://dejure.org/2009,8798)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2009 - 4b O 172/08 (https://dejure.org/2009,8798)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 4b O 172/08 (https://dejure.org/2009,8798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Zu den Sorgfaltsanforderungen, die zur Vermeidung des Fahrlässigkeitsvorwurfs bei technischen Schutzrechten erfüllt sein müssen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patentrecht: Schutz im laufenden Nichtigkeitsverfahren

Papierfundstellen

  • Mitt. 2009, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen diesen Beschluss erließ das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07, Anlage L 12) die begehrte einstweilige Verfügung.

    Die Kammer ist unter Berücksichtigung sowohl der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" wie auch der Entscheidung "Fluoran" in dem beigezogenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die X GmbH, 4b O 100/08, zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wirkstoff "Olanzapin" nicht durch die Veröffentlichung "4-Piperazinyl-10H-thieno(2,3-b((1,5( benzodiazepines as Potential Neuroleptics" von Chakrabarti et al neuheitsschädlich vorweggenommen ist. Zur Begründung wird auf das dortige Urteil vom 12. August 2008 Bezug genommen. Dass gleichwohl die begehrte einstweilige Verfügung nicht erlassen wurde, spielt für die hier in Rede stehende Frage keine Rolle. Mit den Gründen, die die Kammer zur Versagung der einstweiligen Regelung bewegt haben, hat sich das Bundespatentgericht nicht befasst bzw. auch nicht befassen müssen. Insoweit können die Beklagten die Entscheidung auch nicht für sich fruchtbar machen. Die ernstliche Möglichkeit einer anderen, zur Rechtsbeständigkeit führenden Sichtweise ist zudem dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07) zu entnehmen.

    Zu bemerken bleibt, dass die Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07) keine Konsequenzen zogen.

  • LG Düsseldorf, 12.08.2008 - 4b O 100/08

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    In dem gegen die X GmbH angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren (4b O 100/08) wies die Kammer mit Urteil vom 12. August 2008 den dortigen Antrag der Klägerin zurück.

    Wegen der näheren Begründung wird auf Bl. 210 ff der zu Informationszwecken beigezogenen Akte 4b O 100/08 Bezug genommen.

    Die Kammer ist unter Berücksichtigung sowohl der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" wie auch der Entscheidung "Fluoran" in dem beigezogenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die X GmbH, 4b O 100/08, zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wirkstoff "Olanzapin" nicht durch die Veröffentlichung "4-Piperazinyl-10H-thieno(2,3-b((1,5( benzodiazepines as Potential Neuroleptics" von Chakrabarti et al neuheitsschädlich vorweggenommen ist. Zur Begründung wird auf das dortige Urteil vom 12. August 2008 Bezug genommen. Dass gleichwohl die begehrte einstweilige Verfügung nicht erlassen wurde, spielt für die hier in Rede stehende Frage keine Rolle. Mit den Gründen, die die Kammer zur Versagung der einstweiligen Regelung bewegt haben, hat sich das Bundespatentgericht nicht befasst bzw. auch nicht befassen müssen. Insoweit können die Beklagten die Entscheidung auch nicht für sich fruchtbar machen. Die ernstliche Möglichkeit einer anderen, zur Rechtsbeständigkeit führenden Sichtweise ist zudem dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07) zu entnehmen.

  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Die Möglichkeit, dass das verletzte Patent im Nichtigkeitsberufungsverfahren nicht vernichtet wird, ist stets ernstlich in Rechnung zu stellen (OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48), weshalb ein Fachunternehmen, das sich trotz noch nicht endgültig geklärter Rechtslage entschließt, von einem Schutzrecht Gebrauch zu machen, grundsätzlich auf eigene Gefahr handelt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; OLG Nürnberg GRUR 1967, 538 - Laternenflaschen).

    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    In der Regel ist deshalb die Benutzung einer patentierten und damit geprüften Erfindung auch bei einem Irrtum über deren Rechtsbeständigkeit als schuldhaft anzusehen (BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen; BGH GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche; OLG München GRUR-RR 2006, 385 - Kassieranlage; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 Rn. 101; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 77 d)).

    Der Grundsatz der Verschuldenshaftung soll gewährleisten, dass der Benutzer - wie auch der Schutzrechtsinhaber - nicht mit unübersehbaren Haftungsrisiken belastet wird (BGH GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn dem Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des anderen Teils nicht zugemutet werden kann, eine Klärung der Rechtslage abzuwarten, ehe es seine Interessen durchsetzt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft), oder wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte, was beispielsweise der Fall ist, wenn das später als rechtsirrig zu qualifizierende Handeln der bis dahin geltenden höchstrichterlichen gefestigten Rechtsprechung entsprochen hat (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706 - Vossius; LG Düsseldorf Mitt.1998, 273 - Patentanwaltlicher Rat).

    Daneben gilt es zu beachten, dass für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung zwar nicht ausgeschlossen erscheinen musste, er jedoch gleichwohl fahrlässig handelt, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen musste (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; BGH GRUR 1990, 474 - Neugeborenentransporte; BGH GRUR 1998, 568 - Beatles-Doppel-CD; BGH GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1981 - 2 U 4/81
    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    In der Regel ist deshalb die Benutzung einer patentierten und damit geprüften Erfindung auch bei einem Irrtum über deren Rechtsbeständigkeit als schuldhaft anzusehen (BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen; BGH GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche; OLG München GRUR-RR 2006, 385 - Kassieranlage; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 Rn. 101; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 77 d)).

    Die Möglichkeit, dass das verletzte Patent im Nichtigkeitsberufungsverfahren nicht vernichtet wird, ist stets ernstlich in Rechnung zu stellen (OLG Düsseldorf GRUR 1982, 35 - Kunststoffschläuche; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 48), weshalb ein Fachunternehmen, das sich trotz noch nicht endgültig geklärter Rechtslage entschließt, von einem Schutzrecht Gebrauch zu machen, grundsätzlich auf eigene Gefahr handelt (BGH GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; OLG Nürnberg GRUR 1967, 538 - Laternenflaschen).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Mit der Vernichtung als Regelmaßnahme hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine einschneidende Maßnahme entschieden, die sowohl vorbeugenden Rechtsschutzcharakter aufweist als auch - soweit sie über die bloße Folgenbeseitigung hinausreicht - Sanktionscharakter in sich trägt (BGH GRUR 1997, 899 - Vernichtungsanspruch; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkauf; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 140a, Rn. 2; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 140a Rn. 12).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 172/08
    Weil sich jedoch der Umfang der geschuldeten Auskünfte nicht ändert (vgl. BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren), bedeutet die Nichtübernahme dieses Zusatzes keine teilweise Abweisung der Klage.
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

  • BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96

    Schmierfettzusammensetzung; Offenbarung in Vorveröffentlichung

  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

  • OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02

    Patentrecht, Zivilprozessrecht

  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber

  • LG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4b O 146/07

    Aufblasventil

  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
  • LG Düsseldorf, 23.11.2007 - 4a O 247/07

    Antrag eines Vertreibers von Olanzapin unter der Bezeichnung Zyprexa in

  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 66/67
  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 63/09

    Olanzapin V

    Ebenso zu beachten ist der von der Beklagten freiwillig in die Wege geleitete Rückruf der angegriffenen Ausführungsform (Anlage GL 6 des Parallelverfahrens 4b O 172/08).
  • LG Düsseldorf, 23.06.2009 - 4b O 94/08

    Bohrstange

    Der Umfang der geschuldeten Auskünfte ändert sich hierdurch aber nicht (vgl. BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2008, Az. I-2 U 57/07; Urteil der Kammer vom 9. Juni 2009, Az. 4b O 172/08).
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Rechtsprechung
   BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07   

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https://dejure.org/2009,24304
BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 (https://dejure.org/2009,24304)
BPatG, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 (https://dejure.org/2009,24304)
BPatG, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 Ni 23/07 (https://dejure.org/2009,24304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • Mitt. 2009, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Anerkannt ist ferner, dass hierzu nicht nur ausdrückliche vertragliche Abreden zählen, sondern dass die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein kann, wenn sich aus den vertraglichen Beziehungen ergibt, dass der Angriff auf das Patent gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH GRUR 1971, 243, 244 -Gewindeschneidvorrichtungen; BGH GRUR 1987, 900, 901 -Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; Benkard/Rogge PatG, 10. Aufl. (2006), § 22 Rdnr. 43 ff. m. w. Nachw.).

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Strohmanneigenschaft wegen des unmittelbaren eigenen Interesses, die Schutzfähigkeit überprüfen und die Patente gegebenenfalls für nichtig erklären zu lassen, zu verneinen ist, in denen aber bei wirtschaftlicher Betrachtung Kläger und Verpflichteter ein und dieselbe Person sind, und wegen der wirtschaftlichen Identität es dem Kläger ohne Weiteres zumutbar ist, die dem Dritten gesetzten Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu beachten (BGH GRUR 1987, 900, 903 -Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden).

    Dann ist der Fortbestand der aus Treu und Glauben abgeleiteten Nichtangriffspflicht unabhängig von der zwischenzeitlichen Übertragung der Schutzrechte auf einen Dritten gerechtfertigt (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; ebenso und auf § 325 Abs. 1 ZPO abstellend BPatG 4 Ni 53/04 (EU) Urteil v. 29. November 2005).

    Der Bundesgerichtshof musste die Frage nicht entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich auch noch der Erwerber des Schutzrechts nach vollständiger Abwicklung der Übertragung und Umschreibung des Patents in der Patentrolle auf eine Nichtangriffspflicht des Arbeitnehmererfinders berufen könnte (BGH GRUR 1987, 900, 903 -Entwässerungsanlage).

    Die Nichtangriffsverpflichtung bezieht sich deshalb entgegen der in der Literatur vertretenen Ansicht (so Bartenbach/Volz GRUR 1987, 859, 862863) nicht nur auf das Schutzrecht als solches, sondern ist situationsund personengebunden, weshalb eine Veränderung in der Person des Patentinhabers während der Rechtshängigkeit von Bedeutung ist.

  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    In einer älteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof aber darauf hingewiesen, dass sich prozessrechtliche Bedenken gegen eine erst infolge der während des Nichtigkeitsverfahrens erfolgte Übertragung und Umschreibung des Patents begründete exceptio pacti des Rechtsnachfolgers nur unter besonderen Umständen ergeben, wenn nämlich diese Übertragung gegen Treu und Glauben verstößt (GRUR 1953, 385).

    Da der Beklagte sich auch ausdrücklich auf die Nichtangriffspflicht berufen hat und insoweit ein entgegenstehender Wille der Patentinhaberin nicht vorgetragen oder feststellbar ist, kann auch offen bleiben, ob die Nichtangriffspflicht -insbesondere im Hinblick auf den im Nichtigkeitsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz und die hiermit verbundenen Einschränkungen des Verfügungsgrundsatzes (vgl. hierzu Schmieder GRUR 1982, 348) -eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung (vgl. zur Wirkung von außergerichtlichen Prozessvereinbarungen als Einwendung Greger in Zöller 26. Aufl., § 128 Rdn. 32) oder eine dem Willen des Berechtigten, also der Verfügungsbefugnis der Parteien unterliegende -und damit insbesondere auch verzichtbare (so Schmieder GRUR 1982, 348, 351 -"persönlicher Einwand") -Einrede darstellt (so Moufang in Schulte PatG 8. Aufl. § 81 Rdn. 49; Mes PatG/GebrMG 2. Aufl. 2005 § 81 Rdn. 50 und § 16 GebrMG Rdn. 17; wohl BGH GRUR 1953, 385, 387; Kuhbier GRUR 1954, 187 zu Prozessverträgen Reichold in Thomas/Putzo ZPO 28. Aufl. Einl. III Rdn. 8).

  • BPatG, 29.11.2005 - 4 Ni 53/04
    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Dann ist der Fortbestand der aus Treu und Glauben abgeleiteten Nichtangriffspflicht unabhängig von der zwischenzeitlichen Übertragung der Schutzrechte auf einen Dritten gerechtfertigt (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; ebenso und auf § 325 Abs. 1 ZPO abstellend BPatG 4 Ni 53/04 (EU) Urteil v. 29. November 2005).

    Dies ist auch für die Frage der Nichtangriffspflicht insbesondere dann von Belang, wenn berücksichtigt wird, dass sich diese nach der Rechtsprechung wegen der individuellen Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, insbesondere bei Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses, nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen, als eine unzulässige Ausübung eines Rechtes darstellen soll (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; BGH GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung - m. w. N.; BPatG Urteil v. 29. Mai 2005 Az. 4 Ni 53/04 (EU)).

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Zwar findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 265 Abs. 2 ZPO auch dann im Patentnichtigkeitsverfahren entsprechend Anwendung, wenn sich der sachliche Rechtsübergang schon vor Rechtshängigkeit vollzogen hat, die Legitimationsänderung des § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG aber erst nach Rechtshängigkeit durch Umschreibung erfolgt ist; mithin sind diese Fälle gleichgestellt (BGH GRUR 1979, 145 -Aufwärmvorrichtung -für das Vindikationsverfahren; Schäfers in Benkard PatG 10. Aufl. § 30 Rdn. 17a; vgl. bereits v. Falck Anmerkung zu GRUR 1979, 145 -Aufwärmvorrichtung).
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Dies ist auch für die Frage der Nichtangriffspflicht insbesondere dann von Belang, wenn berücksichtigt wird, dass sich diese nach der Rechtsprechung wegen der individuellen Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, insbesondere bei Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses, nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen, als eine unzulässige Ausübung eines Rechtes darstellen soll (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; BGH GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung - m. w. N.; BPatG Urteil v. 29. Mai 2005 Az. 4 Ni 53/04 (EU)).
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Dies ist auch für die Frage der Nichtangriffspflicht insbesondere dann von Belang, wenn berücksichtigt wird, dass sich diese nach der Rechtsprechung wegen der individuellen Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, insbesondere bei Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses, nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen, als eine unzulässige Ausübung eines Rechtes darstellen soll (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; BGH GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung - m. w. N.; BPatG Urteil v. 29. Mai 2005 Az. 4 Ni 53/04 (EU)).
  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Der auch für die Nichtangriffspflicht geltende Grundsatz, dass insoweit als maßgebender Zeitpunkt auf die letzte mündliche Verhandlung abzustellen ist (BGH GRUR 1956, 264, 265 -Wendemanschette I; Keukenschrijver in Busse PatG 6. Aufl. § 81 Rdn. 97), könnte dann in Frage gestellt sein, wenn man nicht der Relevanztheorie folgen will.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Diese außergerichtliche Vereinbarung steht im Widerspruch zum prozessualen Verhalten der Klägerin und führt nach ständiger Rechtsprechung wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung zur Abweisung der Klage als unzulässig (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222).
  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Anerkannt ist ferner, dass hierzu nicht nur ausdrückliche vertragliche Abreden zählen, sondern dass die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein kann, wenn sich aus den vertraglichen Beziehungen ergibt, dass der Angriff auf das Patent gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH GRUR 1971, 243, 244 -Gewindeschneidvorrichtungen; BGH GRUR 1987, 900, 901 -Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; Benkard/Rogge PatG, 10. Aufl. (2006), § 22 Rdnr. 43 ff. m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.11.1983 - IVb ZR 1/82

    Verwerfung eines Rechtsmittels bei begründeter Geltendmachung der von einer

    Auszug aus BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Diese außergerichtliche Vereinbarung steht im Widerspruch zum prozessualen Verhalten der Klägerin und führt nach ständiger Rechtsprechung wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung zur Abweisung der Klage als unzulässig (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 6 U 151/06

    Arbeitnehmererfindung: Voraussetzungen einer formell ordnungsgemäßen 

  • BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63

    Rechtsmittel

  • RG, 01.06.1921 - V 82/21

    Zurückverweisung. Vereinbarung der Klagezurücknahme

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63

    Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine

  • BPatG, 10.07.2013 - 4 Ni 8/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Formen der Oberfläche eines

    Denn auch in diesem Fall findet nach §§ 99 Abs. 1 PatG die Vorschrift des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechend Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 17.4.2007, X ZB 41/03, GRUR 2008, 87 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 7.12.1978, X ZR 4/76, GRUR 1979, 225 - Aufwärmvorrichtung; BPatGE 52, 54 - Montageanlage; a. A: BPatG Beschluss vom 9.1.2012, 3 Ni 31/11, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. September 2011, X ZR 109/08, GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung, hierzu auch Engels/Morawek, Aus der Rechtsprechung des BPatG im Jahre 2012, GRUR 2013, 545, 551-552; zur Kritik im Hinblick auf § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG vgl. auch Busse/Engels, Patentgesetz, 7. Auflage (2013), § 59 Rn. 210, Rn. 213 m. w. N.).
  • BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage nicht nur in den Fällen einer (wirksam) vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern wegen des auch im Prozessrecht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der darin liegenden unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn der Kläger durch den Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents gegen diesen Grundsatz verstößt (Urteil des Senats v. 28.04.2009 - 1 Ni 23/07 = BPatGE 52, 54 - Montageanlage, m. w. N.; BGH GRUR-RR 2010, 136, Tz. 17 - sealing lamina, m. w. N.; NJW 1984, 805; BAG NJW 1982, 788; RGZ 102, 217, 222; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 68).
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