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   LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81   

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LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81 (https://dejure.org/1981,17801)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28.10.1981 - 13 T 5567/81 (https://dejure.org/1981,17801)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - 13 T 5567/81 (https://dejure.org/1981,17801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1982, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 21.12.1927 - V 121/27

    Aufwertung; Bereicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81
    Gleichwohl ist § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB hier anzuwenden, wie schon das Reichsgericht ( RGZ 119, 308, 312; 123, 52, 57) angenommen hat.

    Entgegen der Ansicht der Revision hat das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 119, 308 ff den § 816 BGB nicht nur mit Rücksicht "auf die Aufwertungsproblematik der Zeit" bei gutgläubig lastenfreiem Erwerb (entsprechend) angewendet, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dies dem Grundgedanken des § 816 BGB entspreche und durch die Motive'bestätigt werde, und daß sich das Schrifttum schon vor dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes in diesem Sinne ausgesprochen habe (RG aaO S. 312).

  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80

    Wiederbestellungsanspruch hinsichtlich eines durch unentgeltlichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81
    BGH, Urteil vom 2.10.1981 - V ZR 126/80 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: Der Beklagte zu 1 war Eigentümer von vier Grundstücken, die mit einem Rohrleitungsrecht zugunsten der Klägerin belastet waren.
  • RG, 15.12.1928 - V 550/27

    1. Liegt auch dann Übernahme eines Vermögens im Sinne des § 419 BGB. vor, wenn

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81
    Gleichwohl ist § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB hier anzuwenden, wie schon das Reichsgericht ( RGZ 119, 308, 312; 123, 52, 57) angenommen hat.
  • BayObLG, 14.02.1994 - 2Z BR 17/94

    Grundbucheintragung bei aufschiebend bedingter Rückübertragung eines Erbteils

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  • OLG München, 11.11.2015 - 34 Wx 225/14

    Eintragung einer Verfügungsbeschränkung des Erbanteilserwerbers im Grundbuch bei

    Allerdings ist sie, um den öffentlichen Glauben des Grundbuchs zu zerstören, in dieses einzutragen (BayObLGZ 1994, 29/30 f.; LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; Neusser MittRhNotK 1979, 143/149; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 331; Schöner/Stöber Rn. 970).
  • OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09

    Auflösend bedingte Übertragung eines GbR-Anteils im Grundbuch eintragungsfähig

    Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter; Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697).
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