Rechtsprechung
BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 27.06.1985 - 3 A 17/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.12.1987 - 4 A 89/85
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Papierfundstellen
- NJW 1993, 215
- NVwZ 1993, 270 (Ls.)
- NZS 1992, 156
- FamRZ 1992, 1286 (Ls.)
- DVBl 1992, 1483
- DÖV 1993, 35
- NDV 1992, 340
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 23.75
Nicht getrennt lebende Ehegatten - Krankenhausbehandlung - Sozialhilfeträger - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ;… Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).Nimmt der Sozialhilfeträger - wie hier - einen Bescheid, aufgrund dessen er Hilfe in besonderer Lebenslage gewährt hat, zurück, weil er die Hilfegewährung wegen des Vorhandenseins von Einkommen und Vermögen von Familienangehörigen für rechtswidrig hält, so kann er nur den Empfänger der Hilfe, nicht aber dessen Familienangehörige auf Rückzahlung der zu Unrecht gewährten Leistung in Anspruch nehmen (vgl. BVerwGE 50, 73).
Durch die Hilfegewährung an die minderjährige Tochter wurde keine sozialhilferechtliche Rechtsbeziehung zu ihren Eltern hergestellt, die aus sich heraus deren Inanspruchnahme rechtfertigen könnte (vgl. BVerwGE 50, 73 ).
Daraus folgt, daß die Rücknahme jener Bescheide nur gegenüber der Begünstigten, also J., in Betracht kam, und weiter, daß eine Rückforderung der aufgrund der begünstigenden Verwaltungsakte erbrachten und durch deren Rücknahme rechtsgrundlos gewordenen Leistungen nur gegenüber J. möglich ist (vgl. BVerwGE 50, 73 ).
Wenn sie statt dessen die Hilfe, nach § 28 BSHG gewährt, ohne zuvor die Voraussetzungen dieser Vorschrift festgestellt zu haben, dann aber die Bewilligung zurücknimmt, weil jene Voraussetzungen nicht vorlagen, hat sie sich der Möglichkeit, Aufwendungsersatz zu erlangen, selbst begeben (vgl. hierzu BVerwGE 50, 73 ).
- BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Der in § 50 Abs. 1 und 2 SGB X geregelte besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. BVerwGE 71, 85 ) stellt deshalb als gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Erstattungsanspruchs ebenso wie jener nur die Kehrseite, das "Gegenstück" des Leistungsanspruchs, das daraus folgende Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses dar (vgl. BVerwGE 4, 215 ; 20, 295 ; 25, 72 ; 37, 314 ; BGHZ 71, 180 ; BSGE 24, 190 ; 28, 258; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 -). Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ;… Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).
Nur im Rahmen einer solchen sozialrechtlichen Leistungsbeziehung kann nämlich von "erbrachten Leistungen sowie von deren Erstattung", d.h. Rückabwicklung, gesprochen werden (vgl. BSGE 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.): Erstattungspflichtig gemäß § 50 SGB X ist derjenige, an den aufgrund einer derartigen Beziehung Leistungen erbracht wurden (…vgl. BSG, Urteile vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/82 -
, vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90 - …und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 -), wobei eine nur mittelbare Begünstigung nicht ausreicht (…vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1966, a.a.O.). Diese Auffassung wird durch die Entstehungsgeschichte des § 50 SGB X bestätigt, wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 29. Oktober 1986 (a.a.O.) bereits ausgeführt hat.
- BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69
Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Der in § 50 Abs. 1 und 2 SGB X geregelte besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. BVerwGE 71, 85 ) stellt deshalb als gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Erstattungsanspruchs ebenso wie jener nur die Kehrseite, das "Gegenstück" des Leistungsanspruchs, das daraus folgende Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses dar (vgl. BVerwGE 4, 215 ; 20, 295 ; 25, 72 ; 37, 314 ; BGHZ 71, 180 ; BSGE 24, 190 ; 28, 258; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 -). Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ;… Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).
Nur im Rahmen einer solchen sozialrechtlichen Leistungsbeziehung kann nämlich von "erbrachten Leistungen sowie von deren Erstattung", d.h. Rückabwicklung, gesprochen werden (vgl. BSGE 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.): Erstattungspflichtig gemäß § 50 SGB X ist derjenige, an den aufgrund einer derartigen Beziehung Leistungen erbracht wurden (…vgl. BSG, Urteile vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/82 -
, vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90 - …und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 -), wobei eine nur mittelbare Begünstigung nicht ausreicht (…vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1966, a.a.O.).
- BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65
Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Der in § 50 Abs. 1 und 2 SGB X geregelte besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. BVerwGE 71, 85 ) stellt deshalb als gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Erstattungsanspruchs ebenso wie jener nur die Kehrseite, das "Gegenstück" des Leistungsanspruchs, das daraus folgende Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses dar (vgl. BVerwGE 4, 215 ; 20, 295 ; 25, 72 ; 37, 314 ; BGHZ 71, 180 ; BSGE 24, 190 ; 28, 258; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 -). Daß der gesetzliche Vertreter nicht Empfänger der Hilfe ist, folgt schon daraus, daß - wie erwähnt - der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch als Spiegelbild des Leistungsanspruchs nur die Umkehrung des Gläubiger-Schuldner-Rechtsverhältnisses ohne Änderung der Rechtsnatur des Anspruchs selbst ist (BSGE 28, 258).
- BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Der in § 50 Abs. 1 und 2 SGB X geregelte besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. BVerwGE 71, 85 ) stellt deshalb als gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Erstattungsanspruchs ebenso wie jener nur die Kehrseite, das "Gegenstück" des Leistungsanspruchs, das daraus folgende Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses dar (vgl. BVerwGE 4, 215 ; 20, 295 ; 25, 72 ; 37, 314 ; BGHZ 71, 180 ; BSGE 24, 190 ; 28, 258; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 -). Entsprechendes gilt auch für einen Vergleich mit der Erstattungsverpflichtung eines Erben als Rechtsnachfolger in bezug auf die Erstattungsschuld des ursprünglich Verger in bezug auf die Erstattungsschuld des ursprünglich Verpflichteten (vgl. BSGE 24, 190 ff.).
- BSG, 16.08.1961 - 11 RV 1112/60
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ;… Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).Soweit das gezahlte Pflegegeld tatsächlich in das Vermögen der Kläger gelangt ist, geschah dies nicht aufgrund einer ihnen zu Unrecht erbrachten Leistung der Beklagten, sondern aufgrund ihres elterlichen Sorgerechts, also einer bürgerlich-rechtlichen Beziehung zwischen ihnen und ihrer Tochter (vgl. BSGE 15, 14 ).
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).Nur im Rahmen einer solchen sozialrechtlichen Leistungsbeziehung kann nämlich von "erbrachten Leistungen sowie von deren Erstattung", d.h. Rückabwicklung, gesprochen werden (vgl. BSGE 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.): Erstattungspflichtig gemäß § 50 SGB X ist derjenige, an den aufgrund einer derartigen Beziehung Leistungen erbracht wurden (…vgl. BSG, Urteile vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/82 -
, vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90 - …und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 -), wobei eine nur mittelbare Begünstigung nicht ausreicht (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1966, a.a.O.). - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82
Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Der in § 50 Abs. 1 und 2 SGB X geregelte besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. BVerwGE 71, 85 ) stellt deshalb als gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Erstattungsanspruchs ebenso wie jener nur die Kehrseite, das "Gegenstück" des Leistungsanspruchs, das daraus folgende Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses dar (vgl. BVerwGE 4, 215 ; 20, 295 ; 25, 72 ; 37, 314 ; BGHZ 71, 180 ; BSGE 24, 190 ; 28, 258; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 -). - BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76
Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Der in § 50 Abs. 1 und 2 SGB X geregelte besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. BVerwGE 71, 85 ) stellt deshalb als gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Erstattungsanspruchs ebenso wie jener nur die Kehrseite, das "Gegenstück" des Leistungsanspruchs, das daraus folgende Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses dar (vgl. BVerwGE 4, 215 ; 20, 295 ; 25, 72 ; 37, 314 ; BGHZ 71, 180 ; BSGE 24, 190 ; 28, 258; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 -). - BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Denn ebenso wie jeder einzelne Familienangehörige einen selbständigen Anspruch auf Hilfe hat, so hat er auch in der Regel nur für die Rückzahlung der ihm persönlich gewährten Hilfe einzustehen (BVerwGE 29, 295 ). - BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90
Erstattung erbrachter Sozialleistungen bei rückwirkender Aufhebung der …
- BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85
Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an …
- BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68
Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte …
- BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
- BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 72/90
Erstattung überzahlten Arbeitslosengeldes bei Abzweigung nach § 48 SGB I an …
- BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55
Rechtsmittel
- BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 16/82
US-Invaliditätsrente - US-Kinderrente - Kinderzuschuß - Vergleichbare Leistung
- BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R
Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer …
Ein Erstattungsanspruch etwa gegen die gesetzlichen Vertreter des Leistungsempfängers scheidet auch dann aus, wenn diese die Überzahlung durch Verletzung ihrer Mitteilungspflichten hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse verursacht haben (so zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz bereits BVerwG, NZS 1992, 156; FEVS 43, 324) . - BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für …
Daher kann nach dem SGB XII derjenige, dessen Einkommen und Vermögen zur Deckung seines individuellen Bedarfs ausreicht, niemals selbst sozialhilfebedürftig werden, und zwar auch dann nicht, wenn mit seinem Einkommen der zusätzliche Bedarf der weiteren Mitglieder seiner Einstandsgemeinschaft nicht gedeckt wird (…Grube in Grube/Wahrendorf SGB XII 4. Aufl. § 27 Rn. 6;… Coseriu in jurisPK-SGB XII § 27 SGB XII idF 24. März 2011 Rn. 28; vgl. auch BVerwG NZS 1992, 156 f. zum BSHG). - LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 33/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Unterhaltsgeld - …
Der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Sozialhilfe entwickelte Grundsatz eines Individualanspruchs gilt auch im Leistungssystem des SGB II (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - NDV-RD 2007, 3; BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 29/88 - NJW 1993, 215;… Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 1. Aufl. 2005, § 9 Rdnr. 28 f.).
- BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R
Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" - …
Demgegenüber stellt die sozialhilferechtliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf die materiell-rechtliche Leistungsberechtigung ab: "Empfänger der Hilfe ist aber derjenige, der sachlich-rechtlich Inhaber der Forderung gegen den Sozialhilfeträger ist, also der Hilfesuchende, dem die Leistung selbst zugedacht ist" (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 29/88 - NDV 1992, 340, 341 mwN), nimmt also - insofern enger - an, dass nur derjenige Leistungen erhält, der auch materiell-rechtlich berechtigt ist.Jedenfalls für die Einsatzgemeinschaft nach § 19 Abs. 2 SGB XII ist - wie nach dem bisherigen Recht unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BVerwG, Urteil vom 30.11.1966 - V C 29.66 - BVerwGE 25, 307, 310; Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - BVerwGE 55, 148, 150 mwN; Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 - FEVS 43, 268, 271 ff; Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 37.97 - BVerwGE 108, 36, 38;… vgl auch Schoch in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 11 RdNr 7; ders NDV 2002, 8 f) - hinsichtlich ihrer einzelnen Mitglieder von einem individuellen Sozialhilfeanspruch auszugehen, bei dem unter Zugrundelegung eines individuellen Bedarfs sowie unter Berücksichtigung anzurechnender Mittel ein individueller Leistungsbetrag zu ermitteln ist: Einkommen eines Mitglieds der Einsatzgemeinschaft ist nur insofern bei der Bedürftigkeit der übrigen Mitglieder zu berücksichtigen, als dieses den eigenen sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedarf des Einkommensbeziehers übersteigt; der Einkommensbezieher, der mit seinem Einkommen seinen eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf zu decken vermag, wird selbst nicht zum Leistungsbezieher (…Neumann in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, Stand: September 2007, 11. Erg-Lfg IX/07, K § 19 SGB XII RdNr 21; Seidel in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende, Stand: Dezember 2005, § 19 SGB XII RdNr 42; für das Recht des BSHG ua BVerwG, Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 29.88 - NDV 1992, 340, 341).
- BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe; …
Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <;…">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat. Empfänger der Hilfe ist derjenige, der sachlich-rechtlich Inhaber der Forderung gegen den Sozialhilfeträger ist, also der Hilfesuchende, dem die Leistung selbst zugedacht ist (Urteil des Senats vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 -, a.a.O.).
- BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung - …
In dieser Fallgestaltung stellt sich der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch als Kehrseite des vermeintlichen Leistungsanspruchs dar (BVerwGE 84, 274 [276]; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 5). - SG Dortmund, 22.07.2009 - S 28 AS 228/08
Vertrauensschutz für Hartz IV-Empfänger bei Überzahlungen
Auch hier kann ein Erstattungsanspruch nicht gegen die Eltern gerichtet werden, selbst dann nicht, wenn diese die Überzahlung durch die Verletzung von Mitteilungspflichten verursacht und die überzahlten Beträge ausgegeben haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.01.1987, Az.: 5 C 29/88). - BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91
Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der …
Abgesehen davon, daß der Kläger einen sozialhilferechtlichen Anspruch erhoben hat, der hinsichtlich des auf seinen Sohn entfallenden Anteils am Unterkunftsbedarf nicht ihm selbst, sondern seinem Sohn als eigener Anspruch zustünde (vgl. BVerwGE 55, 148 ; 89, 192 [198]; Urteil des Senats vom 30. April 199 - BVerwG 5 C 29.88 - [Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 5]) und deshalb vom Kläger nicht im eigenen Namen geltend gemacht werden kann (siehe BVerwGE 70, 196 [201]; 72, 88 [89]), hätte das Oberverwaltungsgericht der Berufung des Beklagten stattgeben müssen. - BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02
Dritter als Leistungsempfänger
Das von der Beschwerde angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30. April 1992 5 C 29.88 (NJW 1993, 215), aus dem die Beschwerde ableitet, dass Leistungsempfänger stets der Bankkunde sei und überdies ein etwaiger Erstattungsanspruch gegen eine Bank nicht durch einen Leistungsbescheid geltend gemacht werden dürfe, enthält solche allgemeinen Rechtssätze nicht; es betrifft vielmehr die Frage, ob Sozialhilfe von demjenigen zurückgefordert werden kann, dem sie, ohne dass er Adressat des Sozialhilfebescheides war oder sozialhilferechtlicher Rechtsinhaber wäre, wirtschaftlich (als unterhaltspflichtiger Angehöriger) zugute gekommen ist. - OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97
Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 25.87
Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht gewährter Sozialhilfe gegen Eltern bei …
- SG Schleswig, 13.06.2006 - S 9 AS 834/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, - Rücknahmeentscheidung bei …
- VG Köln, 09.05.2017 - 7 K 4029/15
- SG Koblenz, 14.06.2006 - S 11 AS 305/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung gegenüber …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
Unkenntnis über neue Bankverbindung eines Sozialhilfeempfängers - Rückabwicklung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1997 - 8 A 5182/95
Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Zuständigkeit der Behörde; Erklärung …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 19/92
- BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Verletzung …
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06
Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht …
- SG Aachen, 23.02.2016 - S 18 SB 1135/15
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfügung betreffend das Entfallen der …
- LSG Hessen, 07.02.2008 - L 8 KR 218/07
Krankenversicherung - Versicherungspflicht als bisher Nichtversicherter beim …
- VG Arnsberg, 15.01.2001 - 14 K 4759/99
Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung weiterer …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00
Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren; …
- LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10
Sozialhilfe - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen Überzahlung (hier …
- SG Schleswig, 17.01.2007 - S 5 AS 375/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide - …
- VGH Bayern, 13.01.1997 - 12 CE 96.504
Rücknahme von Sozialhilfebescheiden wegen unvollständiger Angaben (Überzahlung); …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 4738/03
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Sozialträgers auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2003 - 16 B 1273/03
Anspruch eines Asylberechtigten auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 2647/03
Kostenerstattung für Leistungen der Sozialhilfe; Sozialhilferechtlicher Anspruch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 1005/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1839/02
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- BVerwG, 09.10.1997 - 5 B 87.97
Abhängigkeit des Antrags auf Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der …
- SG Köln, 25.10.2006 - S 6 AS 218/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 3513/03
Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Pflegebedürftige Person als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 299/05
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Sozialleistungsträgers auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 702/04
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Sozialträgers von …
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1995 - 6 S 2670/94
Anwendung des SGB 10 § 48 Abs 1 S 2 auf die Sozialhilfe; Kostenersatzpflichten …
- BVerwG, 16.01.1995 - 5 B 52.94
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich des eigenständigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 16 B 795/01
Hilfe zum Lebensunterhalt für einen Haushaltsvorstand sowie Mehrbedarfszuschlag …
- SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 3710/03
- VG Minden, 23.04.2001 - 6 K 3362/00
Mitteilungspflicht über Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Mutterschaftsgeld, …
- SG Duisburg, 03.12.2009 - S 31 AS 159/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 800/04
- VG Sigmaringen, 18.07.2002 - 4 K 953/01
Rückforderung von Sozialleistungen; Rechtskraftwirkung einer einstweiligen …
- VG Minden, 11.07.2000 - 6 K 2883/99
Unterhaltsleistungen als Einkommen im Rahmen der Berechnung von Hilfe zum …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2008 - L 8 B 10/08
- SG Lüneburg, 11.10.2006 - S 25 AS 1025/06
- VG Minden, 14.04.2004 - 6 K 2220/02
Erstattung von Leistungen in Sozialleistungsverhältnissen; Überweisung von …
- VG Münster, 20.12.2000 - 9 K 1896/99
Übernahme von Heimpflegekosten (Sachleistung) durch den Träger der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 109/08
- VG Minden, 22.07.2002 - 10 K 3856/98
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückforderung gewährter Leistungen nach dem …
- VG Minden, 05.03.2002 - 6 K 1588/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2009 - L 8 B 57/08