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   BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96   

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https://dejure.org/1996,4018
BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,4018)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 5 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,4018)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 5 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,4018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung in einem erstinstanzlichen Urteil wegen Verbrechen nach Art. 6 der DDR-Verfassung gegen Mitglieder der "Zeugen Jehovas" - Verfolgung von nicht verjährten Taten nach Beitritt der DDR - Verurteilung wegen Rechtsbeugung unter dem Gesichtspunkt der Verhängung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 336

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
    Die abweichende rechtliche Würdigung des Tatrichters, der bedingten Vorsatz des Angeklagten annimmt und diesen für ausreichend erachtet, geht schon daran vorbei, daß nach milderem Zwischenrecht - § 244 StGB-DDR - direkter Vorsatz erforderlich wäre (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 -, NJW 1996, 857, 862 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94], zum Abdruck in BGHSt 41, 317 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94] bestimmt).

    Dies rechtfertigt indes für sich, jedenfalls soweit es auf subjektive Umstände ankommt, nicht die Annahme der Rechtsbeugung (vgl. BGH a.a.O., NJW 1996, 857, 858) [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94].

    Sie grenzt an Tatbestandsüberdehnung, ist jedoch mit Rücksicht auf die Tatzeit in der Periode des "Kalten Krieges" und zugleich in der Anfangsphase der in hohem Maße selbstunsicheren DDR einem dort wirkenden Richter noch nicht als direkt vorsätzliche Rechtsbeugung anzulasten (vgl. auch dazu BGH a.a.O., NJW 1996, 857, 859 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94] und 864).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
    Die im Subjektiven begründete Unmöglichkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Rechtsbeugung schließt zugleich die Verurteilung wegen tateinheitlicher Freiheitsberaubung aus (BGHSt 10, 294, 298; BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 4, zum Abdruck in BGHSt 41, 247 vorgesehen).
  • BGH, 16.02.1960 - 5 StR 473/59

    Richter, dem es an der verfassungsgemäßen Unabhängigkeit fehlt, als Täter einer

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
    Auch die niedrigeren zeitlichen Zuchthausstrafen, für die der Angeklagte gestimmt hat, stehen zu dem den Abgeurteilten angelasteten Verhalten in einem unerträglichen Mißverhältnis, welches für sich den Vorwurf der Rechtsbeugung jedenfalls objektiv rechtfertigte (vgl. dazu nur BGH GA 1958, 241; NJW 1960, 974 f.).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
    Die im Subjektiven begründete Unmöglichkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Rechtsbeugung schließt zugleich die Verurteilung wegen tateinheitlicher Freiheitsberaubung aus (BGHSt 10, 294, 298; BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 4, zum Abdruck in BGHSt 41, 247 vorgesehen).
  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
    Der Senat nimmt den Fall nicht zum Anlaß, die in BGHSt 40, 113, 119 ausdrücklich offengelassene Frage (offen auch nach BGHSt 40, 48; vgl. insbesondere S. 59) näher zu überprüfen, ob der Grundsatz des Art. 315a EGStGB, daß nach dem (Tatort-)Recht der DDR im Zeitpunkt des Beitritts zur Bundesrepublik nicht verjährte Taten weiter zu verfolgen sind, in Fällen, in denen das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB bereits zuvor gegolten hatte, generell oder jedenfalls unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine Ausnahme erfahren muß.
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96
    Der Senat nimmt den Fall nicht zum Anlaß, die in BGHSt 40, 113, 119 ausdrücklich offengelassene Frage (offen auch nach BGHSt 40, 48; vgl. insbesondere S. 59) näher zu überprüfen, ob der Grundsatz des Art. 315a EGStGB, daß nach dem (Tatort-)Recht der DDR im Zeitpunkt des Beitritts zur Bundesrepublik nicht verjährte Taten weiter zu verfolgen sind, in Fällen, in denen das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB bereits zuvor gegolten hatte, generell oder jedenfalls unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine Ausnahme erfahren muß.
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    dd) Der Tatbestand der Rechtsbeugung entfaltet zudem Sperrwirkung, so dass Richter oder andere Amtsträger wegen Straftaten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache stehen, nur belangt werden können, wenn sie sich zugleich wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht haben (vgl. BVerfG, aaO; BGH, Urteile vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 695/95, NStZ-RR 1997, 100; vom 20. Juni 1996 - 5 StR 54/96, NJ 1997, 35; vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247; vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93, BGHSt 40, 125; vom 7. Dezember 1956 - 1 StR 56/56, BGHSt 10, 294, 298).
  • BGH, 18.02.1998 - 5 StR 658/97

    Zu Rechtsbeugung in der DDR

    Bei dieser Sachlage ist die Verneinung wissentlicher Rechtsbeugung nicht als rechtsfehlerhaft zu beanstanden (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 1995 - 3 StR 527/94 - sub C II 1, insoweit in BGHR nicht abgedruckt; BGH NJ 1997, 35).
  • BGH, 30.04.1997 - 5 StR 204/97

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer fahrlässigen falschen Versicherung an Eides

    Ein Freispruch, wie ihn der Angeklagte begehrt, kommt nicht in Betracht, weil die vom Tatrichter ausreichend festgestellten tatsächlichen Grundlagen nicht ohne weiteres eine Freisprechung des Angeklagten rechtfertigen (BGHSt 13, 268 ff.; vgl. auch BGH NJ 1997, 35).
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