Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03   

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https://dejure.org/2004,33213
BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2004,33213)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2004 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2004,33213)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2004 - 9 A 5.03 (https://dejure.org/2004,33213)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfrist - Hinweisen auf eine besondere betriebliche Disposition durch einen von einer Straßenbauplanung Betroffenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 218
  • NJ 2005, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Der Informationsgehalt des ausgelegten Lageplans genügte, um speziell in dieser Frage die mit der öffentlichen Auslegung bezweckte Anstoßwirkung erlangen zu können (vgl. BVerwGE 112, 140 [BVerwG 27.10.2000 - 4 A 18/99] m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Da die Klägerin ihre mit dem Anhörungsverfahren verbundene Obliegenheit, die Anhörungsbehörde innerhalb der Einwendungsfrist auf ihre besondere betriebliche Disposition hinzuweisen (vgl. BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]), hiernach nicht erfüllt hat, ist sie mit darauf gestützten Einwendungen gegen den Plan auch dann ausgeschlossen, wenn sie infolge der Nichtberücksichtigung jener Disposition bei der Planfeststellung nunmehr wirtschaftlich erhebliche Nachteile erleidet.
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Denn es ist weder vorgetragen noch aus den dem Senat vorgelegten Akten ersichtlich, dass die Klägerin vor August 2002 zuverlässige Kenntnis von dem nunmehr beanstandeten Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; 78, 85 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
    Denn es ist weder vorgetragen noch aus den dem Senat vorgelegten Akten ersichtlich, dass die Klägerin vor August 2002 zuverlässige Kenntnis von dem nunmehr beanstandeten Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; 78, 85 ).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2004 - 2 L 319/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9760
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2004 - 2 L 319/02 (https://dejure.org/2004,9760)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.07.2004 - 2 L 319/02 (https://dejure.org/2004,9760)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 2 L 319/02 (https://dejure.org/2004,9760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 43

    §§ 61, 67 VwGO
    Vertretung von Gebietskörperschaften im Verwaltungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Begriffes "Gebietskörperschaft"; Einordnung von beteiligungsfähigen Behörden; Geltung des Vertretungszwanges für den Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Judicialis

    VwGO § 61 Abs. 3; ; VwGO § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1 § 61 Abs. 3
    Anwaltszwang; Vertretungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 595
  • NJ 2005, 134
  • DÖV 2005, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Geeignete Bedienstete einer Aufsichtsbehörde i.V.m. § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO können auch eine nachgeordnete Behörde wirksam vertreten (Abweichung von OVG Greifswald - 2. Senat -, B. v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 - NJ 2005, 134).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des 2. Senats des Gerichts, dass eine solche Möglichkeit in § 67 Abs. 1 S. 3 2. HS nur - noch - Gebietskörperschaften eingeräumt ist und die nach § 61 Abs. 3 VwGO beteiligungsfähigen Behörden auch dann nicht hierzu gehören, wenn es sich bei ihren Trägern um Gebietskörperschaften handelt; solche Behörden könnten sich nur von ihnen angehörenden Beamten oder Angestellten mit der Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, nicht dagegen durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde vertreten lassen (so OVG Greifswald, 2. Senat, B. v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 - NJ 2005, 134).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 20 B 302/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Prozessvertretung einer juristischen Person

    vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Februar 2005 - 3 L 114/03 - , Juris; Beschluss vom 12. Juli 2004 - 2 L 319/02 -, NVwZ-RR 2005, 595; OVG Saarland, Beschluss vom 29. März 2007 - 1 Q 50/06 -, NVwZ-RR 2007, 562; Meissner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2007, § 67 Randnr. 37.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2007 - 2 M 51/07

    Keine Prozessvertretung der unteren Schulaufsichtsbehörde vor dem

    Auf die Frage, ob von dieser Möglichkeit auch Behörden Gebrauch machen können, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. Urt. des 3. Senats, a.a.O.; Beschl. des 2. Senats v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 15 A 2510/07

    Berechtigung der Vertretung juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der

    So OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Juli 2004 2 L 319/02 , NVwZ 2005, 595 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 67 Rn. 11; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 67 Rn. 90.
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