Rechtsprechung
BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfrist - Hinweisen auf eine besondere betriebliche Disposition durch einen von einer Straßenbauplanung Betroffenen
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.03.2003 - 9 A 5.03
- BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03
- BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 218
- NJ 2005, 134
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
Der Informationsgehalt des ausgelegten Lageplans genügte, um speziell in dieser Frage die mit der öffentlichen Auslegung bezweckte Anstoßwirkung erlangen zu können (vgl. BVerwGE 112, 140 [BVerwG 27.10.2000 - 4 A 18/99] m.w.N.). - BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
Da die Klägerin ihre mit dem Anhörungsverfahren verbundene Obliegenheit, die Anhörungsbehörde innerhalb der Einwendungsfrist auf ihre besondere betriebliche Disposition hinzuweisen (vgl. BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]), hiernach nicht erfüllt hat, ist sie mit darauf gestützten Einwendungen gegen den Plan auch dann ausgeschlossen, wenn sie infolge der Nichtberücksichtigung jener Disposition bei der Planfeststellung nunmehr wirtschaftlich erhebliche Nachteile erleidet. - BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
Denn es ist weder vorgetragen noch aus den dem Senat vorgelegten Akten ersichtlich, dass die Klägerin vor August 2002 zuverlässige Kenntnis von dem nunmehr beanstandeten Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; 78, 85 ). - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 5.03
Denn es ist weder vorgetragen noch aus den dem Senat vorgelegten Akten ersichtlich, dass die Klägerin vor August 2002 zuverlässige Kenntnis von dem nunmehr beanstandeten Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; 78, 85 ).
Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2004 - 2 L 319/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- nomos.de , S. 43
§§ 61, 67 VwGO
Vertretung von Gebietskörperschaften im Verwaltungsprozess - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Definition des Begriffes "Gebietskörperschaft"; Einordnung von beteiligungsfähigen Behörden; Geltung des Vertretungszwanges für den Antrag auf Zulassung der Berufung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 67 Abs. 1 § 61 Abs. 3
Anwaltszwang; Vertretungszwang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 27.09.2002 - 1 A 993/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2004 - 2 L 319/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 595
- NJ 2005, 134
- DÖV 2005, 36
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03
Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone
Geeignete Bedienstete einer Aufsichtsbehörde i.V.m. § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO können auch eine nachgeordnete Behörde wirksam vertreten (Abweichung von OVG Greifswald - 2. Senat -, B. v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 - NJ 2005, 134).Der Senat teilt nicht die Auffassung des 2. Senats des Gerichts, dass eine solche Möglichkeit in § 67 Abs. 1 S. 3 2. HS nur - noch - Gebietskörperschaften eingeräumt ist und die nach § 61 Abs. 3 VwGO beteiligungsfähigen Behörden auch dann nicht hierzu gehören, wenn es sich bei ihren Trägern um Gebietskörperschaften handelt; solche Behörden könnten sich nur von ihnen angehörenden Beamten oder Angestellten mit der Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, nicht dagegen durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde vertreten lassen (so OVG Greifswald, 2. Senat, B. v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 - NJ 2005, 134).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 20 B 302/08
Anforderungen an die ordnungsgemäße Prozessvertretung einer juristischen Person …
vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Februar 2005 - 3 L 114/03 - , Juris; Beschluss vom 12. Juli 2004 - 2 L 319/02 -, NVwZ-RR 2005, 595; OVG Saarland, Beschluss vom 29. März 2007 - 1 Q 50/06 -, NVwZ-RR 2007, 562; Meissner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2007, § 67 Randnr. 37. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2007 - 2 M 51/07
Keine Prozessvertretung der unteren Schulaufsichtsbehörde vor dem …
Auf die Frage, ob von dieser Möglichkeit auch Behörden Gebrauch machen können, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (…vgl. Urt. des 3. Senats, a.a.O.; Beschl. des 2. Senats v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 15 A 2510/07
Berechtigung der Vertretung juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der …
So OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Juli 2004 2 L 319/02 , NVwZ 2005, 595 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 67 Rn. 11; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 67 Rn. 90.