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   BGH, 07.12.2007 - V ZR 65/07   

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https://dejure.org/2007,2253
BGH, 07.12.2007 - V ZR 65/07 (https://dejure.org/2007,2253)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2007 - V ZR 65/07 (https://dejure.org/2007,2253)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - V ZR 65/07 (https://dejure.org/2007,2253)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c; BGB § 138 Abs. 1
    Nichtigkeit der Auflassung des Vertreters des unbekannten Grundstückseigentümers an sich selbst wegen Vertretungsmißbrauchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Auflassung eines Grundstücks durch einen zum Vertreter des unbekannten Grundstückseigentümers eines aus der Bodenreform bestellten Landes an sich selbst; Zulässigkeit der Rechtfertigung eines Missbrauchs der Vertretungsmacht durch die Bereitschaft des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sittenwidrigkeit einer Grundstücksauflassung durch Vertreter eines unbekannten Eigentümers an sich selbst

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbstauflassung des Bodenreformgrundstücks an Vertreter des unbekannten Eigentümers

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c; ; BGB § 138 Abs. 1 Aa

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbrauch der Vertretungsmacht des Vertreters eines unbekannten Eigentümers eines Grundstücks aus der Bodenreform

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auflassungserklärung durch Vertreter eines unbekannten Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wie Bodenreformland zum 2. Mal gestohlen wurde

Sonstiges

  • welt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.02.2008)

    Bodenreform-Affäre: Platzeck entschuldigt sich für Enteignungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1225
  • NJ 2008, 122
  • Rpfleger 2008, 189
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 374/00

    Wirksamkeit einer durch Insichgeschäft zum Nachteil des Vertretenen getroffenen

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 65/07
    Sie sind unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht zum Vorteil des Vertreters nichtig (vgl. LG Leipzig NotBZ 2003, 479 m. Anm. Egerland; Böhringer in Eickmann, Sachenrechtsbereingiung, Loseblattkommentar, Stand März 2006, Art. 233 § 2 EGBGB Rdn. 25b; Limmer NotBZ 2000, 248, 253; allgemein BGH, Urt. v. 25. Februar 2002, II ZR 374/00, NJW 2002, 1488).
  • LG Leipzig, 23.08.2002 - 13 O 2512/02

    Verjährung des Auflassungsanspruchs eines Besserberechtigten gegen den

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 65/07
    Sie sind unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht zum Vorteil des Vertreters nichtig (vgl. LG Leipzig NotBZ 2003, 479 m. Anm. Egerland; Böhringer in Eickmann, Sachenrechtsbereingiung, Loseblattkommentar, Stand März 2006, Art. 233 § 2 EGBGB Rdn. 25b; Limmer NotBZ 2000, 248, 253; allgemein BGH, Urt. v. 25. Februar 2002, II ZR 374/00, NJW 2002, 1488).
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

    Ein Missbrauch der Vollmacht liegt aber nur vor, wenn der Gebrauch der Vollmacht dem ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nicht entspricht, sich der Vertreter etwa im Einverständnis mit dem Vertragspartner "hinter dem Rücken" des Vertretenen und zu dessen Schaden einen Vorteil verschafft (BGH, Urt. v. 17. Mai 1988, VI ZR 233/87, NJW 1989, 26, 27; Urt. v. 14. Juni 2000, VIII ZR 218/99, NJW 2000, 2896, 2897; Senat, Urt. v. 7. Dezember 2007, V ZR 65/07, NJW 2008, 1225, 1227; RGZ 136, 359, 360).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Wx 66/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Mit Urteil vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07; NJW 2008, 1225) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Erklärung eines nach Art. …

    b) Mit den genannten notariell beurkundeten Übertragungsverträgen kann der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht in einer den genannten Anforderungen entsprechenden Weise geführt werden, auch nicht in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07; NJW 2008, 1225 ff.).

    Ein Missbrauch der Vertretungsmacht musste sich dem Grundbuchamt vor diesem Hintergrund nicht aufdrängen, zumal zusätzlich der Schuldgrund für die Auflassungen in den Übertragungsurkunden nochmals ausdrücklich angegeben worden war (vgl. BGH NJW 2008, 1225, wonach die Angabe des Schuldgrundes zur Täuschung Dritter, etwa der Bestallungsbehörde, in die Urkunde aufgenommen worden ist).

    cc) An dieser Rechtslage hat sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07) nichts geändert.

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Auflassung wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht unter bestimmten Umständen sittenwidrig ist (BGH Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 65/07 - NJW 2008, 1225), hat das beteiligte Land für den Betroffenen als zuletzt eingetragenen Eigentümer die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft angeregt.
  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 127/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Mit Urteil vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07; NJW 2008, 1225) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Erklärung eines nach Art. …

    b) Mit den genannten notariell beurkundeten Übertragungsverträgen kann der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht in einer den genannten Anforderungen entsprechenden Weise geführt werden, auch nicht in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07; NJW 2008, 1225 ff.).

    Ein Missbrauch der Vertretungsmacht musste sich dem Grundbuchamt vor diesem Hintergrund nicht aufdrängen, zumal zusätzlich der Schuldgrund für die Auflassungen in den Übertragungsurkunden nochmals ausdrücklich angegeben worden war (vgl. BGH NJW 2008, 1225, wonach die Angabe des Schuldgrundes zur Täuschung Dritter, etwa der Bestallungsbehörde, in die Urkunde aufgenommen worden ist).

    cc) An dieser Rechtslage hat sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07) nichts geändert.

  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 81/08

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

    Die Berufung auf die behauptete Absprache wäre dem Beteiligen zu 4 verwehrt (vgl. Senat, Urt. v. 7. Dezember 2007, V ZR 65/07, NJW 2008, 1225, 1227; BGH, Urt. v. 25. Februar 2002, II ZR 374/00, NJW 2002, 1057, 1058).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 5 Wx 119/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Mit Urteil vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07; NJW 2008, 1225) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erklärung eines nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des unbekannten Eigentümers eines Grundstücks aus der Bodenreform bestellten Landes, das Grundstück an sich selbst aufzulassen, wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht sittenwidrig und nichtig sei, wenn das Bestehen eines Anspruchs auf Auflassung nicht geprüft worden sei.

    Ein Missbrauch der Vertretungsmacht musste sich dem Grundbuchamt vor diesem Hintergrund nicht aufdrängen, zumal zusätzlich der Schuldgrund für die Auflassung in der Übertragungsurkunde nochmals ausdrücklich angegeben worden war (vgl. BGH NJW 2008, 1225).

  • VG Cottbus, 04.06.2020 - 2 K 1937/16
    Sie ist der Ansicht, dass die Grundbucheintragung aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 - V ZR 65/07 - unrichtig geworden sei.

    Hierbei hat das Amtsgericht auch die von der Beklagten und dem Beigeladenen für ihre/seine Argumentation herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Dezember 2007 - V ZR 65/07 - ausgewertet und seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

    Dieser Umstand gab dem Beigeladenen Anlass, bei dem zuständigen Landkreis seine Bestellung zum gesetzlichen Vertreter des Eigentümers des Grundstücks nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zu beantragen und letztlich unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB das Grundstück an sich selbst zu übertragen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - V ZR 65/07, juris).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 624/11

    Beschwerdebefugnis eines beteiligten Landes gegen die Ablehnung der Bestellung

    Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Auflassung wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht unter bestimmten Umständen sittenwidrig ist (BGH Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 65/07 - NJW 2008, 1225), hat das beteiligte Land für den Betroffenen als zuletzt eingetragenen Eigentümer die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft angeregt.
  • OLG Brandenburg, 30.07.2008 - 1 Ws 111/08

    Klageerzwingungsverfahren; Anzeige wegen des Verdachts der Untreue durch

    Auf die Revision des Landes Brandenburg hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Dezember 2007 (V ZR 65/07) entschieden, dass die Erklärung eines nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB vom Vertreter unbekannten Eigentümers eines Grundstücks aus der Bodenreform bestellten Landes, das Grundstück an sich selbst aufzulassen, wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht sittenwidrig und nichtig sei, wenn das Bestehen eines Anspruchs auf Auflassung nicht geprüft wurde.

    17 a) Dies gilt zunächst in Bezug auf die darin enthaltene Abtretung von Schadensersatz- und Nutzungsentgeltansprüchen durch die Kläger, H. N. und E. N., des vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 7. Dezember 2007 (V ZR 65/07) entschiedenen Rechtsstreits an den Antragsteller.

  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 104/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Mit Urteil vom 7. Dezember 2007 (Az. V ZR 65/07; NJW 2008, 1225) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erklärung eines nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des unbekannten Eigentümers eines Grundstücks aus der Bodenreform bestellten Landes, das Grundstück an sich selbst aufzulassen, wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht sittenwidrig und nichtig sei, wenn das Bestehen eines Anspruchs auf Auflassung nicht geprüft worden sei.

    Ein Missbrauch der Vertretungsmacht musste sich dem Grundbuchamt vor diesem Hintergrund nicht aufdrängen, zumal zusätzlich der Schuldgrund für die Auflassung in der Übertragungsurkunde nochmals ausdrücklich angegeben worden war (vgl. BGH NJW 2008, 1225).

  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 112/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

  • OLG Jena, 16.04.2018 - 1 UF 251/17

    Grundbuchsache in den neuen Bundesländern: Voraussetzungen von Miteigentum

  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10

    Auflassungsanspruch aufgrund eines in 1940 geschlossenen

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ws 4/09

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 1 K 726/12

    Berufung der selbst nicht-zuteilungsberechtigten Ehefrau oder des Erben auf die

  • VG Cottbus, 16.10.2019 - 1 K 176/15
  • VG Cottbus, 07.03.2011 - 6 K 864/09

    Rechtmäßigkeit der Erhebung des Schmutzwasseranschlussbeitrags

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