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   BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53   

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BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53 (https://dejure.org/1953,212)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1953 - 4 StR 496/53 (https://dejure.org/1953,212)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1953 - 4 StR 496/53 (https://dejure.org/1953,212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 564
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Geld dann "nachgemacht" i. S. der Falschgelddelikte, wenn es den Schein geltenden echten Geldes erregt, d. h. seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, im gewöhnlichen Verkehr den Arglosen zu täuschen (vgl. RGSt 6, 142; 65 204; 67, 167; BGH 3 StR 640/51 v. 4.10.1951 in NJW 1952, 311 Nr. 18).

    Im übrigen kann der Umstand, ob der Erstempfänger des nachgemachten Geldes zufolge besonderer mit seiner Person verknüpfter Umstände die Unechtheit des Geldes verhältnismäßig leicht erkennen kann, schon deshalb nicht ausschlaggebend sein, weil mit der Zuführung des falschen Geldes in seine Verfügungsgewalt die Möglichkeit geschaffen wird, daß er das Falschgeld seinerseits als echtes weitergibt (BGH, NJW 1952, 311 Nr. 18).

    nicht entgegenstand (BGH NJW 1952, 311 Nr. 18).

  • RG, 27.03.1882 - 595/82

    1. Welchen Begriff verbindet §. 147 St.G.B.'s mit "nachgemachtem" Gelde? 2. Setzt

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Geld dann "nachgemacht" i. S. der Falschgelddelikte, wenn es den Schein geltenden echten Geldes erregt, d. h. seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, im gewöhnlichen Verkehr den Arglosen zu täuschen (vgl. RGSt 6, 142; 65 204; 67, 167; BGH 3 StR 640/51 v. 4.10.1951 in NJW 1952, 311 Nr. 18).

    Auch kann es nicht darauf ankommen, ob die besonderen Umstände des Einzelfalles eine Prüfung der Münzen oder Scheine gestatten (RGSt. 6, 142 [144]).

    Diese Erfahrungstatsache liegt dem erwähnten Urteil RGSt 6, 142 zugrunde, in dem das RG einem nur auf einer Seite geprägten, auf der anderen Seite völlig glatten Metallstück eine zur Täuschung geeignete Ähnlichkeit mit einem echten Markstück zugesprochen hat.

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52

    Inverkehrbringen von Falschgeld durch das Einwerfen von gefälschtem Kleingeld in

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Durch diese erste Besitzübertragung aber ist das Geld bereits in Verkehr gebracht worden; denn durch sie wurden die Empfänger in die Lage versetzt, mit dem Falschgeld nach ihrem Belieben zu verfahren, insbesondere es weiterzuleiten (vgl. BGH a.a.O.; BGHSt 1, 143 = NJW 1951, 529 ; BGH 2 StR 101/52 v. 22.4.1952).

    Sollte das Landgericht in der neuen Verhandlung wieder zu dem Ergebnis kommen, daß die von dem Angeklagten R. angefertigten Scheine so plump gefälscht waren, daß sie auf den ersten Blick als Fälschungen zu erkennen waren und auch einen Arglosen im gewöhnlichen Verkehr nicht täuschen konnten, so wird es zu prüfen haben, ob nicht der Versuch eines Falschgelddelikts vorliegt (BGH 2 StR 101/52 vom 22. April 1952).

  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 99/51
    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Durch diese erste Besitzübertragung aber ist das Geld bereits in Verkehr gebracht worden; denn durch sie wurden die Empfänger in die Lage versetzt, mit dem Falschgeld nach ihrem Belieben zu verfahren, insbesondere es weiterzuleiten (vgl. BGH a.a.O.; BGHSt 1, 143 = NJW 1951, 529 ; BGH 2 StR 101/52 v. 22.4.1952).
  • BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Wenn der 3. Strafsenat in BGHSt 2, 116 = NJW 1952, 511 den bestimmten Vorsatz für notwendig erklärt, so bezieht sich das, wie die Darlegungen der Entscheidung ersehen lassen, nur auf das Merkmal der Unechtheit.
  • BGH, 10.07.1953 - 2 StR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Die Erfahrung lehrt nämlich, daß selbst die schlechtesten Fälschungen oft ihren Abnehmer finden (BGH 2 StR 142/53 v. 10.7.1953).
  • RG, 16.03.1933 - II 208/33

    Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Wie bereits ausgeführt worden ist, kann es auch nicht entscheidend darauf ankommen, ob die Personen, die das "Geld" als Erstempfänger von den Angekl. erhalten haben, die Fälschung erkannt haben oder leicht zu erkennen vermochten (RGSt 67, 167).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 812/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschriften gegen Münzverbrechen, die Sicherheit des Geldverkehrs und das Vertrauen in diesen wirksam zu schützen (RGSt 67, 294; BGH 3 StR 812/51 v. 15.11.1951), dürfen keine so geschickten Fälschungen vorausgesetzt werden, daß sie mir von besonders geschäftsgewandten Personen erkannt werden.
  • RG, 27.07.1933 - I 651/33

    Fällt unter den Begriff "empfangen" im § 148 StGB. nur der abgeleitete Erwerb

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
    Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschriften gegen Münzverbrechen, die Sicherheit des Geldverkehrs und das Vertrauen in diesen wirksam zu schützen (RGSt 67, 294; BGH 3 StR 812/51 v. 15.11.1951), dürfen keine so geschickten Fälschungen vorausgesetzt werden, daß sie mir von besonders geschäftsgewandten Personen erkannt werden.
  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen

    Nachmachen ist eine derartige körperliche Behandlung einer Sache, daß sie mit einer anderen Sache, die sie in Wirklichkeit nicht ist, verwechselt werden kann (RGSt 65, 203, 204); Geld ist dann nachgemacht, wenn es den Anschein gültigen echten Geldes erregt und im Geldverkehr den Arglosen zu täuschen vermag (BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51]; 1954, 564 [OLG Bremen 24.08.1953 - 1 W 270/53]; BGH Urteil vom 10. Juli 1953 - 2 StR 142/53).
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 383/75

    Verkauf einer nachgemachten Münze an einen Sammler - Strafbarkeit wegen

    Maßgebend ist, daß der Täter das falsche Geld derart hingibt, daß ein anderer in die Lage versetzt wird, mit dem Geld nach Belieben umzugehen, es insbesondere an jeden Beliebigen weiterzuleiten (RGSt 67, 167, 168; BGH NJW 1952, 311 Nr. 18; 1954, 564 Nr. 21).
  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54

    Rechtsmittel

    Nachgemachtes Geld beabsichtigt der Täter schon dann "in den Verkehr zu bringen", wenn er das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (so RGSt 67, 167; BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51] Nr. 18, NJW 1954, 564 Nr. 21).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 5 Ss 227/85
    Geschütztes Rechtsgut des § 146 StGB ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Geldverkehrs und das Vertrauen in diesen Verkehr (RGSt 67, 294, 297; BGH in NJW 1954, 564 ).
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