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   BGH, 30.05.1956 - V ZR 204/54   

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https://dejure.org/1956,712
BGH, 30.05.1956 - V ZR 204/54 (https://dejure.org/1956,712)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1956 - V ZR 204/54 (https://dejure.org/1956,712)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1956 - V ZR 204/54 (https://dejure.org/1956,712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Länge der Verjährungsfrist - Zustellung der Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 74; ZPO § 261b
    Zustellung der Klageschrift "demnächst"

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1319
  • VersR 1956, 503
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1955 - V ZR 163/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 204/54
    Die Revision rügt in erster Binie, daß das Berufungsgericht unter Verletzung des § 261 b ZPO die Klagansprüehe als verjährt angesehen hat Diese Rüge greift durch Das Berufungsgericht hat die Bedeutung des Ausdruckes "demnächst" in Absatz 3 der angeführten Bestimmung verkannt (vgl auch die entsprechenden Bestimmungen in § 207 Abs. 1 , § 496 Abs. 3 und § 693 Abs. 2 ZPO) c Durch diesen farb losen Ausdruck ist nicht etwa die demnaclistige Zustellung einer schon alsbaldigen gleichgestellt; es darf deshalb aus ihm für die Notwendigkeit einer möglichst schnellen, seihst eine mäßige Verzögerung nicht duldenden Zustellung nichts gefolgert werden (RGZ 105? 422 l 425./426]), Vielmehr ist der Begriff der "demnächst erfolgten Zustellung" nicht engherzig auszulegen (HG in JY/ 1937 S 2467) Im Anschluß an diese Entscheidungen ist mit Stein-Jonas-Schonke (ZPO 17c Auf! Anm III zu § 261 b und Anm IV 2 zu § 496)sowie Rosenberg (Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 6 c Auf1 § 72 I 1) "dem nächst" aufzufassen als "innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist oder selbst noch nach längerer Zeit , sofern nur die Verzögerung der Zustellung von der Partei weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt ist" (Rosenberg aaO; vgl auch BGH in NUW 1953 S 620 und S 1139 L1140j sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 29o April 1955? V ZR 163/54 und das Urteil des BGH vom 15c Dezember 1955, III ZE 144/54).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Klägers, den Gebührenvorschuss von sich aus, vor gerichtlicher Zahlungsaufforderung, einzuzahlen (z.B. BGH, NJW 1956, S. 1319 f.; NJW 1972, S. 1948 f.; BGHZ 69, S. 361, 363 f.; BGH, WM 1985, S. 36 f.; NJW 1986, S. 1347 f.; VersR 1992, S. 433 f.; NJW 1993, S. 2811 f.; NJW 1994, S. 1073 f.; NJW-RR 1995, S. 254 f.; VersR 1999, S. 1525 f.; ebenso die ganz herrschende Meinung in der Literatur, z.B. Baumbach/Lauterbach u.a., ZPO, 58. Auflage 2000, § 270 Rn. 27; Zöller, ZPO, 22. Auflage 2001, § 270 Rn. 8; Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 270 Rn. 48; Münchner Kommentar zur ZPO, Bd. 1, § 270 Rn. 54; Musielak, ZPO, 2. Auflage 2000, § 270 Rn. 22).
  • BGH, 13.03.1958 - III ZR 69/57

    Rechtsmittel

    Der Begriff "demnächst" ist nicht engherzig auszulegen; er ist insbesondere unabhängig von der Kürze der zu währenden Frist zu bestimmen (Urt. v. 30. Mai 1956 - V ZR 204/54 in LindMöhr Nr. 1 zu § 74 GKG; RG in JW 1937, 2467).

    Hierzu war er berechtigt, ebenso wie er die Klageschrift so kurzfristig einreichen durfte, daß die Zustellung erst nach dem Ablauf der zu wahrenden Frist möglich war (Urt. vom 30. Mai 1956 - V ZR 204/54).

  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

    Schließlich braucht der Anwalt auch keinen Antrag auf unverzügliche Zustellung der Klage nach § 111 Abs. 4 Satz 2 GKG zu stellen, da der Kläger willens und fähig war, den Gebührenvorschuß nach Anforderung umgehend zu entrichten (urteil des V. Zivilsenats vom 30. Mai 1956 - V ZR 204/54 = LM GKG § 74 - jetzt § 111 - Nr. 1; Urteil des II. Zivilsenats vom 23. Mai 1966 - II ZR 23/64 = VersR 66, 675; Senatsurteil vom 30. Juni 1966 - III ZR 3/64 = NJW 66, 2211).
  • BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
    Frei von rechtlichen Bedenken ist auch der Standpunkt des Berufungsgerichts, daß die Antragstellung erstmals im Termin vom 21November 1957 unter den besonderen Umständen des vorliegenden Palles - in der Zeit zwischen dem 25. März 1952 und jenem Tage hat, da die Akten nahezu ständig versandt waren, Überhaupt keine mündliche Verhandlung stattgefunden - noch durch die Vorschrift des § 261 b Abs- 3 ZPO gedeckt war (vgl. BGH NJW 1953, 620 Nr. 5; 1956, 1319; BGHZ 25, 66, 76 f; IM ZPO § 261 b Nr. 4; Urteil vom 19. Januar I960, VI ZR 17/59)".
  • BGH, 19.01.1960 - VI ZR 17/59

    Rechtsmittel

    Ist aber festzustellen, daß eine ordnungsmässige Behandlung der Klageschrift zu ihrer alsbaldigen Zustellung (mit oder ohne gleichzeitige Terminsanberaumung) geführt hätte, so kann es dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin noch nicht als ins Gewicht fallende Nachlässigkeit vorgeworfen werden, daß er sich nicht durch eine Anfrage über die Durchführung der Zustellung vergewissert oder Erinnerungen in dieser Richtung angebracht hat (vgl. auch BGH LM § 74 GKG Nr. 1 = NJW 1956, 1319).
  • BGH, 24.04.1972 - III ZR 43/70

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage - Anforderungen an die

    Wäre die Klage am letzten Tage der Frist eingereicht worden, dann wäre sie bei normalem Geschäftsgang gegen die Mitte des Monats März zugestellt worden; hätte der Prozeßbevollmächtigte die Prozeßgebühr nicht am Tage der Klageeinreichung, sondern erst auf eine Aufforderung des Kostenbeamten hin bezahlt, was ihm nicht zum Verschulden gereicht hätte (BGH LM § 261 b ZPO Nr. 12; LM § 74 GKG Nr. 1 = NJW 1956, 1319), dann hätte sich die Zustellung um mindestens eine Woche verzögert und etwa um den 20. März vorgenommen werden können.
  • BGH, 29.11.1960 - VI ZR 29/60

    Beginn der Verjährung im Schadensersatzrecht - Alsbaldige Zustellung einer Klage

    Durch diesen farblosen Ausdruck ist nicht etwa die demnächstige Zustellung einer schon alsbaldigen gleichgestellt worden; es darf deshalb aus ihm für die Notwendigkeit einer möglichst schnellen, selbst eine mäßige Verzögerung nicht duldenden Zustellung nichts gefolgert werden (RGZ 105, 422, 425/426; BGH Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 204/54 - in LM Nr. 74 GKG).
  • BGH, 04.04.1967 - VI ZR 171/65

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Verjährung der Ansprüche -

    Wenn der Verjährungsablauf auch nahe bevorstand, so brauchte er doch nicht etwa dafür zu sorgen, daß die Klage mit besonderer Beschleunigung, womöglich noch innerhalb der Verjährungsfrist, zugestellt wurde (vgl. BGH Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 204/54 - LM Nr. 1 zu § 74 GKG).
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