Zivilprozessordnung
| Buch 7 - Mahnverfahren (§§ 688 - 703d) |
Rechtsprechung zu § 693 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 22 Entscheidungen zu § 693 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 9 Urteilsbesprechungen zu § 693 ZPO bei ibr-online
- BGH, Zustellungen in die Wohngemeinschaft, 21.3.01 (NJW 2001, 1946)
§ 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 I Nr. 1 ZPO), keine wirksame Ersatzzustellung an Mitglieder einer Wohngemeinschaft, § 187 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 189 ZPO), "In-den-Händen-halten" als Voraussetzung für den "Zugang", Ermessensentscheidung des Gerichts;
§ 693 II ZPO, "demnächst": hier noch bejaht bei 4-wöchiger Verzögerung wegen formaler Mängel des Antrags
- OLG Dresden, Zustellungen in die Wohngemeinschaft [OLG Dresden], 16.8.00
§ 339 ZPO, § 187 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 189 ZPO), Berufung auf Zustellungsmängel trotz Durchführung der Zwangsvollstreckung;
§ 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, keine wirksame Ersatzzustellung an Mitglieder einer Wohngemeinschaft (Hinweis: vgl. nun § 178 I Nr. 1 ZPO), § 187 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, "In-den-Händen-halten" als Voraussetzung für den "Zugang", Unmaßgeblichkeit der Kriterien des § 130 BGB;
§ 693 II ZPO, "demnächst": hier noch bejaht bei 4-wöchiger Verzögerung aufgrund formaler Mängel des Antrags;
(Revisionsentscheidung: BGH, «Zustellungen in die Wohngemeinschaft»)
- BGH, falsche Mahnbescheidvordrucke, 16.9.99 (NJW 1999, 3717)
§§ 691, 693 II ZPO, § 209 II Nr. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 204 I Nr. 3 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Verjährungsunterbrechung nach Berichtigung eines zunächst unzulässigen Mahnantrags
Literatur im Internet zu § 693 ZPO
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