Rechtsprechung
OLG München, 12.11.1956 - 1 W 1548/56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irrtum über den Tag des Termins; Vergessen des Termins; Ausreichende Entschuldigung der Versäumnis; Versäumen des Beweistemins; Geladener Zeuge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 381
Verfahrensgang
- OLG München, 12.11.1956 - 1 W 1548/56
- OLG München, 21.11.1956 - 1 W 1548/56
Papierfundstellen
- NJW 1957, 306
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 16.01.2006 - 10 W 17/05
Genügende Entschuldigung des Ausbleibens wegen plötzlichen Versterbens eines …
Hierzu zählen neben einer Akuterkrankung des Zeugen, die dessen Reise- und Verhandlungsfähigkeit unmittelbar beeinträchtigt, und einer unvorhersehbaren Betriebsstörung der Verkehrsmittel im allgemeinen auch eine schwere Erkrankung oder der Tod eines nächsten Angehörigen des Zeugen (vgl. OLG München NJW 1957, 306; BFH, Beschluss vom 17. Juni 1992, II B 217/91 zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 10. November 1987, II B 66/85; zu § 227 ZPO: OLG Koblenz OLGR 1999, 142;… Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 381 ZPO Rdn. 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 381 ZPO Rdn. 8;… Damrau in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 381 ZPO Rdn. 10;… Huber in Musialek, ZPO, 4. Aufl., § 381 ZPO Rdn. 6). - BFH, 17.06.1992 - II B 217/91
Entschuldigung des Nichterscheinens eines Zeugen im finanzgerichtlichen Verfahren
Als genügende Entschuldigungsgründe können nur äußere Ereignisse anerkannt werden, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben, wie z.B. Krankheit, Betriebsstörung von Verkehrsmitteln, schwere Erkrankung und Tod nächster Angehöriger (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 50. Aufl. 1992, § 381 Anm.1b; Oberlandesgericht - OLG - München, Beschluß vom 12. November 1956 1 W 1548/56, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1957, 306). - BFH, 03.08.1977 - I B 41/77
Versäumung eines Beweistermins - Ordnungsgemäße Ladung - Entschuldigung - …
Eine Pflichtwidrigkeit ist angenommen worden, wenn sich der Zeuge den auf der Ladung angegebenen Termin nicht hinreichend genau eingeprägt und aus diesem Grund den Termin versäumt hat (Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 12. November 1956 1 W 1548/56, Neue Juristische Wochenschrift 1957 S. 306).
Rechtsprechung
OLG München, 21.11.1956 - 1 W 1548/56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Allgemeine Gerichtspraxis ; Terminversäumnis; Zeuge ; Schwere Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen; Abbestellung durch den Anwalt ; Verspätete Ladung; Irrtum über den Tag des Termins; Vergessen des Termins
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 51
Verfahrensgang
- OLG München, 12.11.1956 - 1 W 1548/56
- OLG München, 21.11.1956 - 1 W 1548/56
Papierfundstellen
- NJW 1957, 306