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   BGH, 21.04.1961 - 4 StR 15/61   

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https://dejure.org/1961,816
BGH, 21.04.1961 - 4 StR 15/61 (https://dejure.org/1961,816)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1961 - 4 StR 15/61 (https://dejure.org/1961,816)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1961 - 4 StR 15/61 (https://dejure.org/1961,816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Notzucht - Rechtliches Interesse eines Angeklagten am Wegfall der ihm für eine Freiheitsstrafe bewilligten Strafaussetzung - Vollständige Verbüßung der Strafe durch Anrechnung von Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1220
  • MDR 1961, 612
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Denn der Bundesgerichtshof (NJW 1961, 1220 f) hatte zu § 23 StGB aF die Ansicht vertreten, daß die Vollstreckung einer Strafe, die durch Anrechnung der Untersuchungshaft voll verbüßt ist, begrifflich nicht mehr ausgesetzt werden könne; der Umstand, daß der Angeklagte seiner Person nach für aussetzungswürdig erachtet werde, gleiche in einem solchen Fall die schlechtere Lage nicht aus, in die er im Hinblick auf § 23 Abs. 3 Nr. 2 StGB aF - Verbot einer Strafaussetzung bei erneuter Straffälligkeit nach vorangegangener Strafaussetzung - gebracht werde.
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 2 Ws 272/99
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 61, 1220; BGHSt 31, 25, 28 = NStZ 82, 326 mit abl. Anm. Stree S. 327; dem BGH folgend auch Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 56 Rn. 2), daß eine wegen der Anrechnung der Untersuchungshaft voll verbüßte Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen ist, weil dem Verurteilten weder im Falle des Bewährungsversagens eine Strafvollstreckung drohen würde noch der Aussicht auf Straferlaß eine motivierende Wirkung zukomme.

    Die in der Beschwerdebegründung angeführte Entscheidung BGH NJW 61, 1220 steht dem nicht entgegen.

  • OLG Jena, 27.07.2016 - 1 Ws 307/16

    Strafrestaussetzung bei Jugendstrafe: Einwilligungserfordernis des Verurteilten;

    Darin, dass ein Verurteilter - unter der Voraussetzung einwandfreier künftiger Führung - seine Strafe nicht (vollständig) zu verbüßen braucht, kann in der Regel keine Beschwer erblickt werden (vgl. BGH NJW 1961, 1220).
  • OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74

    Begehungsformen; Tateinheit; Tatmehrheit ; Gesetzeskonkurrenz; Erwerb;

    Da die verhängte Strafe durch Anrechnung von Untersuchungshaft voll verbüßt ist, ist eine Entscheidung über die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung zu Recht unterblieben (BGH NJW 1961, 1220).
  • OLG Jena, 12.10.2020 - 1 Ws 300/20

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidung über Widerruf der

    Daraus, dass ein Verurteilter - unter der Voraussetzung einwandfreier künftiger Führung - seine Strafe nicht zu verbüßen braucht, bzw. dass er lieber seine Strafe alsbald verbüßen als sich einer (weiter) laufenden Bewährung stellen will, kann in der Regel keine den Rechtsmittelzug eröffnende Beschwer im vorstehenden Sinn hergeleitet werden, weshalb etwa die Revision eines Angeklagten, die allein das Ziel anstrebt, den Wegfall der ihm für seine Freiheitsstrafe bewilligten Strafaussetzung zu erreichen, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1961, 4 StR 15/61, juris).
  • BGH, 06.11.1997 - 5 StR 578/97

    Prüfung des Aussagenotstands bei der uneidlichen Falschaussage eines Bruders des

    Sollte der neue Tatrichter gegen den Angeklagten erneut eine Freiheitsstrafe verhängen, wird er zu bedenken haben, daß in Fällen, in denen die verhängte Freiheitsstrafe im Zeitpunkt des Urteils durch die erlittene Untersuchungshaft bereits voll verbüßt ist, die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe ausgeschlossen ist (BGH NJW 1961, 1220 f.; BGHSt 31, 25 [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]; BGH bei Theune NStZ 1987, 498).
  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 384/91

    Erzwingen der Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages durch körperliche

    In einem solchen Fall scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGH NJW 1961, 1220 f; BGHSt 31, 25 f [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]).
  • BGH, 25.03.1987 - 2 StR 701/86

    Schuldspruchänderung wegen fehlerhafter Bewertung des Waffengebrauchs

    In einem solchen Fall scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGH NJW 1961, 1220 f; BGHSt 31, 25 f [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]).
  • BGH, 19.05.1981 - 1 StR 165/81

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei nicht vorgenommener

    Gilt die Freiheitsstrafe durch die Anrechnung der Untersuchungshaft als voll verbüßt, so kann ihre Vollstreckung schon begrifflich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (BGH NJW 1961, 1220, 1221; zur teilweisen Verbüßung durch Anrechnung vgl. § 56 Abs. 4 S. 2 StGB).
  • BGH, 09.04.1974 - 5 StR 619/73

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

    Die Revision des Angeklagten Sc. beanstandet mit Recht, daß die Vollstreckung der gegen ihn erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, obwohl diese Strafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft voll verbüßt war (BGH NJW 1961, 1220).
  • BGH, 18.02.1966 - 4 StR 628/65

    Abänderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen falscher Anschuldigung in

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