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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61   

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BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61 (https://dejure.org/1961,255)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61 (https://dejure.org/1961,255)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 16/61 (https://dejure.org/1961,255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 287
  • NJW 1961, 1862
  • DB 1961, 1257
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 12/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Bankangestellter)

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61
    Als solche Berufe, die schon ihrer Art nach mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar sind, hat der Senat in seiner bisherigen Rspr. den des Schadensregulierers (vgl. NJW 61, 921) und den des im Außendienst tätigen Bankkaufmanns (vgl. AnwZ [B] 12/61 v. 5.6.1961 = NJW 61, 1577) bezeichnet.
  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60

    Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61
    in BGHZ 33, 266, 272, 276 = NJW 61, 216, 218, 219 Bezug genommen.
  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62

    Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

    Als Beispiel für die sachgerechte Rechtsprechung zur Frage einer Änderung entgegenstehender Rechtsprechung hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Entscheidung " BAG, NJW 1962, 1077 f. gegen BGH, DB 1961, 1257 " genannt (BT-Drs. 14/6040, S. 119).
  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61

    Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich dadurch im entscheidenden Punkt von dem, der durch den Beschluß des Senats BGHZ 35, 287 entschieden worden ist.

    Der Senat hat in dem Beschluß BGHZ 35, 287 ausgeführt, es dürfe Rechtsberatungsgesellschaften - es handelte sich in jenem Fall um eine Beratungs-GmbH für Altersversorgung - nicht durch lockere Handhabung des § 7 Nr. 8 BRAO ermöglicht werden, ihren juristischen Mitarbeitern gleichzeitig die Stellung eines Rechtsanwalts zu verschaffen und dadurch zum mindesten in den Augen unaufmerksamer Klienten den Eindruck einer Anwaltssozietät mit beschränkter Haftung zu erwecken.

    Sollten sich in Zukunft Unzuträglichkeiten ergeben, so wird es Sache der Standesaufsicht sein, die zu ihrer Abstellung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. hierzu auch den erwähnten Beschluß des Senats BGHZ 35, 287 und zur Frage der Errichtung der Kanzlei im Gebäude des Arbeitgebers im allgemeinen die Entscheidung EGH 20, 34).

  • BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74

    Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit

    Wer für ein den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenes geschäftliches Rechtsberatungsunternehmen (hier: eine Steuerberatungsgesellschaft) Rechtrat erarbeitet, den dieses Unternehmen an seine Auftraggeber weitergibt, kann zur Rechtsanwaltschaft auch dann nicht zugelassen werden, wenn er zwar nicht Angestellter des Unternehmens, sondern mit diesem durch einen Beratungsvertrag verbunden ist, ihm aber gleichwohl die Eigenverantwortlichkeit gegenüber den Ratsuchenden fehlt (im Anschluß an BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat, zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60).

    Anders ausgedrückt, wer sich - in welcher Form auch immer - zum lediglich Ausführenden eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen, geschäftlichen Rechtsberatungsunternehmens macht, entfremdet sich grundlegend dem überlieferten Berufsbild des Anwalts (BGHZ 35, 287, 290; 40, 282, 285; BGH Beschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 34/61 - - EGE VII 33; vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 27/62 - - EGE VII 123 und vom 1. Juli 1963 - AnwZ (B) 6/63 -).

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 9/75

    Steuerberater mit Zeichnungsbefugnis

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377).

    Wer sich - in welcher Form auch immer - zum lediglich Ausführenden eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen, geschäftlichen Rechtsberatungsunternehmens macht, entfremdet sich grundlegend dem überlieferten Berufsbild des Anwalts (BGHZ 35, 287, 290; 40, 282, 285).

  • BGH, 10.11.1986 - AnwSt (R) 4/86

    Begriff des Auftraggebers eines bei einem Genossenschafts-Dachverband

    Dabei ist zu bedenken, daß es zu den Berufspflichten eines Rechtsanwalts auch gehört, den Anschein standeswidrigen Verhaltens zu vermeiden (vgl. § 1 Abs. 4 der Standesrichtlinien; BGHZ 33, 276, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; 35, 287, 291 [BGH 10.09.1961 - AnwZ B 16/61]; Senatsurteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80 = NStZ 1981, 354).

    Die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach niemand zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden darf, der als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn in dessen Auftrag ständig Dritten Rechtsrat erteilt (BGHZ 35, 287, 290 [BGH 10.09.1961 - AnwZ B 16/61]; 38, 241, 245, 247 f; 40, 282, 285 f [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60, 61, 65 [BGH 18.07.1966 - AnwZ B 1/66]; 63, 377, 378 f [BGH 20.01.1975 - AnwZ B 6/74]; 65, 238, 239 f [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 9/75]; 72, 322, 323 f [BGH 13.11.1978 - AnwZ B 28/78]; vgl. BGHZ 83, 350, 352 f) [BGH 29.03.1982 - AnwZ B 35/81], dient dem Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit im Verhältnis des Rechtsanwalts zu den Rechtsuchenden sowie dem Ansehen des Anwaltsständes.

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 4/91

    Erteilung von Rechtsrat; Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer eines Rechtsrat

    Eine im Sinne des § 7 Nr. 8, § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO unvereinbare Tätigkeit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, soweit der Betreffende in abhängiger Stellung im Auftrag eines dem anwaltlichen Standesrecht nicht unterworfenen Dritten als Angestellter Rechtsberatung betreibt, selbst wenn diese an Gewicht und Zeitaufwand hinter anderen Aufgaben zurücktreten sollte (BGHZ 35, 287 ff.; 38, 241 ff.; 40, 282 ff.; 63, 377 ff.; 65, 238 ff.; 83, 350 ff.; 97, 204 ff. [BGH 03.03.1986 - AnwZ B 1/86]; BGH, Beschl. vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 2/88, BRAK-Mitt. 1988, 271 f.; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 62/88, BGHR (Z) BRAO § 7 Nr. 8 abhängige Stellung 1; BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1989 - AnwZ (B) 43/89, BRAK-Mitt. 1990, 110).

    Maßgebliche Erwägung hierbei war, daß sich derjenige vom Berufsbild des Rechtsanwalts entfernt, der Rechtsrat erteilt, obwohl ihm die Eigenverantwortlichkeit fehlt, die das Berufsbild des Rechtsanwalts als unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten kennzeichnet (BGHZ 35, 287, 289 ff.; BGHZ 68, 62 ff. [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 23/76]; BGH, Beschl. vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 2/88, BRAK-Mitt. 1988, 271, 272; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 62/88, BGHR (Z) BRAO § 7 Nr. 8 abhängige Stellung 1).

  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 28/78

    Angestellter bei Steuerberatungsgesellschaft als Rechtsanwalt

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen, wie überhaupt Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat (BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238; 68, 62).

    Ob einer der Geschäftsführer dieser Gesellschaft Rechtsanwalt ist, spielt keine Rolle (vgl. BGHZ 35, 287, 291; Senatsbeschluß vom 17. Januar 1977).

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 23/76

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

    Wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat, kann nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden (Fortführung von BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 77; 65, 238).

    Wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat, kann nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238).

  • BGH, 18.01.1965 - AnwZ (B) 11/64
    Die Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Verbandssyndikus, der den Verbandsmitgliedern kraft Dienstvertrages Rechtsrat erteilen muß, mit dem Anwaltsberuf folgt aus denselben Erwägungen, welche bereits in BGHZ 35, 287, 290 = NJW 61, 1862 zur Versagung der Zulassung eines Bewerbers geführt haben, der Antragsteller eines Steuerberatungsunternehmens war.

    Wer in vertraglicher Abhängigkeit von den Weisungen eines Nicht-Rechtsanwalts ständig Rechtsuchenden Rechtsrat erteilt, entfremdet sich dadurch - wie in BGHZ 35, 290 = NJW 61, 1862 ausgeführt worden ist - grundlegend dem überlieferten Berufsbild des Anwalts; denn er macht sich zum ausführenden Organ eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen, geschäftlichen Rechtsberatungsunternehmens.

  • BGH, 07.10.1968 - AnwZ (B) 8/68

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 1/86

    Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als angestellter Rechtsberatender der

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 8/91

    Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH mit

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78

    Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt

  • LAG Niedersachsen, 22.09.1998 - 13 Sa 454/98

    Anspruch nebenberuflicher / nebenamtlicher Lehrkräfte auf Vergütung und

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78

    Angestellter einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt

  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 62/88

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beratungstätigkeit für einen

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 43/89

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für abhängig beschäftigten

  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63

    Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67

    Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)

  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66

    Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbandes

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 27/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.04.1989 - AnwZ (B) 54/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 31/76

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft i.R.e. steuerrechtlichen Beratung von Mandanten

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 4/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 3/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 2/65

    Genehmigung zur Übernahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung - Betätigung

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 1/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70

    Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter

  • BGH, 13.10.1970 - AnwZ (B) 7/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 34/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen eines Versagungsgrundes

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 18/71

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Angestellter eines Verbandes - Begriff des

  • BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
  • BGH, 01.07.1963 - AnwZ (B) 6/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 17/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 63/85

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines in einer abhängigen Stellung

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 11/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Merkmale einer mittelbaren Rechtsberatung

  • BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 8/73

    Tätigkeit als Rechtsanwalt im Nebenberuf bei Steuerberatung und Rechtsberatung in

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 03.12.1962 - AnwZ (B) 28/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60   

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BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60 (https://dejure.org/1961,635)
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BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 (https://dejure.org/1961,635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1862 (Ls.)
  • MDR 1961, 932
  • DB 1961, 1582
  • JR 1961, 499
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.10.1897 - VI 147/97

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) eine eventuelle Widerklage dann als zulässig erachtet, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen, wenn also der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch nur begründet sein kann, sofern auch das Klagebegehren begründet ist (BGHZ 21, 13).
  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) eine eventuelle Widerklage dann als zulässig erachtet, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen, wenn also der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch nur begründet sein kann, sofern auch das Klagebegehren begründet ist (BGHZ 21, 13).
  • RG, 21.04.1931 - II 241/30

    1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Wie schon das Reichsgericht entschieden hat (vgl. RGZ 132, 305), muß dann, wenn der Klaganspruch nach Grund und Betrag an sich unstreitig ist und der Kläger gegenüber dem Aufrechnungseinwand des Beklagten in erster Reihe Unzulässigkeit der Aufrechnung und in zweiter Linie Unbegründetheit der Gegenforderung geltend macht, auch darüber entschieden werden, ob ein Aufrechnungsverbot besteht oder nicht.
  • RG, 03.10.1929 - VIII 215/29

    1. Bedeutung des die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) eine eventuelle Widerklage dann als zulässig erachtet, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen, wenn also der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch nur begründet sein kann, sofern auch das Klagebegehren begründet ist (BGHZ 21, 13).
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Es ist ebenso zulässig, über einen Antrag nur für den Fall eine Sachentscheidung zu begehren, dass das Gericht im Zusammenhang mit dem Hauptantrag eine Rechtsfrage in einer bestimmten Weise beurteilt (vgl. auch BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 18; 19. November 2015 - 6 AZR 674/14 - Rn. 17; BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - zu I und I 3 der Gründe; 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - zu I 1 der Gründe) .
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Dieser Voraussetzung entspricht nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum der Antrag einer Widerklage, der mit dem Hauptvortrag des Widerklägers in einem "echten" Eventualverhältnis steht (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30; BGH, Urt. v. 17. April 1958 - VII ZR 65/57, LM ZPO § 33 Nr. 1; Urt. v. 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60, LM ZPO § 33 Nr. 5; Thomas/Putzo aaO., § 33 Rdn. 14; Zöller/Vollkommer aaO., § 33 Rdn. 26; MüKo/Patzina, ZPO, § 33 Rdn. 24; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 54. Aufl., Anh. zu § 253 Rdn. 12; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 33 Rdn. 26; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 98 II 5).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Denkbar ist vielmehr auch, daß die Gegenforderung in erster Linie (hilfs-)aufrechnungsweise und im übrigen, für den Fall ihres Nicht-Verbrauchs durch die Aufrechnung, im Wege der Eventualwiderklage geltend gemacht wird (vgl. BGH Urt. v. 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 = BGHWarn 1961 Nr. 173 = NJW 1961, 1862 LS; Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 145 Rdn. 18).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Ebenso ist es zulässig, im Prozeß hilfsweise die Aufrechnung zu erklären und gleichzeitig die Gegenforderung zum Gegenstand einer Widerklage zu machen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - NJW 1961, 1862; MünchKomm-ZPO/Peters § 145 Rdn. 29; Zöller/Greger aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 24 U 170/15

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

    Ist die Aufrechnung nicht zulässig, so kann die geltend gemachte Forderung der Beklagten nur im Wege der Widerklage verfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 1961, 31187733 unter Ziff. I. 1).

    Erweist sich die Aufrechnung - wie hier - als zulässig und bleibt - wie hier - durch die Entscheidung über die Aufrechnung kein Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen übrig, wird die Widerklage gegenstandslos und die Rechtshängigkeit der Hilfswiderklage entfällt rückwirkend (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 1961, 31187733 unter Ziff. I. 1 a.E.).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

    Die beklagte Partei läuft Gefahr, die Gegenforderung einzubüßen, obwohl nur über die Zulässigkeit der Aufrechnung hätte entschieden werden dürfen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 31187733, Entscheidungsgründe Ziff. I Nr. 2 2. Abs.).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Anders als bei Urteilen, in denen die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung mit der Erwägung offengelassen wird, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch sei jedenfalls unbegründet (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 = NJW 1961, 1862; RGZ 132, 305, 306), führt die Entscheidung des Berufungsgerichts im konkreten Fall nicht zu Unklarheiten über den Umfang der Rechtskraft.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt es sich bei der eventuellen Widerklage nicht um eine eigentliche Klage, mit der ein besonderes Verfahren eingeleitet wird, sondern um ein in einem bereits anhängigen Verfahren gestelltes Verlangen, bei dem der mit ihm geltend gemachte Hilfsanspruch zwar sogleich rechtshängig wird, doch die Rechtshängigkeit rückwirkend wieder entfällt, wenn die Entscheidung über den Hauptanspruch es - wie hier - zu keiner Entscheidung über den Hilfsanspruch mehr kommen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 1961, 31187733 unter I.1.
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Diesen rechtlichen Erwägungen ist der erkennende Senat in demUrteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - LM ZPO § 33 Nr. 5 = NJW 1961, 1862 = MDR 1961, 1932 für den Fall beigetreten, daß der Beklagte mit der Hilfswiderklage eine Forderung geltend macht, die er in erster Linie gegen die Klageforderung zur Aufrechnung gestellt hat.
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Für den Fall, daß das Berufungsgericht erneut über die vom Kläger hilfsweise geltend gemachte Aufrechnung gegen den Unterhaltsanspruch zu entscheiden haben sollte, wird darauf hingewiesen, daß die Zulässigkeit der Aufrechnung nicht - wie im angefochtenen Urteil geschehen - dahingestellt bleiben darf; die Entscheidung, daß die Gegenforderung nicht besteht, setzt voraus, daß die Aufrechnung zulässig ist (BGH MDR 1961, 932; RGZ 132, 305).
  • BGH, 14.03.1984 - VIII ZR 287/82

    Wirksamkeit eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Zustandekommen eines

  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83

    Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen

  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 18 U 92/16

    Haftung des Spediteurs für sog. Schwund

  • BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93

    Geltendmachung der Aufrechnung im Wege einer Vollstreckungsgegenklage

  • OLG Dresden, 26.01.2006 - 13 U 1924/05

    Abgrenzung zwischen einer (mehraktigen) Verfügung im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1

  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 18/88

    Umfang der Rechtskraft bei Hilfsaufrechnung

  • BGH, 21.03.1966 - VIII ZR 44/64

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel in einem Bestätigungsschreiben -

  • OLG Köln, 15.07.2011 - 1 U 82/10

    Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots mit Minderungsansprüchen in einem

  • OLG Köln, 27.05.1994 - 19 U 289/93

    Zahlung einer Vergütung an ein Aufsichtsratsmitglied aufgrund eines

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2020 - 10 U 19/19

    Kosten und Zulässigkeit einer Berufung nach stattgebendem Teilurteil

  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95

    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl

  • BGH, 16.10.1975 - VII ZR 38/73

    Vertragliches Aufrechnungsverbot für den Bauherrn - Unangemessene Beschneidung

  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 51/62
  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 22/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1962 - VIII ZR 75/61

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1662
BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60 (https://dejure.org/1961,1662)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1961 - III ZR 76/60 (https://dejure.org/1961,1662)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1961 - III ZR 76/60 (https://dejure.org/1961,1662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1862 (Ls.)
  • MDR 1961, 918
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 03.03.1904 - I 466/03

    1. Kann ein rechtskräftig bestätigter Zwangsvergleich überhaupt, und insbesondere

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60
    (Böhle/Stamschräder § 78 Anm. 6; Bley a.a.O. § 78 Anm. 15 und § 89 Anm. 4; Vogels/Nölte, Vergleichsordnung, 3. Aufl. § 78 Anm. III und § 89 Anm. I und für den entsprechenden Fall des Zwangsvergleichs im Konkursverfahren: RGZ 57, 270; 122, 364; 153, 85, 89).
  • RG, 08.12.1936 - VII 116/36

    1. Kann der Dritte, der nicht nach § 18 Abs. 1 S. 2 SichVo. als Gläubiger im

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60
    (Böhle/Stamschräder § 78 Anm. 6; Bley a.a.O. § 78 Anm. 15 und § 89 Anm. 4; Vogels/Nölte, Vergleichsordnung, 3. Aufl. § 78 Anm. III und § 89 Anm. I und für den entsprechenden Fall des Zwangsvergleichs im Konkursverfahren: RGZ 57, 270; 122, 364; 153, 85, 89).
  • RG, 21.03.1930 - VII 340/29

    Unter welchen Voraussetzungen ist die Anfechtung eines rechtskräftig bestätigten

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60
    Der gerichtliche Vergleich im Vergleichsverfahren ist zwar ebenso wie der Zwangsvergleich im Konkursverfahren seiner Natur nach im allgemeinen nach Vertragsgrundsätzen zu beurteilen (RGZ 127, 372, 375).
  • RG, 27.11.1903 - VII 312/03

    1. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels von demjenigen, gegen

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60
    Er ist aber weiterhin der zutreffenden Meinung, daß der gleichwohl bestätigte Vergleich mit dem Eintritt der Bedingung seine vollen Wirkungen hat (vgl. hierzu auch RGZ 56, 70, 73).
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