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   BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62   

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https://dejure.org/1962,411
BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62 (https://dejure.org/1962,411)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1962 - 5 StR 180/62 (https://dejure.org/1962,411)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1962 - 5 StR 180/62 (https://dejure.org/1962,411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 305
  • NJW 1962, 1831
  • MDR 1962, 918
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.08.1956 - 5 StR 153/56
    Auszug aus BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62
    Die Revision übersieht dabei, daß gerade die Entscheidung des Senats BGHSt 9, 341, 344., auf die sie sich beruft, es für unerheblich erklärt hat, ob in beiden Prozessen dieselben Scheidungsgründe vorgebracht werden oder nicht.

    Die letzte einschlägige, nämlich auch die Vertretung erst eines und dann des anderen Ehegatten in zwei aufeinanderfolgenden Scheidungsprozessen betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht war, war die Entscheidung des Senats vom 21. August 1956, BGHSt 9, 341.

  • BGH, 20.11.1952 - 4 StR 850/51
    Auszug aus BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62
    (vgl. BGHSt 4, 80, 85).
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    "Zum Teil wird darauf abgestellt, ob das Interesse der einen Partei dem Interesse der anderen objektiv entgegengesetzt ist (BGHSt 17, 305 [306] = NJW 1962, 1831 [Anm.: diese Fundstelle betrifft tatsächlich die Reichweite eines Einverständnisses]; OLG Zweibrücken, NJW 1995, 35 [36] [Anm.: die Fundstelle existiert nicht]; BayObLG, NJW 1995, 606 [607] "das richtig verstandene und damit wirkliche, objektive Interesse": BGHSt 5, 284 [286] "jedenfalls im Strafverfahren").
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Vom vorliegenden Fall unterscheidet sich jener Sachverhalt aber schon vor allem dadurch, dass hier bei der Besprechung am 02.12.1998 dem Ehemann J.G. allein gerade kein individueller, vertraulicher, auf seine Person bezogener anwaltlicher Beistand/Rat in seinem Auftrag geleistet worden war (ebenso wenig der Ehefrau S.G.), sondern die Beratung auf einem gemeinsamen Auftrag beider Eheleute mit Blick auf das gemeinsame Interesse an einer einverständlichen Scheidung beruhte (vgl. zur sukzessiven Vertretung und zur Rechtslage vor der Reform des Ehe- und Familienrechts durch Gesetz vom 14.06.1976: BGHSt 4, 80; 17, 305 bis 307 mit kritischer Anm. Gutmann AnwBl 1963, 90; 18, 193, 199; ähnlich RGSt 62, 289, 292).
  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
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  • AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07

    Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

    Ebenso wenig ist erheblich, ob das Verhalten des RA tatsächlich für seinen Mandanten schädlich oder für die andere Partei nützlich ist (so BGHSt 18, 192; 17, 305; BGH, NStZ 1982, 332 und EGH Celle, BRAK-Mitt. 1981, 44).
  • BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63

    Verurteilung wegen Parteiverrats - Beauftragung eines Anwalts für eine Scheidung

    Daß es sich bei beiden Aufträgen um dieselbe Rechtssache im Sinne des § 356 StGB handelte, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl. BGHSt 9, 341; 17, 305).

    Zutreffend hat die Strafkammer auch bejaht, daß der Angeklagte beiden Eheleuten pflichtwidrig im entgegengesetzten Interesse gedient habe, weil der Ehemann bei seinem Auftrag Ehescheidung aus dem Alleinverschulden der Frau, hilfsweise aus beiderseitigem Verschulden erstrebte, während die Ehefrau mit ihrer Klage Scheidung aus Alleinverschulden des Ehemanns begehrte (vgl. BGHSt 17, 305).

  • BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67

    Standespflichten des Rechtsanwalts und Notars

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  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91

    Standesrechtliche Ahndung - Vertretungsverbot - Vertretungsverbot für

    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen hat das Landgericht zu Recht angenommen, daß der Angeklagte beiden Eheleuten S.-G. in derselben Rechtssache als Anwalt bewußt und gewollt (UA S. 8) durch Rat oder Beistand im entgegengesetzten Interesse gedient hat, indem er zunächst die Ehefrau in ihrer Scheidungsangelegenheit dahin beriet, die Ehe aufrechtzuerhalten, und sich später anwaltlich für den Ehemann einsetzte, der ohne vorhergehende Einigung über die Scheidungsfolgen (§ 630 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ZPO) die Scheidung erstrebte, wie zu der Zeit angeblich auch die Ehefrau (vgl. BGHSt 17, 305, 306 f.; BGH NStZ 1985, 74 [BGH 23.10.1984 - 5 StR 430/84]; BayObLG NJW 1981, 830 f.; BayEGH EGE XIV 267 ff.).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 262/67

    Begriff der Tätigkeit des Dienens - Interessenkonflikt eines Rechtsanwalts bei

    Der Angeklagte vertrat damit Belange, die den ihm vom Ehemann anvertrauten - Regelung der Eheanglegenheit in dessen Interesse - notwendig entgegengesetzt waren, handelte also pflichtwidrig (vgl. BGHSt 4, 80; 17, 306 [BGH 26.06.1962 - 5 StR 180/62]; 18, 192, 198) [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62].
  • BGH, 18.01.1965 - AnwSt (B) 15/64

    Zulässigkeit einer Vorhaltung von Hauptakten in der Hauptverhandlung -

    Insbesondere ist nicht entscheidend, ob in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt das zweite Auftragsverhältnis eingeht, der eine Beteiligte dem anderen eine frühere Verfehlung verziehen hat, ob beide sich ausgesöhnt haben (BGHSt 9, 341, 345 [BGH 21.08.1956 - 5 StR 153/56]; 17, 305 [BGH 19.06.1962 - 5 StR 189/62]bis 307).
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