Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.06.1962

Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61   

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BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61 (https://dejure.org/1962,637)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1962 - 2 RU 159/61 (https://dejure.org/1962,637)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1962 - 2 RU 159/61 (https://dejure.org/1962,637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente - Ausschluss des Rentenanspruchs wegen Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit wegen Blindheit im Zeitpunkt des Unfalls - Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 160
  • NJW 1962, 2030
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.05.1960 - 3 RJ 240/59

    Umschulung von Späterblindeten

    Auszug aus BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61
    Hiergegen beruft sich die Beklagte zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BSG, die zur Frage der Bedeutung des SchwBG bei der Beurteilung der Invalidität oder der Berufsunfähigkeit des Versicherten ergangen ist (BSG 1, 82, 90; SozR RVO § 1254 aF Bl. Aa 1 Nr. 3 und Bl. Aa 3 Nr. 4 sowie Urteil von 18.5.1960 in 3 RJ 240/59).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91

    Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger

    War der Verletzte jedoch schon im Zeitpunkt des Arbeitsunfallereignisses dauernd völlig erwerbsunfähig, so daß er keine Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens mehr hatte und keinen nennenswerten Verdienst mehr erzielen konnte (s BSGE 17, 160, 163; 43, 208; vgl § 561 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF vor dem UVNG), dann ist es schon begrifflich ausgeschlossen, daß sich der durch den Arbeitsunfall hervorgerufene Gesundheitsschaden noch zusätzlich durch einen unfallbedingten Verlust an Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens auswirken kann (s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568d); es fehlt dann eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) "infolge des Arbeitsunfalls" iS des § 581 Abs. 1 S 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSG SozR 2200 § 580 Nr. 5).
  • SG Mainz, 03.08.2006 - S 6 U 180/05

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses einer MdE bei bereits vor dem

    Auf die Entscheidung des BSG in BSGE 17, 160, 161 werde verwiesen und Bezug genommen.

    Begrifflich ausgeschlossen ist eine MdE jedoch dann, wenn bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine Erwerbsfähigkeit bestand, die gemindert werden könnte: Bestand nämlich bereits zuvor dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit, dann hatte der Versicherte bereits vor dem Versicherungsfall keine Möglichkeit, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Erwerb zu verschaffen (BSG, Urteil vom 29.06.1962 - 2 RU 159/61 - BSGE 17, 160; Urteil vom 24.02.1997 - 8 RU 58/76 - BSGE 43, 209; Urteil vom 17.03.1992 - 2 RU 20/91 - BSGE 70, 177).

    Die völlige dauernde Erwerbsunfähigkeit ist nicht identisch mit der (früheren) Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern liegt erst dann vor, wenn die Fähigkeit fehlt, sich trotz Nutzung aller nach seinen Kenntnisse und Fähigkeiten gegebenen Arbeitsmöglichkeiten im gesamten Wirtschaftleben noch nennenswerten Verdienst zu erzielen (BSG, Urteil vom 29.06.1962 - 2 RU 159/61 - BSGE 17, 160, in dem dies für Blinde verneint wurde).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008 - L 17 U 264/05

    Voraussetzungen einer Erhöhung der Verletztenrente gemäß § 57 Sozialgesetzbuch

    In diesem Kontext steht auch die Rechtsprechung des BSG zu § 561 RVO in der Fassung vom 14.07.1925, wonach Verletzte, die schon zur Zeit des Unfalls dauernd völlig erwerbsunfähig waren, nur Anspruch auf Krankenbehandlung, nicht aber auf Verletztenrente hatten (BSGE 17, 160; BSG SozR Nr. 15 zu § 581 RVO).
  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76

    Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der

    Daraus folgt, daß ein Arbeitsunfall dann keine MdE zur Folge haben kann, wenn bei dem Verletzten bereits vor dem Unfall für dauernd keine auch nur geringe Erwerbsfähigkeit mehr vorhanden, er also "dauernd völlig erwerbsunfähig" war (zum Begriff der "dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit" vgl. BSGE 17, 160, 161; Brackmann, a.a.O., S. 568b, e).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

    Völlige Erwerbsunfähigkeit in diesem Sinne ist demnach weiterhin nicht mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen (BSGE 17, 160, 162 = SozR Nr. 2 zu § 561 RVO).
  • SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17

    Gewährung einer Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) i. H. v. 30

    Sie liegt erst vor, wenn die Fähigkeit fehlt, trotz Nutzung aller nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten gegebenen Arbeitsmöglichkeiten im gesamten Wirtschaftsleben noch einen nennenswerten Verdienst zu erzielen (BSGE 17, 160).
  • BSG, 23.02.1983 - 2 RU 25/82

    Verletztenrente bei unfallunabhängiger Erwerbsunfähigkeit

    War der Verletzte jedoch schon zur Zeit des Arbeitsunfalls dauernd völlig erwerbsunfähig (s dazu BSGE 17, 160; BSG SozR Nrn. 13, 15 zu § 581 RVO; Brackmann aaO Seite 568e), so war nach § 561 RVO i.d.F. bis zum Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 30. April 1963 (BGBl I 241) nur Krankenbehandlung zu gewähren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 54/08
    Dies ist etwa der Fall bei einem mithelfenden Familienangehörigen in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der täglich Tätigkeiten (Hilfe beim Viehfüttern, Grasmähen, Holzhacken und Reinigen der Futterkrippen sowie regelmäßig Erntearbeiten und sonstige Arbeiten auf dem Hof) ausübt, die üblicherweise in einem anderen landwirtschaftlichen Unternehmen auch gegen Entgelt verrichtet werden (BSG SozR Nr. 13 zu § 581 RVO), bei einfachen landwirtschaftlichen Arbeiten einer an Schizophrenie und Geistesschwäche Leidenden, wenn auch jede einzelne Arbeit aufgetragen und überwacht werden muss, dabei aber ein Drittel der Leistung einer Hilfskraft anfällt (BSG ZfS 1973, 281), bei regelmäßigen Tätigkeiten einer blinden Versicherten im landwirtschaftlichen Betrieb des Ehemannes (Versicherte versorgte das Vieh, melkte die Kühe und half bei der Feldbestellung sowie der Ernte mit, BSGE 17, 160) oder einer tatsächlichen Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt mit einem monatlichen Verdienst von 230,- DM (SG Aachen Urteil vom 20.11.03 - S 9 U 21/02).
  • SG Aachen, 20.11.2003 - S 9 U 21/02

    Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls;

    Erwerbsfähig im Sinne des Unfallversicherungsrechts sind vielmehr auch gebrechliche Personen in sozial geschützten oder geförderten Arbeitsverhältnissen im Rahmen ihrer durch ihr Gebrechen naturgemäß begrenzten Erwerbsmöglichkeiten (Bundessozialgericht, Urteil vom 29.06.1962, 2 RU 159/61, BSGE 17, 160).
  • BSG, 29.04.1965 - 11 RV 860/63

    Ansprüche der Krankenkasse - Parallelbehandlung eines Versorgungsberechtigten -

    Dieses Ergebnis ist auch nicht unbillig, insbesondere läßt sich nicht sagen, daß der Beklagte hierbei der Krankenkasse einen ihr zustehenden Anspruch auf Ersatz von Krankengeld vorenthalte (BSG 17, 160).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59   

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https://dejure.org/1962,453
BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59 (https://dejure.org/1962,453)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1962 - 3 AZR 296/59 (https://dejure.org/1962,453)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1962 - 3 AZR 296/59 (https://dejure.org/1962,453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsrüge - Nachträgliche Geltendmachung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2030
  • NJW 1963, 366 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

    Auszug aus BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59
    Das folgt zwingend aus § 551 Ziff, 1 ZPO; denn dort ist die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank als ein absoluter Revisionsgrund aufgeführt" Die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank ist also nur ein absoluter Revisionsgrund und nicht eine von Amts wegen zu prüfende Prozeßvoraussetzung oder Prozeßfortsetzungsvoraussetzung (BAG Urto vom 28, September 1961 - 2 AZR 32/60-= AP Nr, 3 zu § 551 ZPO -â- ).

    Der erkennende Senat ist der Meinung, daß für die nachträgliche Geltendmachung von einzelnen Revisionsrügen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann» Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf Anfrage durch Beschluß vom 26. April 1962 seine gegenteilige im Beschluß vom 4« Mai I960 - 2 AZR 32/60 - vertretene Ansicht aufgegeben.

  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 209/56

    Rückläufer - Entscheidung des Berufungsgerichts - Fehlende neue Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59
    (vgl., BAG 7, 237; BVerwG 7, 159 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.07.1958 - VII C 189.57
    Auszug aus BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59
    (vgl., BAG 7, 237; BVerwG 7, 159 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.02.1961 - 1 AZR 445/60

    Revisionsbegründungsfrist - Revisionsbegründung - Nachweis einer Divergenz -

    Auszug aus BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59
    Sie würde zu dem nicht zu billigenden Ergebnis führen, daß der sachlich zunächst nicht ausreichend begründeten - wenn auch wegen der Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist zulässigen - Revision durch Nachschieben eines Revisionsgrundes die Begründetheit nachträglich verschafft werden könnte (vgl. auch Baumgärtel Anm. zu AP Nr. 18 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision)., Da hiernach eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, ist die Rüge zu spät erhoben und unzulässig., II.
  • BAG, 23.05.1962 - 1 AZR 51/62

    Prozeßbevollmächtigter - Schweres Verschulden - Nachweis einer Divergenz -

    Auszug aus BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 23. Mai 1962 - 1 AZR 51/62- wie hier entschiedene Diese Ansicht entspricht auch der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 233 ZPO (vglo RGZ 121, 6).
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten

    Verfahrensrügen können nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich weder nachgeschoben noch durch ergänzendes Vorbringen nachträglich schlüssig gemacht werden (vgl BVerwGE 28, 18, 22; BVerwGE 31, 212, 217; BVerwG NJW 2001, 1878 mwN; zu hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen vgl zB BFHE 126, 383; BAG NJW 1962, 2030, alle mwN) .
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Dem schließt der Senat sich an (ebenso BAG AP Nr. 18, 20 zu § 72 ArbGG; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18; BFHE 122, 34 = DB 1977, 1684; vgl. auch die - die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zur Nachholung von Verfahrensrügen jedenfalls im Grundsatz ablehnende - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Revision in Strafsachen: BGHSt 1, 44; 14, 330; 17, 14; BGH, Beschluß vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93 - Wistra 1993, 347; aus dem Schrifttum für den Bereich des Zivilprozesses haben sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen: Baumbach/Hartmann ZPO 55. Aufl. § 233 Rn. 3; Zimmermann ZPO 4. Aufl. § 554 Rn. 9; Zöller/Greger aaO. § 233 Rn. 9; Zöller/Gummer aaO. § 518 Rn. 37; a.A. Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 554 Rn. 22; AK-Ankermann, § 554 Rn. 10; Thomas-Putzo ZPO 19. Aufl. § 519 Rn. 16; ders. § 554 Rn. 15; Pentz ZZP 76 [1963], 183).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Anm. Wax; BAG AP Nr. 18, 20 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21 f.; s. auch BFHE 122, 34, 35 [anders nach erfolgreicher Ablehnung eines Richters im Beschwerdeverfahren: BFHE 134, 525, 531 f.; BFH/NV 1996, 234, 235]; ebenso etwa Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 233 Rn. 9; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, § 554 Rn. 22 m.w.N.).

    Das ist als Regel - mit freilich nicht wenigen Ausnahmen bei besonderen Verfahrenslagen - in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs auch für das Strafverfahrensrecht anerkannt (vgl. BGHSt 1, 44, 46 f.; 14, 330, 332 f.; 31, 161; Beschluß vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93 - wistra 1993, 347; vom 25. April 1996 - 1 StR 6/96 - NStZ-RR 1996, 233, 234; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12) und basiert - neben dem Wortlaut der §§ 233 ZPO, 44 StPO (Versäumung der Frist, nicht einzelner Prozeßhandlungen; vgl. RGZ 121, 5, 6) - auf dem Gedanken, das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht dazu bestimmt, die inhaltliche Unvollständigkeit einer an sich fristgerecht eingelegten Rechtsmittelbegründung durch Nachschieben von Rügen zu heilen (Senatsurteil vom 13. Februar 1997 aaO; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21 f.).

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZB 13/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht dazu da ist, inhaltliche Mängel einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, 1310; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21; BFH DB 1977, 1684).
  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 34/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht dazu dient, inhaltliche Mängel einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelschrift zu heilen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, 1310; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21; BFH DB 1977, 1684).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 9/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätete Verfahrensrüge -

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer verspäteten Verfahrensrüge kann - wenn die Revisionsbegründungsfrist im übrigen eingehalten war - nicht gewährt werden (Anschluß an die Urteile des RG vom 24. März 1928 V 420/27, RGZ 121, 5; des BAG vom 6. Juni 1962 3 AZR 296/59, NJW 1962, 2030, und des BVerwG vom 28. September 1967 VIII C 44.65, BVerwGE 28, 18).

    Dem ist die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht gefolgt (Urteil des Reichsgerichts vom 24. März 1928 V 420/27, RGZ 121, 5; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1962 3 AZR 296/59, Neue Juristische Wochenschrift 1962 S. 2030; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. September 1967 VIII C 44.65, BVerwGE 28, 18).

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    276, 277; BAG NJW 1962, 2030; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl, 5 551 RdNr 10; Heußner NJW 1961, 1189); das gilt auch dann, wenn die gesetzlichen Besetzungsvorschriften nicht eingehalten worden sind, zB wenn als ehrenamtliche Richter im Kassenarztsenat anstelle zweier Kassenärzte ein Kassenarzt und ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreise der Krankenkassen mitgewirkt hat oder umgekehrt (BSGE 9, 171, 173; 11, 1, 3; MM, 29", 2ü6; vgl ferner BSGE 19, 298, 299 sowie BGH und BAG aaO).
  • BVerwG, 29.06.1966 - I C 10.65

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes des Urteils - Voraussetzungen für die

    Der Senat war jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 121, 5) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6. Juni 1962, NJW 1962, 2030) der Auffassung, daß bei fristgerechter Begründung der Revision für die nachträgliche Geltendmachung einer einzelnen prozessualen Rüge Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann.

    Falle möglich ist (Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl., § 141 III 4; Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 18. Aufl., Erl. V 1 zu § 554; Thomas-Putzo, ZPO, 2. Aufl., Erl. 6 zu § 554; Pentz, ZZP 76, 183; ders., Anm. NJW 1963, 366).

  • BGH, 18.10.1973 - V BLw 5/73

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses durch

    Es mag offen bleiben, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt in Betracht kommt, wenn es dem Rechtsbeschwerdeführer darum geht, eine einzelne Rüge nachzuschieben (vgl. BAG NJW 1962, 2030 m.w.N.; RGZ 121, 5).
  • BVerwG, 27.03.1968 - VI B 45.67

    Rechtsmittel

    Es kann daher unerörtert bleiben, ob für die nachträgliche Geltendmachung einzelner Beschwerdegründe überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden dürfte (was vom Bundesarbeitsgericht in NJW 1962 S. 2030 im Anschluß an RGZ 121, 6 mit gewichtigen Gründen in bezug auf "nachgeschobene Revisionsrügen" verneint wird).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZB 15/76

    Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

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