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   BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62   

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https://dejure.org/1963,691
BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62 (https://dejure.org/1963,691)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1963 - III ZR 222/62 (https://dejure.org/1963,691)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1963 - III ZR 222/62 (https://dejure.org/1963,691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Heilanstalt - Wirksamkeit einer durch einen Irrtum beeinflussten Einwilligung in eine Freiheitsentziehung - Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Freiheitsentziehung - Freiheitsentziehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1177
  • MDR 1964, 298
  • VersR 1964, 337
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Dieser Ausgangspunkt zeigt für die damalige Zeit mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. März 1955 (BGHZ 17, 108) bis zur Klärung durch die gegenteilige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1960 (BVerfGE 10, 302) keinen Rechtsfehler.
  • BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Heileingriff bei Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Trotzdem sind Willensmängel nicht völlig unbeachtlich; entscheidend ist bei einer irrigen Einwilligung, ob nach Lage der Verhältnisse der Wille in einer Art und in einem Maße beeinträchtigt ist, daß die Willensentschließung noch als Ausfluß einer eigenen wahren inneren Willensbildung des Betroffenen gelten kann (RGSt 41, 392/395; BGHSt 16, 309).
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Die Einwilligung muß freiwillig sein, so daß die durch Gewalt, Zwang, rechtswidrige Drohung oder arglistige Täuschung herbeigeführte zustimmende Willensbildung nicht genügt (RGZ 168, 206/210; BGHZ 7, 198, 207).
  • RG, 03.07.1908 - V 420/08

    1. Anwendung des Satzes volenti non fit injuria auf tätliche Beleidigung (§ 185

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Trotzdem sind Willensmängel nicht völlig unbeachtlich; entscheidend ist bei einer irrigen Einwilligung, ob nach Lage der Verhältnisse der Wille in einer Art und in einem Maße beeinträchtigt ist, daß die Willensentschließung noch als Ausfluß einer eigenen wahren inneren Willensbildung des Betroffenen gelten kann (RGSt 41, 392/395; BGHSt 16, 309).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 45/60

    Rechtsnatur der Einwilligung in eine Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH Urteil vom 24. April 1961 III ZR 45/60 = VersR 1961, 632; s. auch Petersen DRiZ 1962, 235).
  • BGH, 24.09.1962 - III ZR 201/61

    Psychiatrisches Landeskrankenhaus (Baden)

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Anstalt in Landeck um eine öffentliche Heilanstalt handelt, deren Beziehungen zu ihren Insassen vielfach nur nach öffentlichem Recht zu beurteilen sind, wie der Senat kürzlich für eine entsprechende Anstalt in Wiesloch (Baden-Württemberg) entschieden hat (BGHZ 38, 49).
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Dieser Ausgangspunkt zeigt für die damalige Zeit mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. März 1955 (BGHZ 17, 108) bis zur Klärung durch die gegenteilige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1960 (BVerfGE 10, 302) keinen Rechtsfehler.
  • RG, 03.12.1941 - III 68/41

    Ist der Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen den Willen des

    Auszug aus BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
    Die Einwilligung muß freiwillig sein, so daß die durch Gewalt, Zwang, rechtswidrige Drohung oder arglistige Täuschung herbeigeführte zustimmende Willensbildung nicht genügt (RGZ 168, 206/210; BGHZ 7, 198, 207).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Die Einwilligung in die mit einem ärztlichen Eingriff notwendig einhergehende Verletzung der körperlichen Integrität ist kein Rechtsgeschäft, sondern eine Gestattung oder Ermächtigung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den Rechtskreis des Gestattenden eingreifen (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1988 - VI ZR 288/87, BGHZ 105, 45, 47 f.; vom 5. Dezember 1958 - VI ZR 266/57, BGHZ 29, 33, 36; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1963 - III ZR 222/62, NJW 1964, 1177).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 375/21

    Krankenhaushaftung: Wirksamkeit der sofortigen Einwilligungserklärung des

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff kein Rechtsgeschäft, sondern eine Gestattung oder Ermächtigung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den Rechtskreis des Gestattenden eingreifen (Senatsurteile vom 5. Dezember 1958 - VI ZR 266/57, BGHZ 29, 33, 36, juris Rn. 12; vom 28. Juni 1988 - VI ZR 288/87, BGHZ 105, 45, 47 f., juris Rn. 12; vom 29. Januar 2019 - VI ZR 495/16, BGHZ 221, 55 Rn. 31; vom 19. Juli 2016 - VI ZR 75/15, VersR 2016, 1191 Rn. 9 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 1963 - III ZR 222/62, NJW 1964, 1177 f., juris Rn. 14).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Von einer solchen Einwilligung kann aber nur bei einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung des Angeklagten ausgegangen werden (BGH VRS 29, 203; NJW 1964, 1177/1178; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399/400; LG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 55; LR/Krause 26. Aufl. § 81a Rn. 13 f.; KK/Senge StPO 6. Aufl. § 81a Rn. 3 und Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 81 a Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93

    Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages

    Es kann offenbleiben, ob die Erklärung der Käufer durch einen Irrtum (etwa zur Wirksamkeit des Kaufvertrages) beeinflußt worden ist, denn dies würde im vorliegenden Fall die Rechtfertigung durch Einwilligung nicht aufheben (vgl. auch BGH, Urt. v. 2. Dezember 1963, III ZR 222/62, NJW 1964, 1177 ff).
  • OLG Hamm, 20.02.2011 - 3 RVs 104/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt

    NJW 1964, 1177).
  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

    Die Rechtsprechung hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass der mit der Entnahme einer Blutprobe verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit - und die damit verbundene Gewinnung von Erkenntnissen für ein Ermittlungsverfahren - ein disponibles Recht betrifft und einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung keine Bedenken entgegenstehen (BGH VRS 29, 203; NJW 1964, 1177, 1178; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; OLG Bamberg, a.a.O.).
  • BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 5/85

    Notwendigkeit der Bestimmung einer Ergänzungspflegschaft neben einer bestehenden

    Die Einwilligung in eine körperliche Untersuchung (oder in eine Heilbehandlung) beinhaltet eine Gestattung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den persönlichen Rechtsbereich der untersuchten Person eingreifen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337; RGRK a.a.O.; Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. RdNr. 27, Soergel/Hefermehl BGB 11. Aufl. RdNr. 14, je zu § 107).

    Minderjährige und sonstige nicht voll geschäftsfähige natürliche Personen können die Einwilligung in eine ärztliche Heilbehandlung oder in eine ärztliche Untersuchung selbst - also ohne Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters - erklären, wenn sie ein solches Maß an Verstandesreife erlangt haben oder noch besitzen, daß sie den Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit erkennen und im Falle der Eingriffsgestattung die Tragweite und die Auswirkungen ihrer Entscheidung - die auch vom erforderlichen Ausmaß des Eingriffs mitbestimmt werden - zu übersehen vermögen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337; Palandt/Heinrichs BGB 44. Aufl. Überbl.

  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    Indessen besaß sie angesichts ihres auch von dem Sachverständigen ... bejahten Intelligenztiefstandes mit Sicherheit nicht die natürliche Urteilskraft, Art, Bedeutung und Tragweite einer Zustimmung zur Unterbringung in der geschlossenen Anstalt bzw. Abteilung zu erkennen und nach Abwägen des Für und Wider ihr Handeln nach dieser Einsicht zu bestimmen (BGH LM § 839 (Fc) BGB Nr. 15; NJW 1964, 1177; 1972, 335, 337; …
  • BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 544/85

    Einwilligung; Arzt; Ärztliche Untersuchung; Entbindung; Schweigepflicht;

    Die Einwilligung in eine körperliche Untersuchung (oder in eine Heilbehandlung) beinhaltet eine Gestattung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den persönlichen Rechtsbereich der untersuchten Person eingreifen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337..).

    Minderjährige und sonstige nicht voll geschäftsfähige natürliche Personen können die Einwilligung in eine ärztliche Heilbehandlung oder in eine ärztliche Untersuchung selbst - also ohne Mitwirkung eines gesetzl. Vertreters - erklären, wenn sie ein solches Maß an Verstandesreife erlangt haben oder noch besitzen, daß sie den Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit erkennen und im Falle der Eingriffsgestattung die Tragweite und die Auswirkungen ihrer Entscheidung - die auch vom erforderlichen Ausmaß des Eingriffs mitbestimmt werden - zu übersehen vermögen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337 ..).

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