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   BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65   

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https://dejure.org/1965,446
BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65 (https://dejure.org/1965,446)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1965 - 5 StR 241/65 (https://dejure.org/1965,446)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1965 - 5 StR 241/65 (https://dejure.org/1965,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung von Privatgutachten für die geschädigten Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 245
  • NJW 1965, 2017
  • MDR 1965, 926
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.06.1938 - 2 D 172/38

    Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65
    Ablehnung von Privatgutachtern als gerichtliche Sachverständige (im Anschluß an RGSt 72, 250).

    Gleichviel, ob die Prüfer sich in den für die Geschädigten privat erteilten Attesten bereits festgelegt hatten oder nicht, war ihr berufliches Tätigwerden für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250; OLG Hamm VRS Bd. 26, 365 und DAR 1957, 131).

  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 726/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65
    Eines Eingehens auf die weiteren Gründe der Verfahrensrüge, die der Angeklagte teils nicht glaubhaft gemacht und teils vor Erlaß des Verwerfungsbeschlusses nicht vorgebracht hatte (vgl. § 74 Abs. 3 StPO und BGH 5 StR 726/53 vom 5. März 1954), bedarf es daher ebensowenig wie einer Erörterung der Sachrüge.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65
    Die Frage, ob die vom Tatrichter als nachgewiesen oder glaubhaft gemacht angesehenen Tatsachen bei dem Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründen können, ist eine Rechtsfrage, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGHSt 8, 226, 233) [BGH 01.11.1955 - 5 StR 329/55].
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Zutreffend hat die Strafkammer die Rechtsfrage, ob die von ihr als glaubhaft gemacht angesehenen Tatsachen bei dem Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. BGH NJW 1965, 2017, 2018), allein danach beurteilt, ob dieser bei vernünftiger Würdigung der ihm bekannten gesamten Umstände zu der - wenn auch irrigen - Ansicht gelangen konnte, der Sachverständige werde bei Erstattung des Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. BGH Urt. v. 17. April 1952 - 3 StR 1060/51 - und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 7/52 - bei Dallinger MDR 1952, 409; BGHSt 8, 226, 233).
  • BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01

    Ablehnungsgesuch (Sachverständiger); Besorgnis der Befangenheit

    Die Tatsache, daß der Sachverständige vor der Hauptverhandlung (auch) für die Brandversicherung beruflich tätig geworden und bezahlt worden war, rechtfertigt aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis, daß er bei Erstattung seines Gutachtens in dem Strafverfahren gegen ihn nicht unbefangen sein würde; unabhängig davon, ob sich der Sachverständige in seinem für die Versicherungsgesellschaft erstatteten Gutachten bereits festgelegt hatte, war allein sein berufliches Tätigwerden (auch) für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250, 251; BGHSt 20, 245, 246).
  • OLG Frankfurt, 02.04.1976 - 2 Ws 100/76

    Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit; Privatgutachten für

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß ein Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Umstand hergeleitet werden kann, daß der Sachverständige in der selben Sache ein entgeltliches Privatgutachten für den Beschuldigten erstattet hat (BGH, NJW 1965, 2017; Jessnitzer. Der gerichtliche Sachverständige .4. Aufl., 19.73, S. 95; Meyer aaO, Rd.Note 13 zu § 74 StPO).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74

    Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall und wegen Nötigung

    Die Prüfung der (Rechts-)Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können (vgl. BGHSt 8, 226, 232; BGH NJW 1965, 2017, 2018), ist zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen.
  • BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78

    Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit

    Danach ist die Prüfung der (Rechts-) Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen (vgl. auch BGH NJW 1965, 2017, 2018).
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74

    Strafbemessung: Freiheits- oder Geldstrafe nach Neufassung des Untreuetatbestands

    Die Prüfung der (Rechts-) Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können (vgl. BGHSt 8, 226, 232; BGH NJW 1965, 2017, 2018), ist zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen.
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