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   OLG Hamm, 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63   

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OLG Hamm, 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63 (https://dejure.org/1964,663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63 (https://dejure.org/1964,663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1964 - 3 Ss 1117/63 (https://dejure.org/1964,663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 410
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss OWi 320/08

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Ausbleiben des Betroffenen in der

    Das Amtsgericht muss vielmehr, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; OLG Hamm VRs 93, 122 ).
  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen; zur Amtsaufklärungspflicht siehe auch BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Das Landgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (vgl. u. a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn 19 m. w. N.).
  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Erst wenn dem Gericht Tatsachen bekannt geworden sind, die einen konkreten Hinweis für einen Entschuldigungsgrund geben (OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; Senat NJW 1982, 2617), muß es dem im Rahmen der Aufklärungspflicht nachgehen (Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 31) und Nachforschungen im Wege des Freibeweises anstellen (Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, § 74 Rdnr. 44; OLG Düsseldorf VRS 74, 284, 285 u. NStZ 1984, 331; OLG Hamm NJW 1965, 410; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613).
  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99

    Aufhebung, Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung, Nichterscheinen,

    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen; zur Amtsaufklärungspflicht siehe auch BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Hamm, 06.07.2004 - 3 Ss OWi 401/04

    Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung,

    Das Amtsgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; OLG Hamm VRs 93, 122 ) .
  • LG Köln, 12.05.2020 - 154 Ns 67/17
    Denn insoweit ist es anerkannt, dass dem Angeklagten zum Ergebnis etwaiger im Freibeweis gewonnener Erkenntnisse nicht erneut rechtliches Gehör zu gewähren ist, sondern die Berufung sogleich verworfen werden kann (vgl. OLG Hamm NJW 1965, 410; Eschelbach, in: BeckOK StPO, 36. Ed. Stand 01.01.2020, § 329 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 27.02.2006 - 1 Ss OWi 621/05

    Genügende Entschuldigung; Verwerfung; ärztliches Attest; Aufklärungspflicht des

    Das Amtsgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; OLG Hamm VRS 93, 122).
  • OLG Hamm, 18.03.1997 - 2 Ss 142/97

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende

    Das Landgericht muß, wenn ein konkreter Hinweis für einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 1965, 410; Kleinknecht, a.a.O., § 329 StPO Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66

    Wahrung des rechtliches Gehörs bei Verwerfung der Berufung nach Ausbleiben des

    "Der Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs wird nicht dadurch verletzt, daß das Entschuldigungsvorbringen des ausgebliebenen Angeklagten im Freibeweisverfahren nachgeprüft wird und daß, wenn die Ermittlungen das Fehlen genügender Entschuldigungsgründe ergeben, die Berufung des Angeklagten ohne seine vorherige Anhörung zum Ermittlungsergebnis sofort verworfen wird (im Anschluß an OLG Hamm NJW 1965, 410).«.
  • OLG München, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66
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