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   KG, 14.05.1968 - 9 U 74/68   

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https://dejure.org/1968,2300
KG, 14.05.1968 - 9 U 74/68 (https://dejure.org/1968,2300)
KG, Entscheidung vom 14.05.1968 - 9 U 74/68 (https://dejure.org/1968,2300)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 1968 - 9 U 74/68 (https://dejure.org/1968,2300)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1969
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    "... Voraussetzung für eine Geldentschädigung ist ... u.a. auch, dass eine unrichtige Darstellung oder Kennzeichnung des Betroffenen sich auf das Bild, das sich die Öffentlichkeit von der Person macht, weiterhin abträglich auswirkt und den Betroffenen der öffentlichen Geringschätzung preisgibt; es darf also nicht etwa nur um eine weitere Überzeichnung ohne weitere zusätzliche Beeinträchtigung des Lebensbildes gehen ... Kommt so beispielsweise keine Geldentschädigung für einen Bordellbetreiber mit landesverräterischen Aktivitäten in Betracht, wenn er vorverurteilend als "Bordell-Spion" bezeichnet wird, weil das "negative Bild", das von der Persönlichkeit in den Veröffentlichungen gegeben wurde, in seinem wesentlichen tatsächlichen Gehalt zutreffend war und der Betroffene auch bereits zuvor eine negative Persönlichkeitserscheinung bot (KG v. 14.05.1968 - 9 U 74/68, NJW 1968, 1969, 1970...), kann das im vorliegenden Fall zwar ... nicht dazu führen, dass jedwedes Entschädigungsbedürfnis ... in Wegfall geraten kann.
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

    Kommt so beispielsweise keine Geldentschädigung für einen Bordellbetreiber mit landesverräterischen Aktivitäten in Betracht, wenn er vorverurteilend als "Bordell-Spion" bezeichnet wird, weil das "negative Bild", das von der Persönlichkeit in den Veröffentlichungen gegeben wurde, in seinem wesentlichen tatsächlichen Gehalt zutreffend war und der Betroffene auch bereits zuvor eine negative Persönlichkeitserscheinung bot (KG v. 14.05.1968 - 9 U 74/68, NJW 1968, 1969, 1970; allg. ebenso Burkhardt , in: Wenzel, a.a.O., Kap. 14 Rn. 129), kann das im vorliegenden Fall zwar - auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Raptexte im Rahmen der künstlichen Entfaltung (Art. 5 Abs. 3 GG) gerade versuchen können, körperliche Gewalt durch verbale Aggression in geordnete Bahnen zu lenken - sicherlich nicht dazu führen, dass jedwedes Entschädigungsbedürfnis des Klägers in Wegfall geraten kann.
  • OLG Köln, 27.06.1989 - 15 U 190/88

    Klage auf Schmerzensgeld und den Ersatz des materiellen Schadens wegen

    Die Grenzen werden überschritten, wenn der Bericht unwahr ist (vgl. u.a. BGH, NJW 1983, 904; OLG Düsseldorf, NJW 1980, 599 [OLG Düsseldorf 20.06.1979 - 15 U 199/78] = AfP 1980, 54; OLG Frankfurt, AfP 1980, 50 ff; KG, NJW 1968, 1969) oder wenn die Darstellung einer noch nicht durch ein Gericht verurteilten Person "als schuldig" erfolgt.
  • LAG Hessen, 23.02.1990 - 5 Sa 795/89
    Bei der Tätigkeit der Beklagten stand nicht nur die gewinnbringende Nutzung des in Immobilienbesitz angelegten Kapitals im Vordergrund (vgl. BGH DB 79, 13[XXXXX], sondern die Schaffung einer auf Gewinn gerichteten dauernden und berufsmäßigen Erwerbsquelle durch Vermietung und damit [XXXXX](vgl. BGH, NJW 63, 1397: NJW 67, 2352 NJW 68, 1969; DB 79, 1765).
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