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   OLG Frankfurt, 21.02.1972 - 3 Ws 81/72   

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OLG Frankfurt, 21.02.1972 - 3 Ws 81/72 (https://dejure.org/1972,569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.1972 - 3 Ws 81/72 (https://dejure.org/1972,569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 1972 - 3 Ws 81/72 (https://dejure.org/1972,569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger; Regelung der Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 143

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1964
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15

    Notwendige Verteidigung: Anwesenheitspflicht sämtlicher Pflichtverteidiger;

    Ungeachtet dessen gehört aber die Teilnahme an der Hauptverhandlung zum Kernbereich der Verteidigertätigkeit, da Grundlage der Urteilsfindung der Inbegriff der Hauptverhandlung ist (Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2015 - 2 Ws 87/15 - und vom 26. März 2015 - 2 Ws 32 und 33/15 - OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 203; OLG Frankfurt NJW 1972, 1964).

    Vorliegend wird die überwiegende Zahl der Hauptverhandlungstermine (ggfs. im Rahmen eines Wechsels während laufender Sitzung) nur durch einen von ihnen wahrgenommen, was eine unzulässige gegenseitige Vertretung in der Sitzung nahelegt (vgl. hierzu BGH NJW 1972, 1964; KG Berlin, Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 3 AR 12/00 - 4 Ws 189/00 -, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85

    Pflicht eines Pflichtverteidigers zur Mitwirkung an einem prozessordnungsgemäßen

    Die Beschwerde ist gemäß § 304 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. dazu KK -Laufhütte § 143 Rdnr. 6; Senatsbeschluß vom 21. Februar 1972 in NJW 1972, 1964), aber nicht begründet.

    Nach dem festgestellten Sachverhalt durfte dieser vielmehr davon ausgehen, daß ein wichtiger Grund vorliegt, der die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung rechtfertigt (vgl. KGJR 1982, 349; OLG Stuttgart MDR 1979, 780; OLG Frankfurt NJW 1972, 1964; KK - Laufhütte § 143 Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO, 36. Aufl., § 143 Rdnr. 3).

    Rechtsanwalt xxx hat seine Pflicht, an einem prozeßordnungsgemäßen Verfahrensablauf, insbesondere der Hauptverhandlung, mitzuwirken, in erheblicher Weise verletzt (vgl. Senatsbeschluß in NJW 1972, 1964).

  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

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  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Unter diesen Umständen vermochten es weder Gründe prozessualer Fürsorge des Gerichts noch der Zweck, den anberaumten Fortsetzungstermin einzuhalten, zu rechtfertigen, dem Angekl. Rechtsanwalt F. als weiteren Pflichtverteidiger beizuordnen (vgl. zu den Bedenken gegen die Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger im übrigen OLG Frankfurt NJW 1972, 1964, 1965; NJW 1980, 1703, 1704; Laufhütte in KK-StPO 2. Aufl. § 141 Rdn. 8) und, obwohl der Angekl. sich durch ihn - wie seine Erklärungen erweisen - nicht ausreichend verteidigt fühlte, die Beiordnung aufrechtzuerhalten und die Hauptverhandlung ohne die Verteidigerin seines Vertrauens fortzusetzen.
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht.
  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, der vorliegend nicht ersichtlich ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des

    Dies folgt nicht nur aus § 145 StPO , sondern vor allem aus seiner Stellung als Organ der Rechtspflege (vgl. Senat, StV 1986, 450 >451<; NJW 1972, 1964 ).

    Erst recht muß deshalb die hier mehrfach, sowohl gegenüber der Kammer als auch gegenüber dem Haftsenat erklärte, auch nach Aufforderung des Vorsitzenden, sein diesbezügliches Vorbringen zu substantiieren, ausschließlich auf die völlig unzureichend begründete Behauptung, das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet, gestützte, ausdrückliche, ernsthafte und unmißverständlich definitive Weigerung von Rechtsanwalt ... an der gesamten neu terminierten Hauptverhandlung teilzunehmen, seine Entpflichtung nach sich ziehen, um eine sachgerechte Verteidigung des Angeklagten und eine ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sicher zu stellen (vgl. auch Senat, NJW 1972, 1964 ).

  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 182/81

    Stundung des Wahlverteidiger-Honorars

    Durch die Bestellung zum Pflichtverteidiger wird der Rechtsanwalt verpflichtet, bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafverfahrens durch sachgerechte Verteidigung des Beschuldigten mitzuwirken (OLG Frankfurt NJW 1972, 1964, 1965); der Verteidiger hat alles zu unterlassen, was geeignet sein könnte, das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Beschuldigten zu stören (Oppe NJW 1967, 2042, 2043).
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, der vorliegend nicht ersichtlich ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat.
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Der Umstand, daß der Angeklagte bereits einen Pflichtverteidiger hat, steht dem unter den hier gegebenen Umständen nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1972, 1964; Lüderssen aaO. § 141 Rdn. 33).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

  • OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06

    Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten

  • OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen

  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

  • OLG Karlsruhe, 21.04.1980 - 4 Ws 55/80

    Gebotenheit der Abberufung eines Pflichtverteidigers aus triftigem Grund; Sinn

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