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   BGH, 13.12.1972 - IV ZR 156/71   

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BGH, 13.12.1972 - IV ZR 156/71 (https://dejure.org/1972,1954)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1972 - IV ZR 156/71 (https://dejure.org/1972,1954)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1972 - IV ZR 156/71 (https://dejure.org/1972,1954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Personenbeförderung - Personenbeförderungsschein - Fahrgastsicherheit - Schutz der Fahrgäste vor Schäden - Verkehrsteilnehmer - Omnibus - Omnibusunfall - Rechtswidrigkeitszusammenhang - Allgemeine Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 285
  • MDR 1973, 301
  • VersR 1973, 172
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1974 - IV ZR 157/73

    Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer wegen eines Verkehrsunfalls -

    Auszug aus BGH, 13.12.1972 - IV ZR 156/71
    Wie der erkennende Senat in neuerer Zeit wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u. a. VersR 1969, 147; 1971, 117), kommt es bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 VVG auf die rechtliche Erheblichkeit des Ursachenzusammenhangs, auf den sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang an (vgl. dazu Esser, Schuldrecht I 4. Aufl. § 45 S. 308 ff).
  • BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1109/68

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Verletzung der

    Auszug aus BGH, 13.12.1972 - IV ZR 156/71
    Wie der erkennende Senat in neuerer Zeit wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u. a. VersR 1969, 147; 1971, 117), kommt es bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 VVG auf die rechtliche Erheblichkeit des Ursachenzusammenhangs, auf den sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang an (vgl. dazu Esser, Schuldrecht I 4. Aufl. § 45 S. 308 ff).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 91/01

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

    b) Damit hat das Berufungsgericht die bei den objektiven Voraussetzungen der Leistungsfreiheit generell zu beantwortende Frage nach dem inneren Zusammenhang zwischen der Verletzung einer Sicherheitsvorschrift und dem Schaden, also die Frage nach dem Schutzbereich der verletzten Sicherheitsvorschrift, nicht hinreichend von der - allein geprüften - Frage der Kausalität im konkreten Fall unterschieden (vgl. dazu Senatsurteile vom 13. Dezember 1972 - IV ZR 156/71 - VersR 1973, 172 unter III; 3. Dezember 1975 - IV ZR 34/74 - VersR 1976, 134 unter I 2; 13. November 1996 - IV ZR 226/95 - VersR 1997, 485 unter I 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 78/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Amtsarztes bei der Überprüfung der

    Daraus wird deutlich, daß der Verordnungsgeber die zusätzliche Fahrerlaubnis allein mit Rücksicht auf den Schutz und die Sicherheit der beförderten Fahrgäste vorschreibt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1972 - IV ZR 156/71 - NJW 1973, 285, 287 = VersR 1973, 172, 173; vgl. auch zur Frage einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht bei der amtsärztlichen Untersuchung für ein Zeugnis nach § 47 Abs. 1 BSeuchenG BVerwG, DÖV 1994, 171), hingegen den Schutz des Fahrers und den anderer Verkehrsteilnehmer nicht im Blick hat.
  • BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75

    Fahrer eines Mietwagens - Fehlende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Unfall

    Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).

    Zu der zweiten Gruppe gehört beispielsweise der vom Senat entschiedene Fall, dass ein Omnibusfahrer, der zwar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse 2, nicht aber die zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 15 d Abs. 1 Nr. 1 StVZO besitzt, mit dem besetzten Bus einen Unfall verursacht, bei dem nicht Fahrgäste, sondern nur andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden, deren Schutz durch das Erfordernis der zusätzlichen Fahrerlaubnis nicht bezweckt wird (VersR 1973, 172).

  • BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung - Anforderungen

    Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).

    Zu der zweiten Gruppe gehört beispielsweise der vom Senat entschiedene Fall, daß ein Omnibusfahrer, der zwar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse 2, nicht aber die zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 15 d Abs. 1 Nr. 1 StVZO besitzt, mit dem besetzten Bus einen Unfall verursacht, bei dem nicht Fahrgäste, sondern nur andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden, deren Schutz durch das Erfordernis der zusätzlichen Fahrerlaubnis nicht bezweckt wird (VersR 1973, 172).

  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 3 Ss OWi 885/08

    Notärztlicher Dienst; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Während § 48 Abs. 4 FeV die Gefahrerhöhung für beförderte Fahrgäste (insbesondere durch ungeeignetes Fahrpersonal) vermeiden will (BGH NJW 1973, 285; NJW 1994, 2415), verfolgt das PBefG mehr gewerberechtliche und öffentliche Verkehrsinteressen (vgl. § 13 PBefG).
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