Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.08.1973

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73   

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https://dejure.org/1973,2658
BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73 (https://dejure.org/1973,2658)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1973 - 1 StR 467/73 (https://dejure.org/1973,2658)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 467/73 (https://dejure.org/1973,2658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Vollstaändiger Ausschluss des Hemmungsvermögens wegen Trunkenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 465
  • MDR 1974, 325
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.01.1971 - 4 StR 531/70

    Bestimmte kriminelle Kontinuität - Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Jedoch haben der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 -, vom 3. September 1970 - 3 StR 149/70 - beide bei Dallinger MDR 1971, 16 - und vom 21. Januar 1971 - 4 StR 554/70 - sowie Urteil vom 14. Januar 1971 - 4 StR 531/70) und die Rechtslehre (LK 9. Aufl. § 17 Rdn. 19; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 17 Rdn. 11; Dreher, StGB 32. Aufl. § 17 Anm. 3; Lackner/Maaßen StGB 7. Aufl. § 17 Anm. 4; Horstkotte, JZ 1970, 153; Geerds, JZ 1969, 341) den Gesetzesworten "im Hinblick auf Art und Umstände der Straftaten" entnommen, daß ein innerer, kriminologisch fassbarer Zusammenhang gegeben sein müsse; denn im allgemeinen könne die Warnfunktion nur von Verurteilungen wegen Taten ausgehen, die in einem solchen Zusammenhang mit der neuen Verfehlung ständen.

    In dem genannten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1971 (4 StR 531/70) wird hier zutreffend ausgeführt: "Bei der Prüfung, ob dieser innere Zusammenhang angenommen werden kann, sind die gesamten Umstände des Falles, die Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten und sein ganzes persönliches Vorleben von Bedeutung; insoweit kann es auch auf die zeitlich weiter zurückliegenden Vortaten, die nach § 17 Abs. 4 StGB n.F. nicht unmittelbar berücksichtigt werden dürfen, ankommen.".

    Der Tatrichter hat zur Beurteilung der materiellen Voraussetzungen des Rückfalls nur die beiden angeführten Vorverurteilungen herangezogen; wie das oben zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1971 (4 StR 531/70) ergibt, dürfen jedoch für diese Frage auch die Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten und sein Vorleben einschließlich der weiter zurückliegenden Vortaten berücksichtigt werden.

  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 78/50

    Kenntnis bzgl. der Neigung zur Begehung von Straftaten im Rauschzustand als

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Den allerdings knappen Urteilsausführungen ist noch die Feststellung zu entnehmen, daß der Angeklagte nicht derart sinnlos betrunken war, daß ihm überhaupt die Handlungsfähigkeit fehlte (vgl. BGHSt 1, 124, 127).

    Die Erfordernisse zur inneren Tatseite gehen damit über das hinaus, was der Bundesgerichtshof im allgemeinen (BGHSt 1, 124, 126; 16, 124, 125; 17, 333, 334) und selbst der 5. Strafsenat (BGHSt 10, 247, 251) zur Tatbestandsverwirklichung des § 330 a StGB verlangt.

  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Die Erfordernisse zur inneren Tatseite gehen damit über das hinaus, was der Bundesgerichtshof im allgemeinen (BGHSt 1, 124, 126; 16, 124, 125; 17, 333, 334) und selbst der 5. Strafsenat (BGHSt 10, 247, 251) zur Tatbestandsverwirklichung des § 330 a StGB verlangt.
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Die Erfordernisse zur inneren Tatseite gehen damit über das hinaus, was der Bundesgerichtshof im allgemeinen (BGHSt 1, 124, 126; 16, 124, 125; 17, 333, 334) und selbst der 5. Strafsenat (BGHSt 10, 247, 251) zur Tatbestandsverwirklichung des § 330 a StGB verlangt.
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Die Erfordernisse zur inneren Tatseite gehen damit über das hinaus, was der Bundesgerichtshof im allgemeinen (BGHSt 1, 124, 126; 16, 124, 125; 17, 333, 334) und selbst der 5. Strafsenat (BGHSt 10, 247, 251) zur Tatbestandsverwirklichung des § 330 a StGB verlangt.
  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 149/70

    Vorliegen der Rückfallvoraussetzungen - Warnfunktion bei ungleichartigem Rückfall

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Jedoch haben der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 -, vom 3. September 1970 - 3 StR 149/70 - beide bei Dallinger MDR 1971, 16 - und vom 21. Januar 1971 - 4 StR 554/70 - sowie Urteil vom 14. Januar 1971 - 4 StR 531/70) und die Rechtslehre (LK 9. Aufl. § 17 Rdn. 19; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 17 Rdn. 11; Dreher, StGB 32. Aufl. § 17 Anm. 3; Lackner/Maaßen StGB 7. Aufl. § 17 Anm. 4; Horstkotte, JZ 1970, 153; Geerds, JZ 1969, 341) den Gesetzesworten "im Hinblick auf Art und Umstände der Straftaten" entnommen, daß ein innerer, kriminologisch fassbarer Zusammenhang gegeben sein müsse; denn im allgemeinen könne die Warnfunktion nur von Verurteilungen wegen Taten ausgehen, die in einem solchen Zusammenhang mit der neuen Verfehlung ständen.
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 554/70

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Jedoch haben der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 -, vom 3. September 1970 - 3 StR 149/70 - beide bei Dallinger MDR 1971, 16 - und vom 21. Januar 1971 - 4 StR 554/70 - sowie Urteil vom 14. Januar 1971 - 4 StR 531/70) und die Rechtslehre (LK 9. Aufl. § 17 Rdn. 19; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 17 Rdn. 11; Dreher, StGB 32. Aufl. § 17 Anm. 3; Lackner/Maaßen StGB 7. Aufl. § 17 Anm. 4; Horstkotte, JZ 1970, 153; Geerds, JZ 1969, 341) den Gesetzesworten "im Hinblick auf Art und Umstände der Straftaten" entnommen, daß ein innerer, kriminologisch fassbarer Zusammenhang gegeben sein müsse; denn im allgemeinen könne die Warnfunktion nur von Verurteilungen wegen Taten ausgehen, die in einem solchen Zusammenhang mit der neuen Verfehlung ständen.
  • BGH, 25.11.1971 - 1 StR 503/71

    Verwertung des Gesichtspunktes der Generalprävention bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    In seinem Beschluß vom 25. November 1971 (1 StR 503/71, bei Dallinger MDR 1972, 198) hat der erkennende Senat in Bezug auf eine andere Frage (Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte) ausgesprochen, daß ein Vergehen gegen § 330 a StGB wegen des andersgearteten Vorsatzes nicht vergleichbar sei mit Taten, die gegen die im Rauschzustand verletzte Strafnorm verstoßen.
  • BGH, 14.10.1970 - 3 StR 182/70

    Verurteilung als Rückfalltäter

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    In dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1970 (3 StR 182/70, bei Dallinger MDR 1971, 16) ist lediglich ausgeführt, daß der erhöhte Strafvorwurf des § 17 StGB grundsätzlich auch gegenüber einem beschränkt zurechnungsfähigen Täter erhoben werden könne.
  • BGH, 28.07.1970 - 4 StR 215/70

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall - Änderung des

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
    Jedoch haben der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 -, vom 3. September 1970 - 3 StR 149/70 - beide bei Dallinger MDR 1971, 16 - und vom 21. Januar 1971 - 4 StR 554/70 - sowie Urteil vom 14. Januar 1971 - 4 StR 531/70) und die Rechtslehre (LK 9. Aufl. § 17 Rdn. 19; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 17 Rdn. 11; Dreher, StGB 32. Aufl. § 17 Anm. 3; Lackner/Maaßen StGB 7. Aufl. § 17 Anm. 4; Horstkotte, JZ 1970, 153; Geerds, JZ 1969, 341) den Gesetzesworten "im Hinblick auf Art und Umstände der Straftaten" entnommen, daß ein innerer, kriminologisch fassbarer Zusammenhang gegeben sein müsse; denn im allgemeinen könne die Warnfunktion nur von Verurteilungen wegen Taten ausgehen, die in einem solchen Zusammenhang mit der neuen Verfehlung ständen.
  • BGH, 05.12.1962 - 2 StR 490/62

    Fehlende Belehrung eines Zeugen nach § 55 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

  • RG, 21.04.1939 - 4 D 203/39

    Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S.

  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 211/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit

    Insofern hat es jedoch zureichend begründet, daß diese Taten an dem erforderlichen kriminologischen Zusammenhang teilhaben, der zwischen den zur Aburteilung stehenden und den die formellen Voraussetzungen des Rückfalls begründenden Taten bestehen muß (BGH NJW 1974, 465; GA 1972, 78, zuletzt Urteil vom 30. September 1975 - 1 StR 426/75 -).
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Indessen findet der Richter für jene Entscheidung in Rechtsprechung und Schrifttum genügend Anhaltspunkte: Ein Warneffekt soll danach nur von der Verurteilung wegen solcher Taten ausgehen, die mit der neuen Tat in einem "inneren Zusammenhang" stehen (BGH bei Dallinger, MDR 1971 S. 16 ; BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamm, NJW 1972 S. 1381 [1382]; OLG Koblenz, MDR 1973 S. 426; Dreher-Tröndle, StGB , 38. Aufl., 1978, § 48 Rdn. 9; Maurach, a.a.O., S. 858); dies soll bedeuten, daß zwischen den Taten ein "kriminologisch faßbarer Zusammenhang" (BGH, NJW 1974 S. 465 f.; OLG Hamm, NJW 1975 S. 548 [549]; Geerds, JZ 1969 S. 341), eine "bestimmte kriminelle Kontinuität" (BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamburg, NJW 1972 S. 265 [267]; Horstkotte, a.a.O., S. 153), ein "tatschuldrelevanter Zusammenhang" (Hillenkamp, GA 1974 S. 208 [218]) bestehen muß.
  • BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75

    Erhöhung des Schuldvorwurfs bei Mißachtung der Warnfunktion der Strafe -

    Hier ergeben jedoch die vom Tatrichter dargelegten näheren Umstände der Tat und der Täterpersönlichkeit, daß der erforderliche kriminologische Zusammenhang mit Recht angenommen worden ist (vgl. BGH NJW 1974, 465).
  • BGH, 10.02.1976 - 5 StR 27/76

    Voraussetzungen und Sinn und Zweck einer Strafschärfung wegen Rückfalls

    Nur dann ist der in § 17 Abs. 1 StGB a.F. bezeichnete Vorwurf gerechtfertigt, daß der Angeklagte sich die früheren Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (BGH GA 1972, 78; BGH NJW 1974, 465).
  • BGH, 05.11.1974 - 1 StR 524/74

    Erfordernis einer hinreichenden Begründung bei einem ungleichartigen Rückfall zur

    Einer solchen bedarf es bei ungleichartigem Rückfall, um einen kriminologisch begründbaren inneren Zusammenhang mit den neuen Taten darzutun (vgl. hierzu BGH NJW 1974, 465 Nr. 13 mit weiteren Nachweisungen).
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 707/74

    Voraussetzungen des Tatbestandes des § 259 Strafgesetzbuch (StGB) - Erhöhung des

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Mißachtung der Warnfunktion der Strafe nach § 17 StGB a.F., § 48 StGB n.F. im allgemeinen nur bei kriminologischer Kontinuität zwischen früher abgeurteilten und jetzt zur Entscheidung stehenden neuen Verfehlungen zu einer Erhöhung des Schuldvorwurfs führt (BGH, Beschluß vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 bei Dallinger MDR 1971, 16; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 467/73).
  • BGH, 10.10.1975 - 1 StR 441/75

    Anforderung an die Annahme eines Rückfalls - Voraussetzung der Annahme eines

    Da verschiedenartige Straftaten als rückfallbegründend in Betracht gezogen sind, bedarf es zur Bejahung der Voraussetzungen des § 48 StGB der Feststellung eines inneren kriminologisch faßbaren Zusammenhanges (BGH NJW 1974, 465 Nr. 13).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 247/75

    Rückfallbegründende Wirkung von Vorverurteilungen - Abgrenzung zwischen Diebstahl

    Das kann hier nur hinsichtlich der Diebstahlstaten angenommen werden, da nur insoweit ein innerer, kriminologisch faßbarer Zusammenhang gegeben ist (BGH bei Dallinger, MDR 71, 16; vgl. auch BGH NJW 1974, 465 Nr. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.1973 - 23 W 346/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2570
OLG Hamm, 30.08.1973 - 23 W 346/73 (https://dejure.org/1973,2570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.1973 - 23 W 346/73 (https://dejure.org/1973,2570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 1973 - 23 W 346/73 (https://dejure.org/1973,2570)
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Papierfundstellen

  • NJW 1974, 465
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 215/02

    Stufenweiser Anfall einer zunächst halben Prozessgebühr nach § 32 BRAGO zur

    Solange es nicht zu einer der in § 32 BRAGO abschließend (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1973 in NJW 1974, 465) aufgezählten Tätigkeiten kommt, verdient der Anwalt als Regelgebühr nur 5/10. Die volle Gebühr entsteht erst, wenn er eine weitergehende Tätigkeit der nächsten Stufe entfaltet (vgl. Gerold/Schmidt von Eicken, BRAGO, § 32 Rn. 9).
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