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   BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73   

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https://dejure.org/1974,1253
BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73 (https://dejure.org/1974,1253)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1974 - IV ZR 71/73 (https://dejure.org/1974,1253)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1974 - IV ZR 71/73 (https://dejure.org/1974,1253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das Zustandekommen eines Kaufvertrages - Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Zeitpunkt der Entstehung des Provisionsanspruchs des Maklers - ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Anspruch auf Maklerprovision bei Vereinbarung eines befristeten Rücktrittsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 694
  • MDR 1974, 568
  • WM 1974, 394
  • DB 1974, 627
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 26.11.1969 - 12 U 2117/69

    Provisionsanspruch des Maklers bei Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts,

    Auszug aus BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73
    Sind aber die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts die gleichen, so kann es keinen rechtlich erheblichen Unterschied ausmachen, ob der Rücktritt kraft Gesetzes oder kraft des vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts erfolgt (so auch RG LZ 1915 Sp. 504; OLG München NJW 1970, 200; Reichel, Die Mäklerprovision S. 64 unten, 61 a); Staudinger/Riedel, BGB 11. Aufl. § 652 Rdn. 29; Erman/Wagner, BGB Handkomm., 5. Aufl., § 652 Rdn. 8; Palandt/Thomas, BGB 33. Aufl., § 652 Anm. 4. Ce).
  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06

    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

    Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Dieser Fall ist deshalb ebenso zu behandeln wie der, in dem ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird (Urteile vom 9.1.1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694 und vom 10.11.1976 - IV ZR 129/75 - WM 1977, 21 unter I 3 und 4; BGHZ 66, 270, 271) [BGH 05.05.1976 - IV ZR 63/75].
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03

    Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583; anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Das hat der Senat in seinem LM BGB § 652 Nr. 49 = NJW 1974, 694 veröffentlichten Urteil ausgesprochen.
  • OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94

    Provisionsanspruch des Maklers bei Ausübung des Rücktrittsrechts

    Der Grund für diese Regelung liegt in dem Umstand begründet, daß letzterer Vertrag noch nicht als ein vollkommen abgeschlossener Vertrag im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB anzusehen ist, weil seine gewollte Wirkung von dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung abhängt (BGH NJW 1974, 694, 695).

    Zwar ist anerkannt, daß bei der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts der Provisionsanspruch des Maklers erhalten bleibt (BGH NJW 1974, 694).

    In diesem Fall kommt der Rücktrittsvorbehalt der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung i.S.d. § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB gleich (BGH NJW 1974, 694; BGH WM 1977, 21, 24).

  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87

    Mißbrauch der Vertretungsmacht

    In den insgesamt praktisch wichtigeren Fällen, in denen abweichend von der Gesetzeslage eine Provisionsverpflichtung begründet wurde, geht es dagegen um ein mögliches nachträgliches Scheitern des Hauptvertrages an Umständen, die der Sphäre des Beklagten zuzurechnen sind oder am ehesten - insbesondere durch entsprechende Verhandlungsführung und Gestaltung der Kaufverträge - von ihm und seinen Mitarbeitern beherrschbar waren (so bei Anfechtung des Kaufvertrages durch die Käufer- oder Verkäuferseite wegen arglistiger Täuschung, bei Irrtumsanfechtung des Beklagten und in bestimmten Fällen der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts, vgl. dazu BGH Urteile vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77 - NJW 1979, 975; vom 21. April 1971 - IV ZR 66/69 - WM 1971, 905; vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695; Schwerdtner a.a.O. Rdn. 151 ff., 157 ff. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08

    Gesamtschuld: Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern

    Ein Anspruch auf Ausgleichung von Prozesskosten kann in der Form eines Schadensersatzanspruchs bestehen, wenn der in Anspruch genommene Gesamtschuldner seine Mitwirkungspflicht verletzt hat (BGH NJW 1974, 694; VersR 1969, 1039).
  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 46/84

    Darlegungs- und Beweislast bei einverständlicher Aufhebung eines Vertrages

    Das Risiko der (nicht sachgerechten) Erfüllung des Hauptvertrages trägt ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung der Auftraggeber im Verhältnis zum Makler (BGH Urteil vom 9.1.1974 - IV ZR 71/73 - LM BGB § 652 Nr. 49 = WM 1974, 394, 395 = NJW 1974, 694, 695).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75

    Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher

    Dagegen berührt die Rückgängigmachung des Vertrages durch Rücktritt den Vergütungsanspruch hiernach grundsätzlich nicht, sofern es sich nicht um ein Rücktrittsrecht handelt, dessen Ausübung innerhalb bestimmter Frist im Belieben eines Vertragsteils steht (BGH NJW 1974, 694) oder das sonst einer aufschiebenden Bedingung gleichkommt.
  • BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 129/87

    Wirksamkeit eines Maklervertrages bei Formunwirksamkeit einer im Maklervertrag

    Bei anderen vertraglichen Rücktrittsvereinbarungen läßt die neuere Rechtsprechung Ausnahmen zu, und zwar einmal dann, wenn das Rücktrittsrecht so ausgestaltet ist, daß vor Ablauf der Rücktrittsfrist keine vertragliche Bindung des Rücktrittsberechtigten besteht (BGH, Urteil vom 9.1.1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 394 - LM BGB § 652 Nr. 49), aber auch dann, wenn es so ausgestaltet ist, daß es im Ergebnis einer aufschiebenden Bedingung gleichkommt (BGH, Urteil vom 10.11.1976 - IV ZR 129/75 - WM 1977, 21, 23).
  • OLG Koblenz, 03.12.1996 - 3 U 1248/95

    Anfechtung eines Maklervertrages wegen Irrtums und arglistiger Täuschung;

  • OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81

    Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage im

  • LG Dresden, 24.02.1995 - 12 O 4141/94

    Verpflichtung zur Leistung des Maklerhonorars im Fall der wirtschaftlichen

  • LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 5 S 234/03

    Lebensversicherung: Nichtigkeit der Vereinbarung einer Vermittlungsgebühr

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