Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.01.1975 - VI B 99/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1985
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.01.1975 - VI B 99/74 (https://dejure.org/1975,1985)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.1975 - VI B 99/74 (https://dejure.org/1975,1985)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 1975 - VI B 99/74 (https://dejure.org/1975,1985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2024 - 8 S 58/23

    L. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Ausübung des

    Die Umlegung wird gefördert, wenn die Gemeinde durch die Ausübung des Vorkaufsrechts sonst auftretende Mehr- oder Minderzuteilungen, die in Geld ausgeglichen werden müssten, vermeiden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.01.1975 - VI B 99/74 -, NJW 1976, 159, 160; Bracher, in: ders./Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Kap. 23 Rn. 23.53).
  • LG Berlin, 25.06.2021 - 584 StVK 379/20

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus: Beschwerde gegen

    Das gleiche gilt für den Hinweis des OLG Hamm (NJW 1976, 159), daß eine vom erstinstanzlichen Gericht nach § 67e Abs. 3 S. 1 StGB angeordnete verkürzte Frist, wenn Fristbeginn erst die zweitinstanzliche Entscheidung wäre, die Regelfrist des § 67 Abs. 2 StGB überschreiten könnte.

    Daher macht es Sinn, die Überprüfungsfrist ab dem Zeitpunkt der letzten Tatsachenprüfung laufen zu lassen (OLG Hamm, NJW 1976, 159, das aber wegen Zufälligkeiten bei der Zustellung der Beschwerdeentscheidung nicht auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abstellen will).

    Soweit die herrschende Meinung (OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Köln, aaO.; Leipziger Kommentar, aaO., RNr. 22; OLG Hamm, NJW 1971, 949, zu § 42f Abs. 5 StGB a.F. und NJW 1976, 159) auf die erst- statt zweitinstanzliche Entscheidung abstellt, weil sonst Zufälligkeiten etwa des Zeitpunkts der Zustellung der zweitinstanzlichen Entscheidung über den Fristbeginn entschieden (etwa wenn die Zustellung wegen einer Verlegung des Untergebrachten sich hinauszögere), so sind solche Zufälligkeiten ebenso gut bei der Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung möglich; da der Vollstreckungsbehörde der Aufenthaltsort des Untergebrachten regelmäßig genau bekannt ist, ist nicht ersichtlich, warum die Zufälligkeiten des Zeitpunkts der Zustellung der zweitinstanzlichen Entscheidung höher sein sollen als die der erstinstanzlichen Entscheidung.

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87

    Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Widerspruch und Klage gegen den Verwaltungsakt, mit dem das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, haben nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung (OVG Lüneburg NJW 1976, 159; Brügelmann/Grauvogel/Roos a.a.O. § 24 Rn. 84; Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 24 Rn. 62; Schrödter aaO).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 6 A 45/81

    Gesetzliches Vorkaufsrecht; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Gemeindliches

    Eine besondere Rechtswegzuweisung zu einem anderen Gericht besteht nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.01.1982 - 6 OVG A 57/79 - Urt. v. 28.02.1980 - 1 OVG A 109/78 -, BauR 1981, 262; Beschl. v. 30.01.1975 - VI OVG B 99/74 -, NJW 1976, 159; OVG Münster, Urt. v., 01.09.1980 -,11 A 138/79 -, NJW 1981, 1467).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht