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   OLG Celle, 17.03.1978 - 2 U 196/77   

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https://dejure.org/1978,1822
OLG Celle, 17.03.1978 - 2 U 196/77 (https://dejure.org/1978,1822)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.1978 - 2 U 196/77 (https://dejure.org/1978,1822)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 1978 - 2 U 196/77 (https://dejure.org/1978,1822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorhersehbarkeit des Risikos bei Eröffnung eines Geschäftes in einem gewachsenen Stadtviertel und Betreibensverpflichtung in einem neu zu errichtenen Einkaufszentrum; Geschäftsgrundlage der Betreibenspflicht ; Abweichung von der ursprünglich vorgestellten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorhersehbarkeit des Risikos bei Eröffnung eines Geschäftes in einem gewachsenen Stadtviertel und Betreibensverpflichtung in einem neu zu errichtenen Einkaufszentrum; Geschäftsgrundlage der Betreibenspflicht ; Abweichung von der ursprünglich vorgestellten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2510
  • VersR 1979, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    bb) Diese im Gewerberaummietrecht angelegte Risikoverteilung ändert sich nicht dadurch, daß das vermietete Geschäft in einem Einkaufszentrum liegt und nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter erwartet, die notwendige geschäftsbelebende Funktion des Einkaufszentrums werde verwirklicht werden können (BGH aaO NJW 1981, 2406; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 400, 401; OLG Düsseldorf BB 1991, 159, 160; OLG München ZMR 1996, 256, 257; teilweise anderer Ansicht für ein projektiertes Einkaufszentrum: OLG Celle NJW 1978, 2510, 2511; allgemein zur Risikoverteilung: BGH Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 197/68 = WM 1970, 907, 908 f.).
  • OLG Rostock, 25.06.2001 - 3 U 162/00
    Zudem schlossen einige Oberlandesgerichte unter Rückgriff auf die Grundsätze zur Änderung der Geschäftsgrundlage eine Risikoverlagerung auf den Vermieter nicht aus (OLG Celle NJW 1978, 2510; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 400).

    Unsicherheit bestand insbesondere hinsichtlich der Würdigung der Vermieterangaben im Vermietungsprospekt; in Anschluss an OLG Celle (NJW 1978, 2510) schloss das Schrifttum eine Risikoverlagerung auf den Vermieter nicht aus, ohne indessen hierzu klare Konturen zu beschreiben (Fritz, Gewerberaummietrecht, 3. Aufl., 2000; Rz. 271; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., 1995, Rz. 244; Joachim, Wirklichkeit und Recht des Shopping-Centers bzw. Einkaufszentrums, NZM 2000, 791, 793 ff.) Jedenfalls hatte die Klägerin Anlass, ihre Rechtsposition kritisch zu betrachten, denn die Angaben im Vermietungsexposé mit der konkreten Angabe zum Laufpublikum und zum Vermietungsstand waren recht vollmundig; auch im Licht der jüngsten BGH-Entscheidungen erscheint eine Haftung wegen unzutreffender Angaben im Verhandlungsstadium nicht abwegig.

  • OLG München, 02.07.1993 - 21 U 6514/90

    Voraussetzungen eines Mischmietverhältnisses - Risikobereich des Mieters -

    Insbesondere betrifft die Entscheidung des OLG Celle (NJW 1978, 2510) den Fall, daß der Vermieter bei Vertragsschluß zu erkennen gegeben hat, daß er die Funktionsfähigkeit des Einkaufszentrums auch zu seinem Risiko macht.
  • OLG München, 26.08.1994 - 21 U 3556/93

    Mangelnder Geschäftserfolg des Mieters kein Fehler des gewerblichen Mietobjekts!

    b) Eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall oder die Veränderung der Geschäftsgrundlage könnte deshalb nur dann in Betracht kommen, wenn die oben dargelegte Risikoverteilung einvernehmlich abgeändert worden wäre, z.B. durch den stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Vermieters, die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage, insbesondere für den geplanten Lebensmittelmarkt einen Betreiber zu finden, auch zu seinem Risiko machen zu wollen (Sternel Mietrecht, 3. Aufl., Anmerkung II 700; OLG Celle NJW 78, 2510).
  • OLG Koblenz, 11.10.1988 - 3 U 520/87

    Passage; Geschäft; Mieter; Anmietung; Geschäftsräume

    Die Weiterführung des Geschäfts hätte der Bekl. nur noch zusätzliche Verluste erbracht und wäre schlechthin unzumutbar gewesen (vgl. auch OLG Celle, NJW 1978, 2510).
  • LG Lübeck, 20.02.1992 - 14 S 11/92

    Anforderungen an einen vertragswidrigen Gebrauch einer Mietsache nach

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