Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.02.1979

Rechtsprechung
   KG, 20.03.1979 - 3 WF 4575/78   

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https://dejure.org/1979,2550
KG, 20.03.1979 - 3 WF 4575/78 (https://dejure.org/1979,2550)
KG, Entscheidung vom 20.03.1979 - 3 WF 4575/78 (https://dejure.org/1979,2550)
KG, Entscheidung vom 20. März 1979 - 3 WF 4575/78 (https://dejure.org/1979,2550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheidung einer Ehe durch das Landgericht Tokio; Anerkennung eines japanischen Scheidungsurteils; Erledigung der Folgesachen durch Rücknahme des Scheidungsantrags; Erledigung der Antrags auf Unterhalt durch Rücknahme des Scheidungsantrags; Prozesshindernis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1107
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81

    Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens

    Der Versorgungsausgleich kann, soweit deutsches Recht für die Scheidungsfolgen maßgebend ist, im Falle einer Auslandsscheidung in einem gesonderten Verfahren durchgeführt werden (KG NJW 1979, 1107; Jayme, FamRZ 1979, 557, 559).
  • OLG Hamm, 24.03.2005 - 10 WF 26/05

    Fortführung von Scheidungsfolgesachen als selbständige Familiensachen nach

    Die Norm ist entsprechend anzuwenden, wenn die Ehe durch ein im Inland anerkanntes ausländisches Urteil rechtskräftig geschieden und der Scheidungsantrag dadurch gegenstandslos wird (vgl. BGH NJW 1984, 2041; für den Fall der Erledigungserklärung des Scheidungsantrags: KG NJW 1979, 1107).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1987 - 3 WF 36/87

    Scheidungsurteil; Rechtskraft vor Stichtag; Versorgungsausgleich

    Schon unter der Herrschaft des früheren Kollisionsrechts war es möglich, daß nach rechtskräftigem Abschluß des Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde; dies galt beispielsweise bei im Ausland vorgenommenen und im Inland gemäß Art. 7 § 1 FamRÄndG vom 11. August 1961 (BGBl I 1221) von der Justizverwaltung anerkannten Scheidungen deutscher Staatsbürger (vgl. BGH NJW 1983, 1269, 1270 = BGHF 3, 800; KG NJW 1979, 1107, so- wie Jayme, FamRZ 1979, 449).
  • BayObLG, 05.02.1980 - BReg. 1 Z 25/79

    Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils; Internationale

    Unabhängig hiervon kommt hinzu, daß die Frage der isolierten Geltendmachung des Versorgungsausgleichs (hier gegebenenfalls auch von Zugewinn; vgl. Art. 15 EGBGB ) auf der Grundlage eines anerkannten ausländischen Ehescheidungsurteils bislang keineswegs abschließend geklärt ist (vgl. BGH FamRZ 1980, 29/30 ff.; KG NJW 1979, 1107; Jayme FamRZ 1979, 557/559).
  • OLG Oldenburg, 11.10.1982 - 11 UF 33/82
    Das Kammergericht (NJW 1979, 1107) hat das für den Fall bejaht, daß im Ausland ein Scheidungsurteil ergangen war, während bei einem westdeutschen Gericht ein Scheidungsverfahren noch lief.
  • OLG Frankfurt, 04.05.1981 - 4 WF 46/81
    Die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des Kammergerichts vom 20. März 1979 (NJW 1979, 1107), wonach bei im Inland anerkannter Auslandsscheidung das Verfahren zum Versorgungsausgleich hier als isoliertes Verfahren durchgeführt werden kann, gibt für ihren Fall nichts her: Ihr liegt als Sachverhalt eine im Ausland nach deutschem Recht geschiedene Ehe von Deutschen zugrunde (ebenso wenig OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 782 - Scheidung von Mehrstaatern in der Bundesrepublik nach französischem Recht).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.02.1979 - 5 UF 120/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3777
OLG Hamm, 14.02.1979 - 5 UF 120/78 (https://dejure.org/1979,3777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1979 - 5 UF 120/78 (https://dejure.org/1979,3777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1979 - 5 UF 120/78 (https://dejure.org/1979,3777)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1107
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Sie ist im Einklang mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung (u.a.: OLG München, FamRZ 1978, 696, 698 = NJW 1978, 2450 ff.; OLG Bamberg, FamRZ 1979, 239 = NJW 1979, 497; OLG Saarbrücken, FamR7 1979, 142; OLG Hamm, NJW 1979, 1107 f.; OLG Hamburg, FamRZ 1979, 308 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1979, 824 (LS); Schack, FamRZ 1978, 860; Maier, DAngVers 1978, 153; Hannemann/Kinzel, DAngVers 1978, 369 f.; Bürgle, FamRZ 1978, 388; Jayme, FamRZ 1979, 557, 558; Palandt/Heldrich, BGB , 38. Aufl., Art. 17 EGBGB Anm. 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) nach den Regeln des internationalen Privatrechts zu beurteilen.

    Die Befürworter dieser Auffassung (OLG Hamm, NJW 1979, 1107; AG Berlin-Charlottenburg, NJW 1978, 1116; AG Wunsiedel, FamRZ 1978, 513; Schack, FamRZ 1978, 860, 861 f.) führen im wesentlichen an, der Versorgungsausgleich diene in erster Linie nicht unterhaltsrechtlichen Zielen, sondern primär der Verteilung bestimmter Vermögenswerte bei Auflösung der Ehe.

  • OLG Hamm, 20.02.1980 - 5 UF 357/79
    Der Senat hält an seiner in dem Beschluß vom 14. Februar 1979 (NJW 1979, 1107) geäußerten Auffassung, der Versorgungsausgleich müsse nach den Regeln des internationalen Privatrechts unter das Güterrechtsstatut eingeordnet werden, nicht fest; er folgt vielmehr den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 7. November 1979 (NJW 1980, 47 ff = BGHF 1, 621), wonach der Versorgungsausgleich seinem Wesen nach eine Folge der Ehescheidung ist, und auf den Scheidungsfall beschränkt bleibt, so daß sich die Frage, ob zwischen geschiedenen Eheleuten in Fällen mit Auslandsberührung ein Versorgungsausgleich stattfindet, nach dem Scheidungsfolgenstatut bestimmt (Art. 17 EGBGB).
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