Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.11.1978

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1979 - II ZR 178/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1867
BGH, 22.01.1979 - II ZR 178/77 (https://dejure.org/1979,1867)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1979 - II ZR 178/77 (https://dejure.org/1979,1867)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1979 - II ZR 178/77 (https://dejure.org/1979,1867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Treuhandverhältnisses wegen Erschütterung der Vertrauensgrundlage - Übertragung einer Treuhandstellung auf einen Dritten - Wahrnehmung der Interessen und Rechte der jeweils angeschlossenen Treugeber durch die Treuhänderin - Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 294
  • NJW 1979, 1503
  • MDR 1979, 735
  • DB 1979, 1350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70

    Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung

    Auszug aus BGH, 22.01.1979 - II ZR 178/77
    Eine Zahlungsverpflichtung besteht aber nur insoweit, als sich der Kapitalanteil der Klägerin - soweit er sich auf die wirtschaftliche Einlage des Beklagten bezieht - als negativ erweist, d.h. soweit die Gesellschaft in der Zeit, in der der Beklagte wirtschaftlich an ihr beteiligt war, Verluste erlitten hat und der Beklagte - über die Klägerin - nach dem Gesellschaftsvertrag an dem Verlust teilnimmt (SenUrt. v. 14.12.72 - II ZR 82/70, LM HGB § 132 Nr. 3 unter III 2).
  • BFH, 21.05.2014 - I R 42/12

    "Poolung" von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses -

    Die Rechtsfolgen der außerordentlichen Kündigung des Treuhandverhältnisses können sich mangels ausdrücklicher Vertragsregelung entweder nur aus einer entsprechenden Anwendung der für eine ordentliche Kündigung vereinbarten Rechtsfolgen ergeben --was allerdings nur in Betracht kommen dürfte, wenn alle Treugeber gekündigt haben-- oder aber es verbleibt bei dem unmittelbaren Herausgabeanspruch des Kündigenden gegen die Treuhänderin (vgl. zu Letzterem z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1979 II ZR 178/77, BGHZ 73, 294).
  • BGH, 08.06.2021 - XI ZB 22/19

    MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG: Rechtsbeschwerde gegen

    Dazu gehören auch personelle Verflechtungen zwischen dem Treuhandkommanditisten und der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1979 - II ZR 178/77, BGHZ 73, 294, 298 f. und vom 17. Dezember 1979 - II ZR 240/78, WM 1980, 401, 402; Senatsbeschluss vom 18. Februar 2020 - XI ZR 196/19, juris Rn. 8).

    Als Treuhänderin hat die Musterbeklagte zu 1 daher die Interessen der treugeberisch beteiligten Anleger sachverständig wahrzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten und zu mehren, und demgemäß alles zu unterlassen, was sie gefährden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1979 - II ZR 178/77, BGHZ 73, 294, 297, vom 24. Mai 1982 - II ZR 124/81, BGHZ 84, 141, 144 und vom 24. Juli 2003 - III ZR 390/02, WM 2003, 1772, 1773).

  • FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10

    Einkommensteuer eines britischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Großbritannien

    Da Dauerschuldverhältnisse aus einem wichtigen Grund aber immer beendbar sein müssen (vgl. etwa BGH-Urteil vom 22.1.1979 II ZR 178/77, BGHZ 73, 294), ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in den Vertrag hineinzulesen (so etwa auch der BFH im dem dem BFH-Urteil vom 10.12.1992 XI R 45/88, BFHE 170, 487, BStBl II 1993, 538 zugrunde liegenden Fall).

    Darauf, wie diese zu schließen gewesen wäre (vgl. etwa für den Fall einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandverhältnisses bei einer Publikumspersonengesellschaft BGH-Urteil vom 22.1.1979 II ZR 178/77, BGHZ 73, 294), kommt es hier nicht an.

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Zu ihren Pflichten gehörte es, die Interessen der Treugeber (Anleger) sachverständig wahrzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten und zu mehren, und demgemäß alles zu unterlassen, was sie gefährden konnte (vgl. BGHZ 73, 294, 297) [BGH 22.01.1979 - II ZR 178/77].
  • OLG Hamburg, 03.05.2022 - 2 Kap 1/21

    MPC Global Maritime Opportunity Private Placement GmbH & Co. KG:

    Erfolgt die Beteiligung an einer Publikums-KG über einen Treuhänder, darf der einzelne Anleger erwarten, dass der Treuhänder bei der Verwaltung der Beteiligung die Interessen des Anlegers sachverständig wahrnehmen und alles Erforderliche tun werde, um die Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten und zu mehren, und zudem alles unterlassen werde, was sie gefährden könnte (BGH, Urteil vom 22. Januar 1979 - II ZR 178/77 -, BGHZ 73, 294 zitiert nach juris Rn. 12).
  • BGH, 17.12.1979 - II ZR 240/78

    Drohender Vermögensverfall einer Publikumskommanditgesellschaft - Leistung einer

    Damit hatte er eine Doppelstellung inne, die dem Grundsatz widerspricht, daß der Treuhandkommanditist, um die Interessen der Anleger unbefangen wahrnehmen zu können, von der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft unabhängig sein sollte (BGHZ 73, 294, 298/299).
  • LG Stade, 08.03.2018 - 5 O 200/16

    Verletzung Treuhandvertrag; Namensschuldverschreibung; Prospekthaftung im

    Sie hätte zudem die möglichen Folgen seiner Anwendung und ihre fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten aufzeigen müssen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.05.1982, II ZR 124/81, Rn. 11 ff.; Urteil vom 22.01.1979, II ZR 178/77, Rn. 13 ff., 15; Urteil vom 17.12.1979, II ZR 240/78, Rn. 12; Haas/Mock, in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 161 HGB, Rn. 215, 217; vgl. auch Casper in: Großkomm. HGB, 161, Rn. 244).
  • OLG Köln, 12.06.2012 - 18 U 296/11

    Informationsrechte eines Treugebers einer Publikums-KG

    Das widerspricht dem Grundsatz, dass der Treuhänder von der Geschäftsführung unabhängig sein soll ( BGH, Urteil vom 22.01.1979 - II ZR 178/77 -, Juris-Tz. 15; Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, Anh. § 177a, Rn. 79 ).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 48/94

    Ruhen des tariflichen Anspruchs auf Hausbrandkohle -

    In einem solchen Rechtsverhältnis ist der Treuhänder Inhaber des von ihm für Dritte nach Maßgabe eines Treuhandvertrages zu verwaltenden Rechts und kann auch entsprechend im Rechtsverkehr auftreten (BGHZ 73, 294; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 61 III 1).
  • LG München I, 23.04.2020 - 12 HKO 11736/19

    Leistungen, Abtretung, Immobilienfonds, Anfechtungsklage, Treuhandkommanditistin,

    Ebenso wenig die lediglich als obiter dictum vertretene Auffassung des BGH in II ZR 178/77.
  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 116/81

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten einer Treuhandkommanditistin -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2327
BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77 (https://dejure.org/1978,2327)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1978 - III ZR 52/77 (https://dejure.org/1978,2327)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1978 - III ZR 52/77 (https://dejure.org/1978,2327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf zusätzliche Leistungen infolge Überlassen von geförderten Wohnungen an Nichtbegünstigte - Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Förderung zur Kriegsschädenbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1503 (Ls.)
  • MDR 1979, 560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 78.75

    Miteigentum - Anforderung von Auskünften - Eigentumsrecht - Grundstücksverwalter

    Auszug aus BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77
    Da aber § 1 Abs. 3 Buchst. a WoBindG 1965 die Wohnungsbindung auch auf Wohnungen erstreckt, die nach dem 20. Juni 1948 und vor dem 1. Januar 1950 bezugsfertig geworden sind, folgt daraus zwingend, daß hinsichtlich solcher Wohnungen nur die Begriffsbestimmung "öffentliche Mittel" aus dem Ersten Wohnungsbaugesetz zu entnehmen ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Wohnungen auch im übrigen unter dieses Gesetz fallen (BVerwGE 51, 291, 294; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender a.a.O. § 1 Anm. 2).

    Wurden in einer kriegszerstörten Stadt Bauvorhaben gefördert, um die Wohnungsnot zu lindern, so dienten diese Vorhaben der Allgemeinheit und damit den breiten Schichten des Volkes unabhängig davon, welche Wohnungssuchenden später in die Wohnungen einzogen (BVerwGE 51, 291, 296/7).

    Gleichwohl läge - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem in BVerwGE 51, 291, 295 veröffentlichten Urteil überzeugend ausgeführt hat - keine verfassungswidrige "Rückwirkung" vor, wenn das dem Beklagten gewährte Darlehen nach § 3 des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. August 1950 noch nicht zu den öffentlichen Mitteln zu rechnen war.

  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 168/74

    Darlehensvertrag eines Wohnungsbauunternehmens - Überlassung eines öffentlich

    Auszug aus BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77
    Für das weitere Verfahren ist zu beachten: Ist dem Verfügungsberechtigten bekannt, daß die Wohnung öffentlich gefördert ist, so ist er schon auf Grund dieser Kenntnis verpflichtet, sich im einzelnen über seine mit der öffentlichen Förderung zusammenhängenden Verpflichtungen zu erkundigen, wenn er diese nicht genügend sicher kennt (BGH WM 1977, 540, 542).
  • BGH, 25.10.1973 - III ZR 108/72

    Zusätzliche Leistungen nach § 25 Wohnungsbindungsgesetz 1965

    Auszug aus BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77
    Diese Ansicht stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein (BGHZ 61, 296, 297; BGH WM 1974, 43 und 44).
  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 177/63
    Auszug aus BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77
    Die Auslegung des Darlehensvertrages kann das Revisionsgericht selbst vornehmen, weil er einem Muster des Ministers für Wiederaufbau vom 9. Mai 1949 (MBl. NW 1949, 595, 615) entspricht und gleichlautende Verträge auch außerhalb des Bezirks des Berufungsgerichts bewußt und gewollt zum Zwecke der Vereinheitlichung geschlossen worden sind (vgl. BGH MDR 1964, 753).
  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 98/83

    Zinserhöhung bei Wohnungsfürsorgedarlehen

    Anders als etwa bei der am 1. Januar 1974 in Kraft getretenen Änderung des § 25 WoBindG (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. November 1978 - III ZR 52/77 = LM WoBindG 1965 Nr. 10 und BVerwG Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1) liegt es auch nicht so, daß der Gesetzgeber die streitige Zinserhöhung zwingend dem öffentlichen Recht zugeordnet hätte.
  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 156/83

    Gewährung eines Darlehens aus Wohnungsfürsorgemitteln durch den Bund - Bestimmung

    Anders als etwa bei der am 1. Januar 1974 in Kraft getretenen Änderung des § 25 WoBindG (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. November 1978 - III ZR 52/77 = LM WoBindG 1965 Nr. 10 und BVerwG Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1) liegt es auch nicht so, daß der Gesetzgeber die streitige Zinserhöhung zwingend dem öffentlichen Recht zugeordnet hätte.
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 153/83
    Anders als etwa bei der am 1. Januar 1974 in Kraft getretenen Änderung des § 25 WoBindG (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. November 1978 - III ZR 52/77 = LM WoBindG 1965 Nr. 10 und BVerwG Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1) liegt es auch nicht so, daß der Gesetzgeber die streitige Zinserhöhung zwingend dem öffentlichen Recht zugeordnet hätte.
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 45/97 R

    Unfallversicherungsschutz - öffentlich geförderter Wohnungsbau - KfW-Wohnraum -

    Entgegen der Ansicht des Klägers rechtfertigen die von ihm zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1979, 1503) und des BVerwG (BVerwGE 51, 291) kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 145/83

    Gewährung eines Darlehens aus Wohnungsfürsorgemitteln durch den Bund -

    Anders als etwa bei der am 1. Januar 1974 in Kraft getretenen Änderung des § 25 WoBindG (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. November 1978 - III ZR 52/77 = LM WoBindG 1965 Nr. 10 und BVerwG Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1) liegt es auch nicht so, daß der Gesetzgeber die streitige Zinserhöhung zwingend dem öffentlichen Recht zugeordnet hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht