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   BGH, 03.11.1978 - IV ZB 105/78   

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https://dejure.org/1978,2012
BGH, 03.11.1978 - IV ZB 105/78 (https://dejure.org/1978,2012)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1978 - IV ZB 105/78 (https://dejure.org/1978,2012)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1978 - IV ZB 105/78 (https://dejure.org/1978,2012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils des Landgerichts bzgl. einer Wiederaufnahmeklage mit der Berufung - Vorliegen eines Zwischenurteils, durch das im Wiederaufnahmeverfahren ein landgerichtliches Urteil aufgehoben wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 427
  • MDR 1979, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.10.2017 - VI ZR 520/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der

    Zu den über § 280 ZPO vorab klärungsfähigen Fragen gehört auch die Statthaftigkeit der gewählten Klageart (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1978 - IV ZB 105/78, NJW 1979, 427, 428; MünchKomm/Prütting, ZPO, 5. Aufl., § 280 Rn. 3 iVm MünchKomm/Becker-Eberhard, ZPO, aaO, Vorb. zu § 253 Rn. 10, 22).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    Das konnte durch Zwischenurteil geschehen; ein solches ist analog § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO selbständig anfechtbar und auch hinsichtlich der Bejahung des Wiederaufnahmegrundes angreifbar (BGH, Beschl. v. 3. November 1978 - IV ZB 105/78, NJW 1979, 427, 428).
  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Da das Zwischenurteil nach dem seit 1. Juli 1976 geltenden Rechtszustand in vollem Umfang der Anfechtung unterliegt (vgl. BGH, Beschluß vom 3. November 1978 - IV ZB 105/78 - FamRZ 1979, 118), wird die Auffassung vertreten, daß mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft des Zwischenurteils das angefochtene Scheidungsurteil (rückwirkend) beseitigt und die ursprüngliche Ehe wiederhergestellt werde (vgl. Bruns, Zivilprozeßrecht 2. Aufl. Rdn. 295 a.E.; Jauernig, a.a.O. sowie auch Rüßmann AcP 167, 410, 413 f. und Zeuner MDR 1960, 85, 87 f.).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92

    Restitutionsklage bei unzureichender Begutachtung und Amtsaufklärung

    Das konnte durch Zwischenurteil geschehen; ein solches ist analog § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO selbständig anfechtbar und auch hinsichtlich der Bejahung des Wiederaufnahmegrundes angreifbar (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZB 105/78 - NJW 1979, 427, 428).
  • BVerwG, 06.01.1984 - 8 B 146.83

    Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage - Darlegungsanforderungen an die

    Ein Wiederaufnahmeverfahren vollzieht sich - wie es die Klägerin mit ihrem Hinweis "auf die Dreiteilung des Wiederaufnahmeverfahrens im Zivilprozeß" (Beschwerdeschrift S. 4) zu Recht gekennzeichnet hat - in drei Stufen (vgl. dazu im einzelnen BGH, Beschluß vom 3. November 1978 - IV ZB 105/78 - NJW 1979, 427 m.weit.Nachw.): Zunächst prüft das Gericht die Zulässigkeit der Klage, und zwar sowohl das Vorliegen der allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen als auch der besonderen Voraussetzungen der Wiederaufnahmeklage (§ 589 ZPO).
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