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   OLG Hamm, 29.10.1979 - 15 W 245/79   

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https://dejure.org/1979,4043
OLG Hamm, 29.10.1979 - 15 W 245/79 (https://dejure.org/1979,4043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.1979 - 15 W 245/79 (https://dejure.org/1979,4043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 1979 - 15 W 245/79 (https://dejure.org/1979,4043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 237
  • DNotZ 1980, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 09.09.2003 - 8 W 291/03

    Freiwillige Bezahlung einer notariellen Kostenrechung; Zustellung einer

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz der hieran geübten Kritik (vgl. BayOblG DNotZ 1987, 175; SchlHOLG JurBüro 1983, 1694; OLG Hamm NJW 1980, 237, 239; KG JurBüro 1980, 260; LG Frankfurt/M. JurBüro 1976, 224; Korintenberg, KostO, 15. Aufl., § 156 Rdnr. 16; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 32. Aufl., § 156 KostO Rdnr. 19; Rohs/Wedewer, KostO, 2. Aufl., § 156 Rdnr. 14a) auch weiterhin fest.
  • BayObLG, 31.07.1986 - BReg. 3 Z 52/86

    Kein Beginn der Beschwerdeausschlußfrist mit freiwilliger Kostenzahlung

    Aus all diesen Gründen schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, wonach nur die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung des Notars nach dem keiner anderen Auslegung fähigen Wortlaut und dem Sinngehalt des § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO die dort genannte Ausschlußfrist in Lauf setzt, nicht aber die freiwillige Zahlung der Kosten (KG OLGZ 1966, 90 = JurBüro 1966, 868 und JurBüro 1980, 260 /261 = Rpfleger 1980, 34 LS; OLG Hamm NJW 1980, 237 /239; OLG Schleswig JurBüro 1983, 1694 f.; LG Frankfurt JurBüro 1976, 224 ; wohl auch OLG Frankfurt Rpfleger 1963, 128 und DNotZ 1965, 317 ; Göttlich/ Mümmler KostO B. Aufl. Stichwort "Einwendungen" S. 337; Hartmann Kostengesetze 21. Aufl. Anm. 2 C d, Korintenberg Rdnr. 16, Rohs/Wedewer Anm. II A. e, je zu § 156; BayObLGZ 1964, -84/88, allerdings nur für den Fall einer nicht dem Gesetz entsprechenden Kostenberechnung; a.A. OLG Celle Rpf leger 1961, 210 = DNotZ 1961, 216 und NdsRpfl 1972, 219; OLG Frankfurt Rpfleger 1966, 342 ; OLG Braunschweig MDR 1976, 411).
  • OLG Hamm, 21.02.1980 - 15 W 166/79

    Befristung der Notarkostenbeschwerde bei freiwilliger Bezahlung; Verwirkung

    Zur Frage, ob die freiwillige Bezahlung der Kostenberechnung der Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung gleichgestellt werden kann, hat der Senat inzwischen in Kenntnis der vorliegenden Rechtsbeschwerde in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1979 ( NJW 1980, 237 ) im Sinne der landgerichtlichen Auffassung mit folgenden Ausführungen Stellung genommen: Die Auffassung, daß der Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung die freiwillige Bezahlung der Kosten durch den Kostenschuldner gleichzustellen und in diesem Falle § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO entsprechend anzuwenden sei, haben bisher das OLG Celle ( DNotZ 1961, 216 ), das OLG Braunschweig ( MDR 1976, 411 ), das OLG Frankfurt ( Rpfleger 1966, 342 ) und Schalhorn ( JurBüro 1972, 206 ) vertreten.
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