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   OLG Bremen, 04.12.1980 - BL 337/80   

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OLG Bremen, 04.12.1980 - BL 337/80 (https://dejure.org/1980,2615)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.12.1980 - BL 337/80 (https://dejure.org/1980,2615)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Dezember 1980 - BL 337/80 (https://dejure.org/1980,2615)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2711
  • StV 1981, 139
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Die Grenze zum Versuch wäre hier erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten worden (so auch Hans.OLG Hamburg JR 1981, 158 ff mit zust. Anm. Rudolphi; OLG Bremen NJW 1981, 2711 [OLG Bremen 04.12.1980 - BL 337/80]; KG, NStZ 1981, 449 f; Pelchen in Karlsruher Komm. StPO § 60 Rdnr. 25; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 258 Rdn. 31).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2009 - 1 AR 32/09

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger wegen des Verdachts der

    Es unterstellt, dass der Angeklagte alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat und dass seiner Verurteilung keine Prozesshindernisse entgegenstehen, und prüft nur, ob sein Verteidiger, wenn diese Unterstellung zutrifft, einer Straftat nach den §§ 257 ff StGB verdächtig ist (vgl. OLG Braunschweig Strafverteidiger 1984, 500; OLG Bremen NJW 1981, 2711).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04

    Ausschließung des Verteidigers: Kontaktaufnahme mit sachverständigem Zeugen

    In einem derartigen Fall ist die Vorlage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 945; OLG Braunschweig StV 1984, 500, 502; OLG Bremen NJW 1981, 2711; LG Bamberg AnwBl 1980, 33; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 1).
  • OLG Köln, 14.10.2002 - 2 Ws 508/02

    Ausschließung eines Wahlverteidigers wegen versuchter Strafvereitelung; Hinweis

    Es begeht noch keinen Versuch der Strafvereitelung nach § 258 StGB, wer es erfolglos unternimmt, einen Zeugen zu einer falschen Aussage zugunsten eines Beschuldigten zu beeinflussen; dem gemäß kann ein Verteidiger in einem solchen Fall auch nicht gem. § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO ausgeschlossen werden (OLG Bremen NJW 81, 2711).

    Die ablehnende Entscheidung über die Ausschließung eines Verteidigers kann entgegen § 138 d Abs. 1 StPO ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn eine Ausschließung von vornherein nicht in Betracht kommt (OLG Bremen NJW 81, 2711; ständige Rechtsprechung auch des Senats, zuletzt SenatsE 2 Ws 53/02 vom 5. März 2002).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 3 Ws 190/03

    Verteidigerausschluss: Verwerfung der Vorlage ohne mündliche Verhandlung;

    In einem derartigen Fall ist die Vorlage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 945; OLG Braunschweig StV 1984, 500, 502; OLG Bremen NJW 1981, 2711; LG Bamberg AnwBl 1980, 33; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 1).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 AR 88/94
    Da der Senat diese Entscheidung, die im Ergebnis dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft folgt, allein auf rechtliche Erwägungen stützen kann, war eine mündliche Verhandlung gemäß § 138 d Abs. 1 StPO entbehrlich (vgl. OLG Bremen NJW 1981, 2711; OLG Düsseldorf NJW 1991, 996 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO, Rdn. 1).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86

    Ausschluss eines Verteidigers ; Leistung einer psychischen Beihilfe zur Straftat

    Da sonach ein Ausschluß des Verteidigers unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt, war der Antrag ohne die in § 138 d Abs. 1 StPO vorgeschriebene mündliche Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 [OLG Karlsruhe 14.03.1975 - 2 ARs 5/75] ; OLG Bremen NJW 1981, 2711 [OLG Bremen 04.12.1980 - BL 337/80] ; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 185) als unzulässig zurückzuweisen.
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