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   OLG Hamm, 27.06.1984 - 6 Ss 1558/83   

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https://dejure.org/1984,2046
OLG Hamm, 27.06.1984 - 6 Ss 1558/83 (https://dejure.org/1984,2046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1984 - 6 Ss 1558/83 (https://dejure.org/1984,2046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 6 Ss 1558/83 (https://dejure.org/1984,2046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldstrafe wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Verschleierung von Arbeitszeiten und Lenkzeiten eines Kraftfahrers; Begriff der Echtheit bei der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung i.S.v. § 268 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 268 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2173
  • MDR 1984, 1040
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78

    Unrichtige Aufzeichnung eines Fahrtenschreibers - Verurteilung wegen Fälschung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1984 - 6 Ss 1558/83
    "... Die Tathandlung des störenden Einwirkens auf den Aufzeichnungsvorgang [§ 268 Abs. 3 StGB] verlangt Eingriffe, die den selbsttätig fehlerfreien Funktionsablauf des aufzeichnenden Geräts in Mitleidenschaft ziehen (BGHSt 28, 300 [hier: III (334) 139 b]).
  • BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01

    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als störende Einwirkung angesehen worden das Verbiegen des Geschwindigkeitsschreibers (BayObLGSt 1995, 46) und das Verstellen der Zeituhr des Kontrollgeräte (BayObLG MDR 1, 986, 688; OLG Hamm NJW 1984, 2173) oder das Verwenden gerätefremder Diagrammscheiben 40, 26).
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