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   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84   

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BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,852)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,852)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei fortgesetzten Taten - Grundsatz des "ne bis in idem" - Anforderungen an "Gegenstand der Strafklage" bei Urteilen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Rechtskraftwirkung bei Verurteilung wegen fortgesetzter Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO (1975) § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1174
  • MDR 1985, 423
  • NStZ 1985, 325 (Ls.)
  • StV 1985, 183
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 25.03.1920 - I 843/19

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein,

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Entscheidendes Gewicht kommt dem bereits vom Reichsgericht hervorgehobenen Gesichtspunkt zu, daß ein Verbrauch der Strafklage mit der Folge, daß der Grundsatz "ne bis in idem" anwendbar ist, nur durch die Aburteilung von Taten oder Einzelakten einer Tat eintreten kann, die "Gegenstand der Strafklage" waren (RGSt 54, 283, 285).

  • RG, 11.05.1920 - IV 229/20

    Inwieweit wird die Strafklage wegen einzelner Fälle einfacher Hehlerei

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Anders verhält es sich, wenn die frühere Verurteilung wegen einer - sei es auch nur aus zwei Einzelakten gebildeten - fortgesetzten Tat erfolgte (vgl. dazu RGSt 51, 253, 254; 54, 333, 334; BGHSt 6, 92, 95; BGH GA 1958, 366, 367; vgl. auch BGHSt 5, 136, 138/139).

  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung oder von mehreren Handlungen, die als selbständige angesehen werden, erstreckt sich indessen die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung; nach der wirklichen Sachlage gegebene, jedoch nicht wahrgenommene Möglichkeiten der Umgestaltung der Strafklage oder der Einbeziehung ändern daran nichts (BGH, Urt. vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Im angefochtenen Urteil ist insbesondere dargetan, daß die Angeklagte vor Beendigung des ersten Teilstücks der in Betracht kommenden Handlungsreihe (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; vgl. ferner BGHSt 23, 33, 34/35; BGH NJW 1984, 376) einen hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz faßte, Jürgen W., einem Großdealer, mit dem sie im Sommer 1981 ein Liebesverhältnis unterhielt, zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (es handelte sich um Haschisch, das aus Marokko stammte) Hilfe zu leisten.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Im angefochtenen Urteil ist insbesondere dargetan, daß die Angeklagte vor Beendigung des ersten Teilstücks der in Betracht kommenden Handlungsreihe (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; vgl. ferner BGHSt 23, 33, 34/35; BGH NJW 1984, 376) einen hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz faßte, Jürgen W., einem Großdealer, mit dem sie im Sommer 1981 ein Liebesverhältnis unterhielt, zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (es handelte sich um Haschisch, das aus Marokko stammte) Hilfe zu leisten.
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Insbesondere greifen die in der Entscheidung BGHSt 15, 268, 272 - als obiter dictum - geäußerten Bedenken nicht durch:.
  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Im angefochtenen Urteil ist insbesondere dargetan, daß die Angeklagte vor Beendigung des ersten Teilstücks der in Betracht kommenden Handlungsreihe (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; vgl. ferner BGHSt 23, 33, 34/35; BGH NJW 1984, 376) einen hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz faßte, Jürgen W., einem Großdealer, mit dem sie im Sommer 1981 ein Liebesverhältnis unterhielt, zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (es handelte sich um Haschisch, das aus Marokko stammte) Hilfe zu leisten.
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Anders verhält es sich, wenn die frühere Verurteilung wegen einer - sei es auch nur aus zwei Einzelakten gebildeten - fortgesetzten Tat erfolgte (vgl. dazu RGSt 51, 253, 254; 54, 333, 334; BGHSt 6, 92, 95; BGH GA 1958, 366, 367; vgl. auch BGHSt 5, 136, 138/139).
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Anders verhält es sich, wenn die frühere Verurteilung wegen einer - sei es auch nur aus zwei Einzelakten gebildeten - fortgesetzten Tat erfolgte (vgl. dazu RGSt 51, 253, 254; 54, 333, 334; BGHSt 6, 92, 95; BGH GA 1958, 366, 367; vgl. auch BGHSt 5, 136, 138/139).
  • BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84

    Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit

  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 668/83

    Verfahrenshindernis durch Verbrauch der Strafklage - Strafverfolgungshindernis

  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für

  • RG, 25.11.1913 - V 573/13

    Zum Verbrauche der Strafklage, wenn der Täter von der Anklage wegen einer

  • RG, 16.10.1917 - V 438/17

    Zur Frage der Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhanges bei verurteilendem und

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    So verbrauchte die Aburteilung eines Einzelaktes einer fortgesetzten Handlung nicht die Strafklage für den Rest dieser - einheitlichen - Handlung (st. Rspr. vgl. BGH MDR 1985, 423 f; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1, 4).
  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

    Dagegen hindert die Verurteilung wegen eines als eine selbständige Tat angesehenen Einzelaktes der fortgesetzten Handlung nicht, andere Einzelakte dieser Tat gesondert zu verfolgen (BGH NJW 1985, 1174 m.w.N.; BGHR StPO S 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).

    Die unterschiedliche Behandlung dieser Fallgruppen wird insbesondere mit der Erwägung begründet, daß jedenfalls bei einer Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung der erste Tatrichter die Möglichkeit ins Auge fassen konnte und mußte, in den Fortsetzungszusammenhang könnten weitere Einzelhandlungen fallen, auf die sich der Verbrauch der Straf klage erstreckt (BGH NJW 1985, 1174).

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH, Urt. v. 13.12.1984 - III ZR 20/83, NJW 1985, 1174, 1175).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln am 28. Juni 1986 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424).
  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier der Fahrt vom 11. Februar 1988 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen

    Dagegen hindert die Verurteilung wegen eines als eine selbständige Tat angesehenen Einzelaktes der fortgesetzten Handlung nicht, andere Einzelakte dieser Tat gesondert zu verfolgen (BGH NJW 1985, 1174 m.w.N.; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

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  • BGH, 22.05.1986 - 4 StR 64/86

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die allgemeine Sachrüge -

    Das würde auch gelten, wenn der Vorfall nicht als selbständige Tat, sondern als Einzelakt der im vorliegenden Verfahren angenommenen fortgesetzten Handlung zu würdigen wäre (BGH NJW 1985, 1174; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, bei Hürxthal DRiZ 1978, 86).
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