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KG, 19.03.1984 - 22 U 894/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezogener Strom über einen falsch zugeordneten Zähler als Vermögensnachteil; Vermögungsverschiebung bei vertauschten Zählern lediglich zwischen Verbraucher und Elektrizitätsunternehmen; Leistung eines Dritten bei präziser Beschreibung des Verwendungszweckes; Verjährung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.12.1982 - 18 O 443/82
- KG, 19.03.1984 - 22 U 894/83
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1714
- VersR 1985, 973
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78
Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung
Auszug aus KG, 19.03.1984 - 22 U 894/83
Mit dieser präzisen Beschreibung des Verwendungszweckes ist es ausgeschlossen, die Zahlung des Kl. gem. § 267 BGB als Leistung eines Dritten zu qualifizieren, welche die Verbindlichkeiten des Bekl. gegenüber der Bewag getilgt hat (ständ. Rechtspr., [u.a.] BGHZ 75, 299 [hier: I (144) 83 a]). - LG Aachen, 27.07.1984 - 5 S 193/84
Bereicherungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer einer Nachbarwohnung wegen …
Auszug aus KG, 19.03.1984 - 22 U 894/83
Der Senat wies die Klage, anders als das LG Aachen (NJW 1984, 2421 [hier: I (144) 104 a]) in dem dort entschiedenen Fall, ab.
- OLG Koblenz, 08.12.2005 - 6 U 763/05
Ungerechtfertigte Bereicherung: Nichtleistungskondiktion bei Weiterzahlung der …
Der vorliegende Fall unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von demjenigen, der Gegenstand der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Kammergerichts in NJW 1985, 1714 war, in welchem eine ungerechtfertigte Bereicherung verneint wurde. - LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00
Zahlungsanspruch eines Elektrizitätsversorgers bei fehlerhafter Funktion der …
Der Kläger hat die Beklagte zumindest wirtschaftlich gesehen nicht von einer eigenen Verbindlichkeit gegenüber den ... befreit (vgl. Martinek JuS 1985, 596, 601; KG NJW 1985, 1714, 1715).