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Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83   

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BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83 (https://dejure.org/1986,1133)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1986 - 1 ABR 86/83 (https://dejure.org/1986,1133)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 (https://dejure.org/1986,1133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 348
  • NJW 1986, 1778 (Ls.)
  • MDR 1986, 524
  • NZA 1986, 578 (Ls.)
  • BB 1986, 948
  • DB 1986, 1184
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Ein Rechtsmittel (hier: Rechtsbeschwerde) kann durch Telekopie eingelegt und begründet werden (Bestätigung von BAG 43, 46.

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Folgerichtig wurde dann auch die Einlegung des Rechtsmittels durch Fernschreiber zugelassen (BGHZ 87, 63; BGHSt 31, 7; BSG, aaO).

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).

  • BFH, 22.03.1983 - VIII B 117/80

    Telefax - Nichtzulassungsbeschwerde - Postzustellung

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb die Frage aufgeworfen, ob die Entwicklung des Telebriefes nicht die Rechtsmitteleinlegung durch Telegramme hinfällig machen kann (BFHE 138, 403, 405).

  • BSG, 28.06.1985 - 7 BAr 36/85

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Übermittlung durch Telebrief -

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Die beim Rechtsmittelgericht eingehende Kopie muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (im Anschluß an BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85).

    So hat auch das Bundessozialgericht entschieden: Fehlt auf der durch Telekopie übermittelten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160 a Abs. 2 SGG die Wiedergabe der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten, ist die Beschwerde nicht formgerecht begründet (BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 -).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Außerdem muß feststehen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern daß er mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. GemS-OGB NJW 1980, 172, 174; BAGE, aaO).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Es hat bei neuen technischen Übermittlungsformen darauf abgestellt, welcher Grad von Formstrenge nach den jeweils maßgebenden Verfahrensvorschriften sinnvoll gefordert werden kann (BAGE 30, 86, 101 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 154/76] = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).
  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Folgerichtig wurde dann auch die Einlegung des Rechtsmittels durch Fernschreiber zugelassen (BGHZ 87, 63; BGHSt 31, 7; BSG, aaO).
  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Dem sind die Obersten Gerichtshöfe des Bundes im Ergebnis einhellig gefolgt (BGH NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217).
  • BFH, 14.06.1985 - III R 265/84

    Revision - Einlegung durch Telegramm

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

  • OLG Koblenz, 02.01.1984 - 2 Ss 540/83
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Erforderlich ist in einem solchen Falle aber, daß die Kopiervorlage unterschrieben ist und daß diese Unterschrift auf der Fernkopie wiedergegeben wird (BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89 - NJW 1990, 188 m.N.; BSG, Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - und BAG, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - beide NJW 1986, 1778 L).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auch wenn sich diese Vorlagefrage im Streitfall nicht stellt, weil es hier nicht um die Einreichung eines derartigen Computerfax geht, sondern um die Frage, ob die Faksimileunterschrift auf der Papiervorlage einer durch Telefax übermittelten Klageschrift ausreicht, könnte gleichwohl die Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung zweifelhaft sein, weil der Bundesgerichtshof bisher auch bei der hier gewählten Methode der Faxübermittlung die eigenhändige Unterschrift des postulationsfähigen Rechtsanwalts für erforderlich gehalten hat (BGHZ 111, 339, 347 m.w.N. sowie Beschluß vom 4. Mai 1995 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097; ebenso BAG NJW 1986, 1778).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Für die neu entwickelten technischen Übertragungssysteme des Fernkopierens einer Vorlage über das öffentliche Fernsprechnetz direkt an das Rechtsmittelgericht als Empfänger (Telefax-Dienst) oder - bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts - an die nächstgelegene Postanstalt, die dann per Eilboten die Telekopie noch am gleichen Tag überbringt (Telebrief), hat die Rechtsprechung ebenfalls die Eignung zur Erfüllung der prozessualen Formvorschrift bejaht (BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; 43, 46 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BGHZ 87, 63; BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG; BFHE 136, 38).

    Da durch diese Weiterentwicklung der fernmeldetechnischen Übertragungsmöglichkeiten die gesamte Urschrift einschließlich der handschriftlich vollzogenen Unterschrift durch das Empfangsgerät reproduziert wird, hat die Rechtsprechung folgerichtig für die Formwahrung die Wiedergabe der eigenhändigen Unterschrift des Anwalts verlangt (BAGE 53, 105, 107; BAGE 50, 348, 355; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985, aaO).

    Der Rechtsmittelführer muß das, was technisch möglich ist, leisten, um die Anforderung der eigenhändigen Unterschrift zu erfüllen (BAGE 50, 348, 354).

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Die Revisionsbegründung kann durch Telekopie von einem Rechtsanwalt unmittelbar beim Revisionsgericht - ohne Übermittlung der Deutschen Bundespost - wirksam eingereicht werden (Fortführung von BAG, NZA 1986, 578 L = NJW 1986, 1778 L; BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = NJW 1986, 199).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, daß das Formerfordernis durch Übermittlung einer im Telebriefverfahren hergestellten Fernkopie, die dem Rechtsmittelgericht auf postalischem Weg zugeleitet wird, erfüllt ist (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 43, 46, 49 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63).

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Erforderlich ist aber, daß die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschrieben worden ist und daß dessen Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird (BSG aaO.; BAGE 50, 348 ; vergleiche auch BFHE 136, 41).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Es ist zwar in der Rechtsprechung inzwischen allgemein anerkannt, daß prozessuale Erklärungen, insbesondere Rechtsbehelfe, fristwahrend durch Telefax eingelegt werden können (vgl. BSG SozR 1500 § 160 a Nr. 53; BSGE 70, 197 = SozR 7833 § 1 Nr. 7; BGH NJW 1990, 188; BAGE 50, 348; BFHE 136, 38).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

    Ein durch Telekopie eingelegtes Rechtsmittel muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG).

    Auf das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217; BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979, unter B 2 a der Gründe) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45) lediglich - wegen der objektiven Unmöglichkeit - bei der Einlegung von Rechtsmitteln durch Telegramm verzichtet.

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 14/87

    Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Arbeitsgericht postulationsfähigen

    Ein durch Telekopie eingelegtes Rechtsmittel muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG).

    Auf das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217; BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979, unter B 2 a der Gründe) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45) lediglich - wegen der objektiven Unmöglichkeit - bei der Einlegung von Rechtsmitteln durch Telegramm verzichtet.

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Der Bundesfinanzhof hat sich im Zwischenurteil vom 10. März 1982 (BFHE 136, 38, 41) durch den Beschluß des Zehnten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zwar nicht gehindert gesehen, eine am letzten Tag der Revisionsbegründungsfrist vom Revisionskläger durch Fernkopierer an ein Münchener Postamt übermittelte und durch Telebrief dem Bundesfinanzhof zugeleitete Revisionsbegründung als rechtzeitig anzusehen, wie auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die durch Telebrief beförderte Erklärung gelten läßt (vgl. BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = AP, aaO; BAGE 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BAGE 53, 105 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - AP Nr. 10 zu § 130 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 15/87

    Formerfordernis einer Berufungsschrift im arbeitsgerichtlichen Prozess

    Ein durch Telekopie eingelegtes Rechtsmittel muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG).

    Auf das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217; BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979, unter B 2 a der Gründe) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45) lediglich - wegen der objektiven Unmöglichkeit - bei der Einlegung von Rechtsmitteln durch Telegramm verzichtet.

  • BAG, 02.09.1987 - 7 AZR 267/87

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Verfristung infolge Einreichung eines nicht

  • LAG Bremen, 02.04.1993 - 4 Sa 378/92

    Klage einer Arbeitnehmerin gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme von mehreren

  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 16/87
  • BFH, 19.01.1989 - IV R 21/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 23/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 72/85

    Anspruch des Betriebsrat auf Einblicknahme in die Listen über die Bruttolöhne und

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 41/89
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Rechtsprechung
   BSG, 28.06.1985 - 7 BAr 36/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2407
BSG, 28.06.1985 - 7 BAr 36/85 (https://dejure.org/1985,2407)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1985 - 7 BAr 36/85 (https://dejure.org/1985,2407)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 (https://dejure.org/1985,2407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Übermittlung durch Telebrief - Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1778 (Ls.)
  • MDR 1985, 1053
  • NZA 1986, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Diese Grundsätze müssen auch für die Übermittlung von Rechtsmittelbegründungschriften gelten (BSG NZA 1986, 578 ; MDR 1985, 1053).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Für die neu entwickelten technischen Übertragungssysteme des Fernkopierens einer Vorlage über das öffentliche Fernsprechnetz direkt an das Rechtsmittelgericht als Empfänger (Telefax-Dienst) oder - bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts - an die nächstgelegene Postanstalt, die dann per Eilboten die Telekopie noch am gleichen Tag überbringt (Telebrief), hat die Rechtsprechung ebenfalls die Eignung zur Erfüllung der prozessualen Formvorschrift bejaht (BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; 43, 46 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BGHZ 87, 63; BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG; BFHE 136, 38).

    Da durch diese Weiterentwicklung der fernmeldetechnischen Übertragungsmöglichkeiten die gesamte Urschrift einschließlich der handschriftlich vollzogenen Unterschrift durch das Empfangsgerät reproduziert wird, hat die Rechtsprechung folgerichtig für die Formwahrung die Wiedergabe der eigenhändigen Unterschrift des Anwalts verlangt (BAGE 53, 105, 107; BAGE 50, 348, 355; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985, aaO).

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83

    Rechtsmittel

    Die beim Rechtsmittelgericht eingehende Kopie muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (im Anschluß an BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85).

    So hat auch das Bundessozialgericht entschieden: Fehlt auf der durch Telekopie übermittelten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160 a Abs. 2 SGG die Wiedergabe der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten, ist die Beschwerde nicht formgerecht begründet (BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 6 SB 1439/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessvollmacht per Telefax - Prozessurteil -

    Im Übrigen verweist der Senat auf den die Übermittlung von Rechtsmitteleinlegungs- und -begründungsschriftsätzen im Wege des Telebriefverfahrens (Telefax, Telekopie) für zulässig erachtenden Beschluss des BSG vom 28. Juni 1985 (7 BAr 36/85, SozR 1500 § 160a Nr. 53; siehe auch BSG, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 41/89 - veröffentlicht in juris), wonach gerade das Verfahren der Telekopie im Hinblick auf die Art seiner fernmeldetechnischen Übermittlung die Gewähr für eine einwandfreie und zuverlässige Wiedergabe des Inhalts und der Unterschrift bei Schriftstücken gebe und gegenüber der Übermittlung durch Telegramm oder Fernschreiber eine erhöhte Inhalts- und Unterschriftsgarantie biete.
  • BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88

    Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines

    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung auch in diesen Fällen - soweit technisch möglich - am Unterschriftserfordernis festgehalten hat (so für die Telekopie BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; BSG Bechluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - NJW 1986, 1778 und neuerdings BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen), vertauscht sie Ausnahme und Regeltatbestand.
  • OLG Köln, 09.01.1991 - 2 U 99/90

    Beweiskraft eines Telefax-Ausdrucks im Urkundenprozeß

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt und/oder begründet werden können (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; BGH NJW 1982, 1470; BGH NJW 1983, 1498; BGH NJW 1989, 589; BGH NJW 1990, 187; BGH NJW 1990, 188; BGH NJW 1990, 990; BAG NJW 1984, 199 f.; BAG NJW 1987, 341 f.; BAG NJW 1989, 1822 f.; BFH NJW 1982, 1520; BSG NJW 1986, 1778; BVerwG NJW 1989, 2641; Senat, NJW-RR 1990, 894, 895; OLG Hamburg, NJW 1989, 3167), obwohl sonst grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung dre Rechtsmittelschrift oder -begründung für erforderlich erachtet wird.
  • BSG, 27.01.2020 - B 4 AS 33/20 B

    Verfristete Beschwerdebegründung in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Beschwerdebegründung muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist schriftlich - dh mit Unterschrift - beim BSG eingehen ( BSG vom 28.6.1985 - 7 BAr 36/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 53; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGG , 2017 , § 160a RdNr ) .
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 21/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 122.90

    Anforderungen an die Einreichung einer Beschwerdeschrift - Zulässigkeit und

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 4 KR 3825/12
  • BFH, 19.01.1989 - IV R 23/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1988 - 13 S 2026/88

    Wahrung der Klagefrist durch Telebrief

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 14/87

    Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Arbeitsgericht postulationsfähigen

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 15/87

    Formerfordernis einer Berufungsschrift im arbeitsgerichtlichen Prozess

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 7 AS 213/16
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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.1986 - II R 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1650
BFH, 29.01.1986 - II R 5/86 (https://dejure.org/1986,1650)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1986 - II R 5/86 (https://dejure.org/1986,1650)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - II R 5/86 (https://dejure.org/1986,1650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 499
  • NJW 1986, 1778
  • BB 1986, 658
  • BStBl II 1986, 301
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.01.1986 - II R 5/86
    Auch in einem solchen Fall erfordert die gesetzliche Förmlichkeitsregelung über die Nichtzulassungsbeschwerde die Einreichung der Beschwerdebegründung bzw. der Beschwerde bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1983 2 BvR 735/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 221 zur vergleichbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BFH, 05.03.1975 - II R 159/73

    Revision - Schriftliche Begründung - Keine Unterschrift - Kein Ablauf der

    Auszug aus BFH, 29.01.1986 - II R 5/86
    Anders als bei der Revisionsbegründung (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1975 II R 159/73, BFHE 115, 302, BStBl II 1975, 516) ist jedoch Voraussetzung, daß auch die Beschwerdebegründung bei dem Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten werden soll; denn dieses Gericht hat darüber zu entscheiden, ob es der Beschwerde abhelfen will.
  • BFH, 03.06.1998 - I B 35/97

    Rückgängigmachung einer Tilgungsleistung - Stundung bis Umbuchung - Unbillige

    Abweichend vom Wortlaut dieser Regelung kann zwar die Nichtzulassungsbeschwerde nicht nur in der Beschwerdeschrift selbst, sondern auch in einem gesonderten Schriftsatz wirksam begründet werden (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl 1986, 301, 302; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 204, m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür ist aber jedenfalls, daß die Begründung innerhalb der in § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO genannten Monatsfrist erfolgt (BFH in BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301, 302).

  • BFH, 02.12.1988 - X R 92/88

    Revisionsfrist - Wahrung - Revision - Einlegung beim BFH - Wiedereinsetzung in

    Nach § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO ist alles nachzuholen, was sonst innerhalb der Frist hätte geschehen müssen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429; vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301).
  • BFH, 13.08.1999 - V B 114/99

    Frist für die Begründung einer NZB

    Das gilt auch, wenn die Beschwerde durch besonderen Schriftsatz begründet wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301; vom 6. Mai 1998 II B 36/98, BFH/NV 1998, 1498; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 53, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1997 - III B 33/96

    Anspruch auf Investitionszulage für eine Platzbefestigung zur Lagerung von

    Allerdings hat der II. Senat des BFH in dem Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86 (BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301) -- wenn auch in einer die Entscheidung nicht tragenden Bemerkung -- ausgesprochen, daß sich an der Notwendigkeit, die Beschwerdebegründung beim FG einzulegen, nicht dadurch etwas ändere, daß dieses Gericht -- etwa wegen vorhergehender Einlegung einer Revision oder nach einer Nichtabhilfeentscheidung in offener Frist -- dem Rechtsmittelführer mitgeteilt habe, es habe die Akten dem BFH vorgelegt.
  • BFH, 06.05.1998 - II B 36/98
    Durch die Einlegung der Beschwerde beim BFH wird die Frist nicht gewahrt (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301 ).
  • BFH, 14.05.1987 - V B 52/87

    Selbstständige Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Beschwerde

    Anders als bei der Revisionsbegründung ist jedoch Voraussetzung, daß auch die Beschwerdebegründung innerhalb der erwähnten Frist bei dem Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten werden soll, weil dieses Gericht darüber entscheiden muß, ob es der Beschwerde abhelfen will (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301).
  • BFH, 26.03.1987 - V B 24/87

    Selbstständige Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Beschwerde

    Anders als bei der Revision ist jedoch Voraussetzung, daß auch die Beschwerdebegründung bei dem Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten werden soll (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301).
  • BFH, 28.04.1986 - V B 51/85

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Obwohl die Beschwerdebegründung grundsätzlich bei dem Gericht eingelegt werden muß, dessen Entscheidung angefochten werden soll (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, zur Veröffentlichung bestimmt), durfte die Klägerin die Beschwerdebegründung im Streitfall ergänzen.
  • BFH, 10.06.1988 - IX R 29/88
    BFH-Beschluß vom 9.1.1986 II R 5/86.
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