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   OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88 - 122/88, Ss 121/88, Ss 122/88   

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https://dejure.org/1988,2485
OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88 - 122/88, Ss 121/88, Ss 122/88 (https://dejure.org/1988,2485)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.1988 - Ss 121/88 - 122/88, Ss 121/88, Ss 122/88 (https://dejure.org/1988,2485)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - Ss 121/88 - 122/88, Ss 121/88, Ss 122/88 (https://dejure.org/1988,2485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2119
  • NVwZ 1988, 869 (Ls.)
  • NStZ 1989, 122 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86
    Auszug aus OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88
    Zur Feststellung der Veränderung der Gewässereigenschaften hat in der Regel eine Gegenüberstellung stattzufinden zwischen dem Zustand des Gewässers vor und nach der Tathandlung (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ).

    Ob eine nicht unerhebliche objektive Verschlechterung der Beschaffenheit des Wassers vorliegt, hängt von Größe und Tiefe des Gewässers, der Wasserführung, der Fließgeschwindigkeit, der Menge und Gefährlichkeit der Schadstoffe sowie von der Vorbelastung des Gewässers ab (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ; OLG Karlsruhe, JR 1983, 339 ..).

    Nicht erforderlich ist, daß aufgrund der nachteiligen Veränderung Menschen, Tiere oder Pflanzen tatsächlich zu Schaden gekommen sind oder auch nur eine entsprechende konkrete Gefahr eingetreten ist; es genügt, daß die Verschlechterung Ä wie auch immer geartete Ä Nachteile zur Folge haben kann (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ; Sack, UmweltschutzstrafR, § 324 Rdnr. 28).

    Es kann bereits der Nachweis genügen, daß die eingeleiteten Flüssigkeiten schon aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung den Wasserhaushalt nachteilig beeinflussen können (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ; OLG Stuttgart, NJW 1977, 1408 ..).

  • BGH, 31.10.1986 - 2 StR 33/86

    Zur Umweltschädigung geeignete Menge von Hausmüll

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88
    Nach der überwiegend in Rechtspr. und Lit. vertretenen ökologisch-orientierten Auslegung des § 324 StGB ist als nachteilige Veränderung jede Verschlechterung der natürlichen Gewässereigenschaften in physikalischem, chemischem oder biologischem Sinn zu verstehen, die über unbedeutende, vernachlässigte kleine Beeinträchtigungen hinausgeht (BGH, NStZ 1987, 323, 324, mit zust. Anmerkung von Rudolphi; Steindorf, in: LK, 10. Aufl., § 324 Rdnr. 36 m. weit.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88
    Eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung nach § 15 WassHG stand der Stadt ohnehin nicht zu, da § 15 WassHaushG nur Rechte betrifft, die auf einer öffentlich-rechtlichen Einzelfallprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht beruhen (BVerwGE 37, 103 ..).
  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

    Bei Amtsträgern einer Gemeinde besteht deshalb eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Gewässerverunreinigungen insoweit, als die Gemeinde selbst Anlagen (wie etwa Krankenhäuser, Schwimmbäder, Kraftwerke, Mülldeponien oder Kläranlagen) betreibt und dabei Abwässer in den Vorfluter leitet, die das Gewässer verunreinigen (vgl. OLG Celle ZfW 1987, 126; OLG Köln NJW 1988, 2119 = ZfW 1989, 46, 49; LG München II NuR 1986, 259 = BayVBl. 1986, 316; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 34; Rogall, Die Strafbarkeit von Amtsträgern im Umweltbereich, 1991 S. 147 ff; Breuer NJW 1988, 2084; Wolf Müller UPR 1990, 367).
  • OLG Frankfurt, 12.10.1995 - 1 Ss 382/93
    Den objektiven Tatbestand des § 324 StGB erfüllt, wer ursächlich wird für den Erfolg, daß die Eigenschaften eines Gewässers nachteilig verändert sind (Senatsentscheidung vom 22.03.1987, 1987, 2753; OLG Köln NJW 1988, 2119 ; SK- StGB -Horn, § 324 Rdnr. 2 a).
  • VG Saarlouis, 19.10.2012 - 3 K 194/12

    Änderung der ehedem rechtmäßigen Entwässerung eines Gebäudes durch Anschluss- und

    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass eine bestimmte Art der Entwässerung Gegenstand dieser behördlichen Entscheidungen gewesen ist, ließe jedenfalls die Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwanges eine derartige Genehmigung entfallen (BVerwG, Urteil vom 23.6.1967 - VII C 54.66 - DVBL. 1968, 307 -308-; ebenso insbesondere zu Entwässerungsanlagen, Simon, BayBO, Art. 41 RNr. 3, Art. 42 RNr. 2; vgl. ferner OLG Köln, Urteil vom 17.5.1988 -Ss 121-122/88 - NJW 1988, 2119 -2120- unter Hinweis auf die Sozialbindungsklausel des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).
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