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VGH Hessen, 29.12.1987 - 3 TH 4068/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2125
- NVwZ 1988, 845 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Lüneburg, 22.05.2019 - 5 A 312/17
Bierdosen-Flashmob; Demonstration; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fraport; …
Die Durchführung von Versammlungen dort, wo ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet ist, insbesondere im öffentlichen Straßenraum, auf öffentlichen Wegen und Plätzen wird im Rahmen des Gemeingebrauchs vom Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG umfasst (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.12.1987 - 3 TH 6068/87 -, NJW 1988, 2125). - VG Lüneburg, 18.05.2020 - 5 B 25/20
Versammlung; Versammlungsfreiheit; Versammlungsort
Die Durchführung von Versammlungen dort, wo ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet ist, insbesondere im öffentlichen Straßenraum, auf öffentlichen Wegen und Plätzen wird im Rahmen des Gemeingebrauchs vom Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG umfasst (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.12.1987 - 3 TH 6068/87 -, NJW 1988, 2125). - VG Koblenz, 01.09.2020 - 3 L 745/20
Demonstration in Koblenz: Anliegerdurchfahrt muss gewährleistet sein
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die wirksame Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich zum Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen und Wegen gehört (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Dezember 1987 - 3 TH 4068/87 -, juris, Leitsatz). - VG Regensburg, 03.09.2008 - RN 9 K 08.882
Untersagung einer Versammlung
cc) Die Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zählt zum Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 29.12.1987, Az 3 TH 4068/87).