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OLG München, 10.06.1987 - 7 U 4599/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 638
Papierfundstellen
- NJW 1988, 3271
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
Arglistig kann zwar auch derjenige täuschen, dem - wie er weiß - entgegen der offensichtlichen Erwartung des Erklärungsempfängers jegliche zur sachgemäßen Beurteilung des Erklärungsgegenstandes erforderliche Kenntnis fehlt und der dies verschweigt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80 = NJW 1980, 2460 unter 2 b; s.a. OLG Celle NJW-RR 1987, 744 f; OLG München NJW 1988, 3271 f [OLG München 10.06.1987 - 7 U 4599/86]). - KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
Bloße Fahrlässigkeit selbst in ihrer gröbsten Form reicht für den Tatbestand der arglistigen Täuschung jedoch nicht aus (BGH NJW 1977, 1055; OLG München NJW 1988, 3271). - OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00
Begriff des Mangels
Zum Teil wird Arglist bei eigenmächtiger vorsätzlicher und verschwiegener Verwendung branchenunüblicher Baustoffe oder baulicher Verfahrenstechniken bejaht, wenn hierdurch erhebliche Baurisiken geschaffen werden (…BGH Urt. v. 20.12.1976, VII ZR 105/74, zitiert bei Schmidt MDR 1977, 715, 717) oder wenn ein Unternehmer die Mangelfreiheit eines in der Praxis noch nicht erprobten Baustoffs "ins Blaue hinein" versichert, ohne die dafür notwendigen Fachkenntnisse zu besitzen (OLG München NJW 1988, 3271; Gassner BauR 1990, 312, 314). - LG München I, 15.12.2004 - 26 O 17856/04
Wirksam vereinbarter Ausschluss der Sachmängelhaftung bei einem Gebrauchtwagen; …
Bei bloßer Fahrlässigkeit, selbst bei gröbster Fahrlässigkeit des den Irrtum Erregenden ist eine Anfechtung wegen Täuschung ausgeschlossen (…vgl. Münchner Kommentar, 4. Aufl., § 123 BGB Rdnr. 9; BGH NJW 1977, 1055 [BGH 16.03.1977 - VIII ZR 283/75] ; OLG München NJW 1988, 3271 [OLG München 10.06.1987 - 7 U 4599/86] ).