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   BGH, 16.03.1989 - VII ZR 23/88   

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https://dejure.org/1989,1863
BGH, 16.03.1989 - VII ZR 23/88 (https://dejure.org/1989,1863)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1989 - VII ZR 23/88 (https://dejure.org/1989,1863)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1989 - VII ZR 23/88 (https://dejure.org/1989,1863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unabhängiger Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Besteller - Gescheiterter Gegenanspruch des Bestellers durch Unterlassen der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung - Veschulden und unterlassene Mängelbeseitigung des Unternehmers - Kein nachbesserungsfähiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; VOB/B (1973) § 13 E Nr. 7
    Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Überschreitung des Auftragsumfangs durch den Unternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, vorherige Mängelbeseitigungsaufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1922
  • NJW-RR 1989, 916 (Ls.)
  • MDR 1989, 729
  • BauR 1989, 469
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 16.03.1989 - VII ZR 23/88
    Ein Schadensersatzanspruch, den der Besteller/Auftraggeber daraus herleitet, daß er einen Anlieger hat entschädigen müssen, weil der Unternehmer/Auftragnehmer Gelände außerhalb des ihm zugewiesenen Arbeitsstreifens gerodet hat, besteht unabhängig davon, ob der Unternehmer/Auftragnehmer (gegebenenfalls unter Fristsetzung) zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden ist (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 96, 221).

    Dann aber scheidet eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung (und damit eine Fristsetzung) von vornherein aus (Senatsurteil BGHZ 96, 221, 224 ff).

  • OLG Zweibrücken, 04.12.2008 - 4 U 137/07

    Verjährung nach neuem Schuldrecht: Ansprüche auf Schadensersatz wegen entfernter

    Nach früherem Werkvertragsrecht waren Schäden des Bestellers, die darin liegen, dass er von einem Dritten in Anspruch genommen wird, keine Schäden, die nach Gewährleistungsrecht (§ 635 BGB a. F.) zu ersetzen waren, sondern unterlagen als sog. entfernte Mangelfolgeschäden dem Haftungsinstitut der positiven Vertragsverletzung (vgl. BGH NJW 1989, 1922, 1923; NJW 1962, 1764, 1765; NJW 2002, 816, 817; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdnr. 1691; Kleine-Möller/Merle, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl., § 12, Rdnr. 1071).
  • OLG Stuttgart, 29.12.2014 - 19 U 42/14

    Schadenersatzanspruch: Abgrenzung zwischen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

    Dies gilt z.B. für den - hier nicht einschlägigen - Fall, dass der Hersteller eine Nebenpflicht schuldhaft verletzt hat, ohne dass dies zu einem Mangel führt (vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 1977 - VII ZR 10/75, VersR 1977, 527) oder wenn der Unternehmer dem Besteller einen Schaden außerhalb des von ihm herzustellenden Bauteils verursacht (BGH, Urt. v. 16. März 1989 - VII ZR 23/88, NJW 1989, 1922 f.).
  • OLG Köln, 06.03.2001 - 15 U 58/94

    Rechtmäßigkeit einer Unterlassungsverfügung im Hinblick auf Äußerungen zur

    Da ihnen im Rahmen des von den Klägerinnen beanstandeten Artikels eigenständige Bedeutung zukommen, weil sie von dem Durchschnittsleser als Aussage über nachweisbare Fakten und deshalb als Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil aufgefasst werden (vgl. dazu BGH NJW 1989, 1922, 1923), kann die Klägerin zu 1) als Rechtsnachfolgerin der Klägerin zu 2) aus im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangenem Recht Unterlassung der rechtswidrigen Äußerung verlangen.

    Abgesehen davon, dass eine ordnungsgemäße Recherche nur die Erstveröffentlichung hätte rechtfertigen können (BGH NJW 1989, 1922, 1923), nicht aber dem Verbot einer Weiterverbreitung entgegenstünde, haben die Beklagten vorliegend auch ihren Sorgfaltspflichten nicht genügt.

  • OLG Dresden, 22.09.2005 - 4 U 2194/04

    Versicherungsschutz trotz Anerkenntnis

    2.2 Der hieraus resultierende Schaden, der ein Mangelfolgeschaden ist, führt, auch wenn er nicht aus pVV, sondern aus § 635 BGB a.F. herzuleiten ist, unmittelbar zum Zahlungsanspruch, da der Schaden an einem andern als dem von der Gemeinschuldnerin zu errichtenden Gewerk entstanden ist (BGHZ 96, 221; BGH NJW 1989, 1922).
  • KG, 10.04.2006 - 9 U 108/05
    Nicht mehr hinzunehmen ist die Veröffentlichung eines Testberichts erst dann, wenn in ihm unter Verstoß gegen § 824 Abs. 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn durch eine als Werturteil anzusehende Testaussage rechtswidrig in den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird (vgl. zu diesen Kriterien BGH, NJW 1976, 620/622 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest II; BGH, NJW 1987, 2222/2223 [BGH 10.03.1987 - VI ZR 144/86] - Warentest IV; NJW 1989, 1922/1923 [BGH 16.03.1989 - VII ZR 23/88] - Warentest V; NJW 1997, 2593/2594 [BGH 17.06.1997 - VI ZR 114/96] - PC-Drucker; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1697/1698 - FINANZtest; Senat, Urt. vom 20.2.1998 - 9 U 1536/97; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 177/178; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1634/1635; Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. (2006), Einl UWG Rn. 7.30).
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