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   BGH, 11.05.1989 - IX ZR 278/88   

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https://dejure.org/1989,1102
BGH, 11.05.1989 - IX ZR 278/88 (https://dejure.org/1989,1102)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1989 - IX ZR 278/88 (https://dejure.org/1989,1102)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - IX ZR 278/88 (https://dejure.org/1989,1102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1127
    Erstreckung der Hypothek auf Schadensersatzansprüche des Eigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 255
  • NJW 1989, 2123
  • NJW-RR 1989, 971 (Ls.)
  • ZIP 1989, 761
  • MDR 1989, 809
  • DB 1989, 2604
  • JR 1990, 117
  • BauR 1989, 635
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.1982 - VI ZR 131/81

    Kraftfahrzeugpark - § 97 BGB, Kraftfahrzeugpark ist nicht Zubehör des

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - IX ZR 278/88
    Sie sind als Schutzgesetze zugunsten des Grundpfandgläubigers anerkannt (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1982 - VI ZR 131/81, NJW 1983, 746, 747).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 224/03

    Behandlung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Gebäudeversicherer wegen eines

    Dieser Sicht hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil BGHZ 107, 255, 256 f. eine Absage erteilt.

    Diese in BGHZ 107, 255, 256 f. vertretene Auffassung hat Zustimmung gefunden (MünchKomm-BGB/Eickmann, 4. Aufl. § 1127 Rdn. 2; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2002] § 1127 Rdn. 2; Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 17. Aufl. § 20 Anm. 3.7).

    b) Im vorliegenden Fall geht es allerdings nicht wie in der Entscheidung BGHZ 107, 255 ff. um einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung eines der Hypothekenhaftung unterliegenden Gegenstandes, sondern wegen treuwidriger Vereitelung der bei den Vertragsverhandlungen zugesagten, im abgeschlossenen Vertrag vom 27. August 1998 aber nicht mehr enthaltenen vorläufigen Deckung.

  • OLG Hamm, 27.08.2003 - 20 U 12/03

    Umfang der Hypothekenhaftung; Sicherung von Ansprüchen aus Verschulden bei

    In seiner Entscheidung vom 11.05.1989 (IX ZR 278/88 - NJW 1989, 2123 [2124]) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, daß aus dem Umstand, daß § 1127 BGB Versicherungsforderungen in den Haftungsverband der Hypothek einbeziehe, nicht eine generelle Anknüpfung an das Prinzip der dinglichen Surrogation abzuleiten sei mit der Folge, daß diese Vorschrift im Wege einer weiteren analogen Anwendung auch auf Schadensersatzansprüche des Eigentümers wegen einer Beschädigung des Grundstücks anzuwenden ist, die im Streitfall nicht im Raum stehen.
  • OLG Hamm, 11.10.2006 - 20 U 12/03

    Übergang eines Anspruchs auf Ersatz des Erfüllungsinteresses aus einem

    Ein Ersteher in der Zwangsversteigerung war Kläger in dem Streitfall, der dem im Revisionsurteil zitierten Urteil des BGH vom 11.05.1989 zugrunde lag (IX ZR 278/88 - BGHZ 107, 255 [256 f] = NJW 1989, 2123 [ 2124, li.Sp.]).
  • OLG Schleswig, 30.10.2008 - 16 U 22/08

    Ansprüche aus der Rohbaufeuerversicherung

    Die Versicherungsforderung geht mit dem Zuschlag auf den Ersteher über, § 55 ZVG (BGH NJW 1989, 2123; BGH VersR 2006, 112).
  • LG Braunschweig, 30.01.2002 - 23 O 2444/00

    Anspruch auf angemessene Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen in Höhe der

    Auch die von den Beteiligten zitierten Entscheidungen des BGH - BGHZ 18, 128; BGH NJW-RR 1995, 911; BGHZ 129, 124; BGH NJW 1989, 2123 - lassen keine anderen Rückschlüsse für diese Fallkonstellation zu, weil sie durchweg andere Sachverhalte betreffen.

    kann die Entscheidung des BGH in NJW 1989, 2123 f. nicht zur Entscheidung herangezogen werden:.

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