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   BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90   

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https://dejure.org/1990,304
BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90 (https://dejure.org/1990,304)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1990 - 1 StR 293/90 (https://dejure.org/1990,304)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90 (https://dejure.org/1990,304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entziehungsanstalt - Unterbringung - Alkoholmißbrauch - Alkoholtat - Hangbedingte Gefährlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1
    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3282
  • MDR 1991, 70
  • NStZ 1991, 128
  • JR 1991, 161
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1971 - 4 StR 152/71

    Diebstahl in einem schweren Fall - Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt -

    Auszug aus BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90
    Die konkrete Tat muß also Symptomwert für den Hang des Täters zum Mißbrauch von Alkohol (oder eines sonstigen Rauschmittels) haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urt. vom 27. Mai 1971 - 4 StR 152/71 - bei Dallinger MDR 1971, 895; OLG Celle NJW 1958, 270 [OLG Celle 07.12.1957 - 2 Ss 372/57]; Baumann, Unterbringungsrecht 1966 S. 59 f.; Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 64 Anm. 3 c; Hanack in LK 10. Aufl. § 64 Rdn. 32, 36, 38; Horn in SK StGB § 64 Rdn. 6, 8; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 64 Rdn. 5, 7).

    Mag dies in den Fällen fahrlässigen Sichberauschens naheliegen, so spricht doch der Umstand, daß der Täter, der sich vorsätzlich betrank, den Tatentschluß schon zu einer Zeit faßte, als er noch nicht unter Alkoholeinfluß stand, gegen einen solchen Zusammenhang (BGH, Urt. vom 27. Mai 1971 - 4 StR 152/71 a.a.O.).

  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Entscheidend ist allein, dass im Einzelfall im Rausch der Anreiz für die Begehung der Tat liegt (BGH, Urteil vom 12. September 1990 - 1 StR 293/90, NJW 1990, 3282).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Eine Tat hat dann Symptomcharakter, wenn sie in dem Hang ihre Wurzel findet, also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat (BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75), also - zumindest mitursächlich - auf den Hang zurückgeht (BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Ein im Sinne des § 64 StGB erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen Betäubungsmittelabhängigkeit und Tat kann nämlich auch bei Betäubungsmittelstraftaten fehlen, wenn sie allein der Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (und damit mittelbar auch des Betäubungsmittelkonsums) dienen (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 2, Zusammenhang symptomatischer 2).
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