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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86   

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https://dejure.org/1989,511
BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86 (https://dejure.org/1989,511)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1989 - 6 P 10.86 (https://dejure.org/1989,511)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1989 - 6 P 10.86 (https://dejure.org/1989,511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit - Verbot der Arbeitsbehinderung - Personalratsvorsitzender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 131
  • NJW 1990, 529 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 74
  • DVBl 1990, 293
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Im Rahmen des § 44 BPersVG trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des Personalrats - d.h. durch die Wahrnehmung seiner ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben - entstehenden Kosten, also auch dessen Telefonkosten, soweit es sich um erforderliche Kosten handelt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180> und vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - ).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).

    So kann die Dienststelle prüfen, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - ).

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Zwar ist der Personalrat bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben selbständig und Weisungen des Dienststellenleiters nicht unterworfen (Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - ).

    Der Personalrat hat darum als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für seine Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter hat dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - und vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - <BVerwGE 79, 361 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 13 = PersV 1988, 394>).

  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nämlich nicht dadurch aufgehoben, daß das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Behörde ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ; Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - <BVerwGE 37, 173 = Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 9 = PersV 1971, 269> sowie Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ).

    Derartige interne Weisungen berühren die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters nicht; er trifft vielmehr seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ).

  • BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe eines Informationsblattes durch

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Im Rahmen des § 44 BPersVG trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des Personalrats - d.h. durch die Wahrnehmung seiner ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben - entstehenden Kosten, also auch dessen Telefonkosten, soweit es sich um erforderliche Kosten handelt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180> und vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - ).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).

  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Es ist aber zu berücksichtigen, daß er die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, und ihm nicht das Recht zusteht, frei und nach Belieben über diese zu verfügen (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - <BVerwGE 44, 254 = Buchholz 238.35 PersVG Hessen § 43 Nr. 1 = PersV 1974, 148>).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Ebenso muß der Dienststellenleiter jedenfalls bei einem vom Telefonapparat des Personalratsvorsitzenden geführten Ferngespräch, das - wie allgemein bekannt ist - im Regelfall erheblich höhere Kosten als ein Ortsgespräch verursacht, im Hinblick auf das Sparsamkeitsgebot die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob dieses in Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrats geführt wurde (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung = MDR 1987, 83>).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt (vgl. u.a. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Der Personalrat hat darum als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für seine Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter hat dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - und vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - <BVerwGE 79, 361 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 13 = PersV 1988, 394>).
  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    So ist jede Form der Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrats - von der Erschwerung und Störung bis zur Verhinderung - als Behinderung anzusehen (vgl. Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - <BVerwGE 67, 135 = Buchholz 238.37 § 40 NWPersVG Nr. 1>).
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70

    Mitbestimmung bei einer Festsetzung der täglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nämlich nicht dadurch aufgehoben, daß das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Behörde ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ; Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - <BVerwGE 37, 173 = Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 9 = PersV 1971, 269> sowie Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf

  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des

  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1985 - CB 1/84
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Dagegen schützt § 78 Satz 2 BetrVG ebenso wie § 78 Satz 1 BetrVG neben den Betriebsratsmitgliedern als Personen auch den Betriebsrat als Organ (vgl. zu § 78 Satz 1 BetrVG BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - zu B 1 der Gründe; vgl. ferner DKKW-Buschmann 14. Aufl. § 78 Rn. 15; Fitting 27. Aufl. § 78 Rn. 6; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 78 Rn. 3; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 78 Rn. 8; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 78 Rn. 1; vgl. zum BPersVG BVerwG 16. Juni 1989 - 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131; Treber in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 8 BPersVG Rn. 9 mwN) .
  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Der Anwendung dieser Vorschrift auf den vorliegenden Sachverhalt steht nicht entgegen, daß der Personalrat bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben selbständig und Weisungen des Dienststellenleiters nicht unterworfen ist (vgl. BVerwGE 69, 222 [BVerwG 10.05.1984 - BVerwG 6 P 33.83] ; Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - ZBR 1990, 18 [BVerwG 16.06.1989 - 6 P 10.86]>) und es mithin allein seine Sache ist, über die Ausführung von Dienstreisen zu befinden, die zur Erfüllung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben notwendig sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ).

    Da die Personalvertretung die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für ihre Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. BVerwGE 14, a.a.O.; 79, 361; Beschlüsse vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - , vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ).

    Die Dienststelle, die die Reisekosten zu erstatten hat, muß auch ein Prüfungsrecht haben, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten gegeben sind (vgl. zum Prüfungsrecht des Dienststellenleiters Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - m.w.N.), vorausgesetzt, er beachtet den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit und behindert nicht die Arbeit des Personalrats.

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

    Daraus folgt grundsätzlich auch das Recht des Behördenleiters, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = MDR 1987, 83>).

    Ob und wieweit dieses Prüfungsrecht des Behördenleiters besteht, muß anhand der objektiv gegebenen Umstände unter Abwägung der Interessen des Personalrates an unbehinderter Arbeit und der des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit der Behörde entschieden werden (Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte bleiben nach der Rechtsprechung des Senats von Weisungen unberührt, weil sie die Zuständigkeiten der Dienststellen nicht verlagern, sondern nur deren Wahrnehmung beeinflussen (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 RPPersVG Nr. 1; Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen

    Eine Beeinträchtigung der Personalratstätigkeit, die sich aus personalratsvertretungsrechtlichen Bestimmungen selbst ergibt, ist weder Behinderung noch Benachteiligung (vgl. Beschlüsse vom 16 Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 Satz 3 ff., vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 18 S. 20 und 23 und vom 27. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 11.08 - Buchholz 251.4 § 46 HmbPersVG Nr. 1 Rn. 24; Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetzt, § 8 Rn. 10; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 8 Rn.7; Treber, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Auflage 2008, § 8 Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

    Verboten - d.h. (rechtlich) unzulässig - ist eine nach diesen Grundsätzen gegebene Benachteiligung indes nur, wenn sie nicht durch sachliche Gründe (etwa dienstlicher oder personalvertretungsrechtlicher Natur, z.B. in Gestalt einer Wahrnehmung von Rechten oder rechtlich geschützten Interessen) oder sonstwie kollidierende Rechtsnormen bzw. -grundsätze gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.2000 - BVerwG 6 P 2.00 -, juris Rn. 39; v. 16.6.1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, juris Rn. 20; v. 21.5.2007, a.a.O., Rn. 26 a.E.; deutlich auch BAG, Urt. v. 16.11.2011 - 7 AZR 458/10 -, juris Rn. 14, zu § 8 BPersVG; Noll, in: Altvater u.a., a.a.O., § 8 Rn. 13; Faber, in: Lorenzen u.a., a.a.O., § 8 Rn. 10, 20 (Stand: August 2010)).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 18.09

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung.

    Demgemäß entscheidet der Senat in ständiger Rechtsprechung, dass die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebenen und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht dadurch aufgehoben wird, dass das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Dienststelle ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4 S. 3 , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 S. 34 f. , vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - Buchholz 250 § 70 BPersVG Nr. 2 S. 9 insoweit bei BVerwGE 91, 346 nicht abgedruckt, und vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - [...] Rn. 10).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2002 - 1 A 1638/00

    Kosten für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Grundschulung;

    vgl. Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, § 44 BPersVG RdNr. 10 und Lorenzen a.a.O., § 44 BPersVG, RdNr. 10, BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 6 P 10.86 -, PersR 1989, 296 (297), Beschluss vom 9. Oktober 1991, a.a.O., 43 und 44.
  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

  • VG Mainz, 10.01.2023 - 5 K 353/22

    Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15

    Auflösung des Betriebsrates - Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2002 - PL 15 S 978/01

    Mitbestimmung bei der Einführung eines EDV-Programms

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 33/02

    Rechtsberatung und Rechtshilfe durch Personalratsmitglied für Mitarbeiter;

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 12.91
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 1 A 531/00

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Gewährung einer Reisekostenvergütung für die

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

  • BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94

    Kosten auswärtiger Sitzungen einer Hauptbetriebsvertretung - Übernahme von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91

    Mitbestimmung bei der Einführung automatisierter Personaldatenverarbeitung

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 11.91

    Wochenarbeitszeitverkürzung ohne Personalmehrbedarf im Post- und Fernmeldewesen

  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2154/87

    Geschäftsbedarf des Personalrates - Freischaltung von Telefongeräten

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 1 A 3151/93

    Befristete Einstellung von Lehreren; Verweigerung der Zustimmung; Dauerhafter

  • VG Stade, 02.07.2007 - 7 A 262/07

    Streit über die Notwendigkeit der Mitbestimmung des Personalrats bei einer

  • VG Berlin, 15.12.1997 - 25 A 204.96

    Zuständigkeit für die Aufgaben einer Frauenbeauftragten für den Bezirk

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88   

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BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88 (https://dejure.org/1989,885)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1989 - 6 P 1.88 (https://dejure.org/1989,885)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1989 - 6 P 1.88 (https://dejure.org/1989,885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 529 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 71
  • DÖV 1990, 576
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Ein Verbot, die Zielnummern zu registrieren, könne auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - (BAGE 54, 67) hergeleitet werden.

    Dem stehen die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Telefondaten eines Psychologen nicht entgegen (Urteil vom 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - <BAGE 54, 67>).

    Entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers liegt darin keine Abweichung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Januar 1987 (BAGE 54, 67 [BAG 13.01.1987 - 1 AZR 267/85]), denn es hat zu dieser Frage keine abschließende Entscheidung getroffen.

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

    Daraus folgt grundsätzlich auch das Recht des Behördenleiters, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = MDR 1987, 83>).

    Ob und wieweit dieses Prüfungsrecht des Behördenleiters besteht, muß anhand der objektiv gegebenen Umstände unter Abwägung der Interessen des Personalrates an unbehinderter Arbeit und der des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit der Behörde entschieden werden (Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Daraus folgt grundsätzlich auch das Recht des Behördenleiters, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = MDR 1987, 83>).

    Ebensowenig wie Art. 10 Abs. 1 GG die Deutsche Bundespost hindert, bestimmte äußere Umstände eines Telefongesprächs zum Zwecke der Abrechnung aufzuzeichnen und von ihnen zu diesem Zweck Kenntnis zu nehmen, könnte daher Art. 10 Abs. 1 GG den (hier: öffentlich-rechtlichen) Arbeitgeber hindern, Kenntnis davon zu nehmen, welche Telefongespräche über seine und von ihm zur Verfügung gestellte Telefonanlage geführt worden sind (vgl. dazu BAGE 52, 88 [BAG 27.05.1986 - 1 ABR 48/84]).

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

    So kann z.B. die Dienststelle prüfen, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (vgl. den erwähnten Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -).

  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Ihm steht nicht das Recht zu, frei und nach Belieben über diese zu verfügen (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -<BVerwGE 44, 254 = Buchholz 238.35 § 43 HePersVG Nr. 1 = PersV 1974, 148>).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Dieses allgemeine Überwachungsrecht führt jedoch nicht zu einer Erweiterung des Katalogs der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten; es weist ihm keine neuen Beteiligungsrechte zu (Beschluß vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82 - ).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84

    Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
    Den Personalratsmitgliedern stehen in dieser Eigenschaft selbst Grundrechte im Interesse der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zur Seite (BVerfGE 28, 314 [BVerfG 26.05.1970 - 2 BvR 311/67]).
  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

  • BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit -

  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

  • BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe eines Informationsblattes durch

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 P 24.80

    Anforderungen an das Vorliegen einer Beschwer - Zulässigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1985 - CB 1/84
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Er erfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - ArbuR 1991, 188; BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, jeweils m.w.N. ).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

    Die Rufnummern von Gesprächsteilnehmern der Betriebsvertretung dürfen von der Dienststelle nur bei Fern-, nicht aber bei Haus-, Orts- und Nahgesprächen aufgezeichnet, gespeichert oder sonstwie erfaßt werden, (im Anschluß an BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71 ).«.

    Hierunter ist jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrates zu verstehen (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe, zur entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 1 NdsPersVG).

    Indessen stellt die Aufzeichnung der Ferngespräche der Betriebsvertretung nach Datum, Anmelder, Ort und Zielnummer sowie auch nach Gebühreneinheiten keine Behinderung im Sinne des § 8 BPersVG dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., zur entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 1 NdsPersVG; BAG Beschluß vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 38/87 - n. v., zu B II 2 a bis e der Gründe).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach erkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht des Inhalts hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden und erforderlich sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ; BVerwGE 44, 254 ; Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 72, zu 2 a der Gründe).

    Inwieweit eine solche Überprüfung zulässig ist, muß anhand objektiver Umstände unter Abwägung der Interessen der Betriebsvertretung bzw. des Personalrats an ungehinderter Arbeit und des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit seiner Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln entschieden werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O., sowie Beschluß vom 16. Juni 1989 - 6 P 10/86 - NVwZ 1990, 74, 75).

    Die hier bei Ferngesprächen erfaßten äußeren Daten können zwar personenbezogene Daten der Mitglieder der antragstellenden Betriebsvertretung sein, denn hieraus wird ersichtlich, daß ein bestimmtes Telefongespräch von dem Telefonapparat aus geführt worden ist, der der Betriebsvertretung als Hauptanschluß zur Verfügung steht (vgl. BAGE 52, 88, 98 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 2 c der Gründe sowie BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, 73, zu 2 d der Gründe).

  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Der Personalrat und jedes seiner Mitglieder sind jedoch in die Dienststelle eingebunden und stehen nicht selbständig neben ihr (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ).

    Da die Personalvertretung die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für ihre Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. BVerwGE 14, a.a.O.; 79, 361; Beschlüsse vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - , vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ).

    Die Dienststelle, die die Reisekosten zu erstatten hat, muß auch ein Prüfungsrecht haben, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten gegeben sind (vgl. zum Prüfungsrecht des Dienststellenleiters Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - m.w.N.), vorausgesetzt, er beachtet den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit und behindert nicht die Arbeit des Personalrats.

  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Denn durch die Teilnahme des Personalratsmitglieds an einer von § 46 Abs. 6 BPersVG erfassten Veranstaltung wird die Dienststelle in zweifacher Hinsicht finanziell belastet: Zum einen sind dem Personalratsmitglied trotz der Freistellung vom Dienst seine Bezüge fortzuzahlen, zum anderen sind die durch die Schulung selbst veranlassten Kosten zu übernehmen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - Buchholz 251.6 § 68 NdsPersVG Nr. 1 S. 3 f., vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 18 S. 23 und vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 36.93 - BVerwGE 97, 166 = Buchholz 251.0 § 45 BaWüPersVG Nr. 2 S. 5 f.).
  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 15.89

    Personalratsvorstand - Wahl von Gruppenmitgliedern - Stimmengleichheit

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - PersV 1989, 488 m.w.N.) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - Buchholz 251.6 § 68 NdsPersVG Nr. 1 m.w.N.) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten.
  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

    Da die Personalvertretung gemäß § 44 Abs. 1 BPersVG die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbstständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 14, 282 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61]; 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; 79, 361 [BVerwG 23.06.1988 - 5 C 27/86]; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ), d.h. die entstehenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Schulungseffekt stehen.

    Dabei hat der Dienststellenleiter darauf zu achten, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. BVerwGE 14, a.a.O.; 79, a.a.O.; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1995 - 6 P 52.93

    Anspruch des Personalratsmitglieds auf Erstattung von Schulungskosten bei

    Zu dieser Prüfung ist die Personalvertretung verpflichtet, weil sie als zwar dienststelleninterner, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung der Kosten für ihre Tätigkeit zu beachten hat (Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - Buchholz 251.6 § 68 Nds.PersVG Nr. 1 m.w.Nachw.).

    Dazu gehört gleichfalls die Prüfung, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (Beschluß vom 28. Juli 1989, a.a.O. m.w.Nachw.), ob sie innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Personalrats erfolgte und ob ihre Ausführung vom Personalrat als vertretbar angesehen werden durfte (Beschluß vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 18).

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

    Er erfaßt jede Form der Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrats, das heißt hier der Frauenbeauftragten, von der Erschwerung und Störung bis zur Verhinderung ( BVerwG, Beschluß vom 27.08.1990 - 6 P 26.87 - PersR 1990, 327; 28.07.1989 - 6 P 1.88 - PersR 1989, 297, 299; 16.06.1989 - 6 P 10.86 - PersR 1989, 296 f.; 27.04.1983 - 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 136, 144; BAG, Beschluß vom 01.08.1990 - 7 ABR 99/88 - NZA 1991, 63).

    Desweiteren ist anerkannt, daß das Behinderungsverbot Abwehransprüche begründet, die von den geschützten Personen oder Organen im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden können (BVerwG 16.06.1989 und 28.07.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Der nunmehr von der Antragstellerin mit Rücksicht auf die eingetretene Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gestellte Antrag auf Feststellung, daß bei der angefochtenen Wahl der Jugendvertretung wesentliche Wahlvorschriften verletzt worden seien, ist keine Antragsänderung, die in der Rechtsbeschwerdeinstanz ausgeschlossen wäre (vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 24.80 - , vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - <PersV 1988, 353> und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 -).
  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im

  • BVerwG, 15.11.1989 - 6 P 2.87

    Mitbestimmungsplichtige Einstellung - Mitbestimmung - Art und Inhalt des

  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

  • BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91

    Telefonüberwachung und automatischen Registrierung der Daten aller dienstlich

  • BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2154/87

    Geschäftsbedarf des Personalrates - Freischaltung von Telefongeräten

  • BVerwG, 22.05.1992 - 6 PB 24.91

    Mitbestimmung eines Personalrates - Voraussetzungen für eine Zulassung der

  • VG Düsseldorf, 09.09.2013 - 33 K 1669/12

    Rechtmäßigkeit einer Regelung der Bundesagentur für Arbeit in den Allgemeinem

  • BVerwG, 15.02.1995 - 6 KSt 3.94

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91

    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt

  • OVG Saarland, 04.06.1997 - 5 P 5/96

    Festsetzung des Gegenstandswertes in personalvertretungsrechtlichen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 3.87   

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BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 3.87 (https://dejure.org/1989,4877)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 C 3.87 (https://dejure.org/1989,4877)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 C 3.87 (https://dejure.org/1989,4877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeaufsichtsamt - Arbeitszeitverordnung - Kontrolle - Aushilfskräfte - Zeitarbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 529
  • NVwZ 1990, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18

    Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung

    Ihnen war daher in Anwendung der polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1989 - 1 C 3.87 - Buchholz 451.23 Arbeitszeitrecht Nr. 7 S. 8 f.; Wiebauer, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand Januar 2019, § 139b Rn. 10) für ihre Maßnahmen ein pflichtgemäßes - und kein intendiertes - Ermessen eröffnet.
  • VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 4 K 2626/16

    Einhaltung von Ruhepausen in einer "Einmannfiliale"

    Insbesondere können somit Maßnahmen getroffen werden, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden (siehe schon zu § 27 Abs. 1 und 3 ArbZO: BVerwG, Urt. v. 4.7.1989 - 1 C 3/87 Rn. 15 - juris; HWK/ Gäntgen , § 17 ArbZG Rn. 3; ErfK/ Wank , § 17 Rn. 3; Landmann/Rohmer/ Neumann , Stand: 77 EL Oktober 2017, § 17 ArbZG Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung -

    Offenbleiben kann, ob § 139 b Abs. 1 S. 2 GewO mit der Erwähnung der amtlichen Befugnisse der Ortspolizeibehörden eine bundesrechtliche Eingriffsermächtigung im Sinne der polizeirechtlichen Generalklausel enthält oder ob, wie das Gewerbeaufsichtsamt bei Erlaß der Verfügung vom 7.11.1989 gemeint hat, insoweit die inhaltlich übereinstimmende landesrechtliche Vorschrift des § 3 PolG maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.1989, NJW 1990, 529).
  • VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 4 K 16.01704

    Verpflichtung eines Wach- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmens zur Vorlage

    § 17 Abs. 2 ArbZG gewährt der Aufsichtsbehörde in Form einer Generalklausel die notwendigen Befugnisse, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und durchzusetzen (OVG NW, U.v. 10.5.2011 - 4 A 1403/08 - juris Rn. 26) und eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (BVerwG, U.v. 4.7.1989 - 1 C 3/87 - NJW 1990, 529/529 zu § 27 AZO, der weitgehend in § 17 ArbZG übernommen wurde, vgl. BT-Drs.
  • VG Schleswig, 12.11.2021 - 12 A 28/19

    Aufhebung arbeitszeitrechtlicher Anordnungen

    Die Bestimmung des § 17 Abs. 2 ArbZG gewährt der Aufsichtsbehörde in Form einer Generalklausel die notwendigen Befugnisse, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und durchzusetzen (OVG Münster, Urteil vom 10.05.2011 - 4 A 1403/08 - juris Rn. 26) und eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (BVerwG, Urteil vom 04.07.1989 - 1 C 3/87 - juris Rn. 15 zu § 27 AZO, der weitgehend in § 17 ArbZG übernommen wurde, vgl. BT-Drs. 12/5888, S. 32; Kock in BeckOK, Arbeitsrecht, 57. Ed., Stand: 01.09.2020, § 17 ArbZG Rn. 4; Wank in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 20. Aufl. 2020, § 17 Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.753

    Anordnung nach dem Fahrpersonalgesetz; Vorlage von Unterlagen bzw. Übermittlung

    Auch das Verlangen, bei Aushilfsfahrern zusätzlich Namen und Anschrift des Hauptarbeitgebers anzugeben, das zutreffend auf § 17 Abs. 2, Abs. 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - i.V.m. § 21a Abs. 7, Abs. 8 ArbZG gestützt wurde, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.1989 - 1 C 3.87 - NJW 1990, 529; siehe auch BayVGH, B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 - juris).
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