Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.12.1988

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 16.02.1989 - 8-VII-87   

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https://dejure.org/1989,3748
VerfGH Bayern, 16.02.1989 - 8-VII-87 (https://dejure.org/1989,3748)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.1989 - 8-VII-87 (https://dejure.org/1989,3748)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 8-VII-87 (https://dejure.org/1989,3748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 311
  • ZUM 1989, 457
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Gleichfalls hat der Gesetzgeber darauf zu achten, dass möglichst vielfältig weitere perspektivische Brechungen - etwa föderaler oder funktionaler Art - berücksichtigt werden (zum Kriterium der Brechungen vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - Vf. 8-VII/87 -, NJW 1990, S. 311, 313; ThürVerfGH, Urteil vom 19. Juni 1998 - 10/96 -, juris, Rn. 90 ff.; Fuhr, ZDF-Staatsvertrag, 2. Aufl. 1985, § 14 II 2 a, S. 280 f.; Jarass, Die Freiheit des Rundfunks vom Staat, 1981, S. 50; Kewenig, Zu Inhalt und Grenzen der Rundfunkfreiheit, 1978, S. 42 ff.).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Die von einem solchen intraföderalen Kollegialorgan durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss (§ 9 a Abs. 8 Satz 1 GlüStV) erlassenen Bestimmungen können ungeachtet der Frage, ob das auf einer länderstaatsvertraglichen Ermächtigung beruhende (Sekundär-)Recht überhaupt der Ebene des Landesrechts zuzurechnen ist (so Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 185; a. A. Rudolf, ebd., § 141 Rn. 86, 89; ders., DÖV 1966, 73/75 ff.: "Interföderationsrecht"; vgl. auch Maurer, Staatsrecht, 1999, § 10 Rn. 66: "Zwischen-Länder-Recht"; Kisker, Kooperation im Bundesstaat, 1971, S. 262 ff.: "innerbundesstaatliches Kooperationsrecht"; Vedder, Intraföderale Staatsverträge, S. 344 ff.: "dezentrales Bundesrecht"), jedenfalls nicht als das Recht jedes einzelnen beteiligten Landes angesehen und durch den Verfassungsgerichtshof aufgrund einer Überprüfung allein am Maßstab der Bayerischen Verfassung gegebenenfalls für nichtig erklärt werden (VerfGH vom 16.2.1989 VerfGHE 42, 11/17; ebenso Kratzer, DVBl 1963, 309/311,314; Zacher, BayVBl 1971, 321/322; Kisker, Kooperation im Bundesstaat, S. 272 f.; vgl. BVerfG vom 24.2.1954 BVerfGE 3, 267/278).

    Da die vom Glücksspielkollegium der Länder erlassene Werberichtlinie mit ihrer Bekanntmachung im Allgemeinen Ministerialblatt auch nicht in bayerisches Landesrecht transformiert wurde (vgl. VerfGHE 42, 11/17), kann sie kein tauglicher Gegenstand einer Popularklage sein.

  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    c) Eine Popularklage könnte jedoch dann unzulässig sein, wenn sie missbräuchlich erhoben wäre und Sinn und Zweck des Instituts der Popularklage widerspräche (VerfGH vom 29.4.1983 = VerfGH 36, 56/61; VerfGH vom 16.2.1989 = VerfGH 42, 11/15; VerfGH 60, 1/4).
  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Eine Popularklage kann allerdings dann unzulässig sein, wenn sie missbräuchlich erhoben wäre und Sinn und Zweck des Instituts der Popularklage widerspräche (VerfGH 36, 56/61; VerfGH vom 16.2.1989 = VerfGH 42, 11/15).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur

    Zu den wesentlichen, durch die dienende Funktion der Rundfunkfreiheit vorgegebenen Aufgaben des Rundfunks gehört die Gewährleistung der Ausgewogenheit des Gesamtprogramms (Art. 111 a Abs. 1 Satz 6 BV), die in der Vielfalt der Meinungen zum Ausdruck kommt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.2.1989 VerfGHE 42, 11/16; vom 15.12.2000 VerfGHE 53, 196/206; VerfGHE 60, 131/143).

    Bei der Festlegung der Rundfunkordnung kommt dem Gesetzgeber im Grundsatz eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 42, 11/16; 53, 196/208; 60, 131/141 ff.).

  • VerfGH Bayern, 25.01.2006 - 14-VII-02

    Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz

    Die Zulässigkeit der Popularklage gegen Kapitel 10 07 Titelgruppe 77 (sowie den Haushaltsvermerk zu 10 07/77) ist zweifelhaft, weil fraglich ist, ob der vom Antragsteller zur Überprüfung gestellte Sachverhalt es als möglich erscheinen lässt, dass der Schutzbereich der Art. 118 Abs. 1, Art. 100, 107 Abs. 2 und Art. 142 Abs. 3 BV durch die angegriffenen haushaltsrechtlichen Bestimmungen berührt wird (vgl. VerfGH vom 20.12.1985 = VerfGH 38, 198/202; VerfGH vom 12.4.1998 = VerfGH 41, 33/36 f.; VerfGH vom 16.2.1989 = VerfGH 42, 11/15; VerfGH vom 15.7.2002 = VerfGH 55, 98/107; VerfGH vom 28.1.2003 = VerfGH 56, 1/4).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04

    Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide

    Weder aus Art. 7 Abs. 2 BV noch aus Art. 112 Abs. 2 BV ergibt sich jedoch ein Anspruch auf Eröffnung neuer Informationsquellen oder Bereitstellung bestimmter Sendungen und Informationen (vgl. zu Art. 112 Abs. 2 BV VerfGH vom 16.2.1989 = VerfGH 42, 11/16; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, RdNr. 5 zu Art. 112; Stettner, a. a. O., RdNr. 17 zu Art. 112).
  • VerfGH Bayern, 30.11.2020 - 17-VII-19

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    a) Eine Popularklage kann unzulässig sein, wenn sie missbräuchlich erhoben wird und dem Sinn und Zweck des Instituts der Popularklage widerspricht (VerfGH vom 29.4.1983 VerfGHE 36, 56/61; vom 16.2.1989 VerfGHE 42, 11/15; vom 15.1.2007 VerfGHE 60, 1/4; vom 12.6.2013 VerfGHE 66, 70/81).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 315/86   

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https://dejure.org/1988,4046
BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 315/86 (https://dejure.org/1988,4046)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1988 - 1 BvR 315/86 (https://dejure.org/1988,4046)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 315/86 (https://dejure.org/1988,4046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rundfunkteilnehmer sind nicht Träger der Rundfunkfreiheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunkteilnehmer - Schutzbereich - Rundfunkfreiheit

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    Kein Grundrechtsschutz durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ) unmittelbar für Rundfunkteilnehmer

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 311
  • afp 1989, 533
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 315/86
    Die beanstandete Gesetzesnorm berührt jedoch diese Gewährleistung, die auf die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gerichtet ist (BVerfGE 27, 71, 81 = JZ 1970, 100), nicht.
  • BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88

    Unmitelbare Betroffenheit von Rundfunkteilnehmern durch die Zusammensetzung eines

    Wie die Kammer bereits in ihrem den Beschwerdeführern bekannten Beschluß vom 19. Dezember 1988 (1 BvR 315/86 = JZ 1989, 339 m. Anm. Bethge) ausgeführt hat, werden Rundfunkteilnehmer - auch soweit sie Eltern minderjähriger Kinder sind - durch Organisationsnormen, die die Zusammensetzung des Rundfunkrates regeln, nicht selbst in Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 bzw. Art. 6 Abs. 2 GG betroffen.

    Die Behauptung der Beschwerdeführer, ihre Verfassungsbeschwerde betreffe "unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen" und enthalte eine "verschiedenartige rechtliche Begründung" gegenüber der Verfassungsbeschwerde des Verfahrens 1 BvR 315/86, widerspricht bereits ihrem eigenen Vortrag, in dem sie sich zur Begründung der Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde ausdrücklich auf dieses Verfahren und das dort vorgelegte Gutachten von Professor Roellecke beziehen (Bl. 9 der Verfassungsbeschwerdeschrift vom 22. Februar 1988).

    Art. 2 Abs. 1 GG , dessen Verletzung die Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren - anders als im Verfahren 1 BvR 315/86 - selbständig und nicht nur "in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 GG " rügen, gewährt keinen weitergehenden Grundrechtsschutz und kann die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht begründen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11

    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

    Kurzwellenrundfunk ist auch allgemein zugänglich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, denn dies ist in der Regel der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, das heißt einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 = juris Rn. 27 ff.; speziell zum Hörfunk/Rundfunk siehe BVerfG, Beschl. v. 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 = juris Rn. 14; Kammerbeschl. v. 19.12.1988 - 1 BvR 315/86 - NJW 1990, S. 311; Kammerbeschl. v. 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00 - NJW-RR 2005, S. 661 ).
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