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   OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90   

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https://dejure.org/1990,9281
OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90 (https://dejure.org/1990,9281)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.07.1990 - 3 Ss 88/90 (https://dejure.org/1990,9281)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 3 Ss 88/90 (https://dejure.org/1990,9281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86a StGB
    Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von nationalsozialistischen Liedern "Fahne hoch" und das Lied "Es zittern die morschen Knochen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von nationalsozialistischen Liedern "Fahne hoch" und das Lied "Es zittern die morschen Knochen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 86a
    Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von nationalsozialistischen Liedern "Fahne hoch" und das Lied "Es zittern die morschen Knochen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65

    Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
    Zutreffend geht die Jugendkammer davon aus, daß Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation im Sinne von §§ 86 a , 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB auch ein solches sein kann, das nicht nationalsozialistischen Ursprungs ist (vgl. OLG Celle, JR 1981, 381 zum Hakenkreuz), und daß es für die Kennzeichen-Eigenschaft von Bedeutung ist, ob die nationalsozialistischen Machthaber dem Kennzeichen herausragende Bedeutung beigemessen haben, was zum Beispiel darin zum Ausdruck kommen kann, daß hoheitliche Anordnungen über seine Verwendung getroffen worden sind (vgl. zum Gruß "Heil Hitler" BGHSt 27, 1, 2; zum sogenannten Horst-Wessel-Lied "Die Fahne hoch" BGH MDR 1965, 923; OLG Oldenburg NJW 1988, 351).

    So ist zum Beispiel das Kopfbild Adolf Hitlers durch Art und Umfang seines Gebrauchs nach heute einhelliger Auffassung ein nationalsozialistisches Kennzeichen im Sinne von § 86 a StGB (vgl. BGH MDR 1965, 923; OLG Schleswig MDR 1978, 333; AK-Sonnen a.a.O. Rn. 11).

  • BGH, 08.09.1976 - 3 StR 280/76

    Verwendung eines Kennzeichens ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen -

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
    Zutreffend geht die Jugendkammer davon aus, daß Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation im Sinne von §§ 86 a , 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB auch ein solches sein kann, das nicht nationalsozialistischen Ursprungs ist (vgl. OLG Celle, JR 1981, 381 zum Hakenkreuz), und daß es für die Kennzeichen-Eigenschaft von Bedeutung ist, ob die nationalsozialistischen Machthaber dem Kennzeichen herausragende Bedeutung beigemessen haben, was zum Beispiel darin zum Ausdruck kommen kann, daß hoheitliche Anordnungen über seine Verwendung getroffen worden sind (vgl. zum Gruß "Heil Hitler" BGHSt 27, 1, 2; zum sogenannten Horst-Wessel-Lied "Die Fahne hoch" BGH MDR 1965, 923; OLG Oldenburg NJW 1988, 351).
  • OLG Oldenburg, 05.10.1987 - Ss 481/87

    Horst-Wessel-Lied; Singen der Melodie; Verfremdeter Text; Verzerrter Text;

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
    Zutreffend geht die Jugendkammer davon aus, daß Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation im Sinne von §§ 86 a , 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB auch ein solches sein kann, das nicht nationalsozialistischen Ursprungs ist (vgl. OLG Celle, JR 1981, 381 zum Hakenkreuz), und daß es für die Kennzeichen-Eigenschaft von Bedeutung ist, ob die nationalsozialistischen Machthaber dem Kennzeichen herausragende Bedeutung beigemessen haben, was zum Beispiel darin zum Ausdruck kommen kann, daß hoheitliche Anordnungen über seine Verwendung getroffen worden sind (vgl. zum Gruß "Heil Hitler" BGHSt 27, 1, 2; zum sogenannten Horst-Wessel-Lied "Die Fahne hoch" BGH MDR 1965, 923; OLG Oldenburg NJW 1988, 351).
  • OLG Celle, 10.02.1981 - 3 Ss 1/81
    Auszug aus OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
    Zutreffend geht die Jugendkammer davon aus, daß Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation im Sinne von §§ 86 a , 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB auch ein solches sein kann, das nicht nationalsozialistischen Ursprungs ist (vgl. OLG Celle, JR 1981, 381 zum Hakenkreuz), und daß es für die Kennzeichen-Eigenschaft von Bedeutung ist, ob die nationalsozialistischen Machthaber dem Kennzeichen herausragende Bedeutung beigemessen haben, was zum Beispiel darin zum Ausdruck kommen kann, daß hoheitliche Anordnungen über seine Verwendung getroffen worden sind (vgl. zum Gruß "Heil Hitler" BGHSt 27, 1, 2; zum sogenannten Horst-Wessel-Lied "Die Fahne hoch" BGH MDR 1965, 923; OLG Oldenburg NJW 1988, 351).
  • OLG Schleswig, 14.12.1977 - 1 Ss 706/77
    Auszug aus OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90
    So ist zum Beispiel das Kopfbild Adolf Hitlers durch Art und Umfang seines Gebrauchs nach heute einhelliger Auffassung ein nationalsozialistisches Kennzeichen im Sinne von § 86 a StGB (vgl. BGH MDR 1965, 923; OLG Schleswig MDR 1978, 333; AK-Sonnen a.a.O. Rn. 11).
  • OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06

    Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen

    Nach heute einhelliger Rechtsprechung (BGH a.a.O.; BGHSt 28, 394/396; OLG Schleswig MDR 1978, 333; OLG Celle NJW 1991, 1497; OLG Rostock NStZ 2002, 320), der sich der Senat anschließt, stellt auch das Kopfbild Adolf Hitlers ein verfassungswidriges Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB dar.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12

    Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e.

    Ebenso ist in der bereits von der Antragsgegnerin angeführten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle zur Strafbarkeit des Liedes "Es zittern die morschen Knochen" vom 3. Juli 1990 (- 3 Ss 88/90 -, NJW 1991, 1497) anerkannt, dass ein i. S. d. § 86a StGB verbotenes Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation sich auch ohne formalen Akt allein durch Übung, d.h. durch sinnbildliche propagandistische Verwendung bilden kann.
  • BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22

    Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung

    Allein sein Abbild stellt damit ein Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen im Sinne des § 86a StGB dar (BGH, MDR 1965, 923, juris Rn. 22; BGHSt 28, 394, 396 = NJW 1979, 1555; OLG Celle, NJW 1991, 1497; OLG München, NStZ 2007, 97, juris Rn. 14 m.w.N.; OLG Rostock, NStZ 2002, 320, juris Rn. 26; OLG Schleswig, MDR 1978, 333).
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